Gestahlfedert: Grundsatzurteil: Das Ende der Lückenpresse
Ein neues BGH-Urteil mit weitreichenden Folgen für die Medienwelt
Der Bundesgerichtshof präzisiert die Grenze zwischen zulässiger Meinungsäußerung und rufschädigender, selektiver Tatsachendarstellung: Wer wesentliche entlastende Fakten verschweigt, macht sich künftig eher haftbar – auch wenn die genannten Einzeltatsachen stimmen.
von Michael Werner
