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Landwirtin baut Bienenhaus - für die Rente Behörde verbietet Altbäuerin die Bienen

Gericht bestätigt fehlende Baugenehmigung

Eine ältere Landwirtin wollte auf eigenem Grund ein Bienenhaus mit Arbeitsraum und Lager errichten. Das Landratsamt lehnte ab und ordnete die Entfernung an; das Verwaltungsgericht sah im Eilverfahren die Anordnung vorläufig als voraussichtlich rechtmäßig an. Der Fall wirft Fragen nach Bürokratie, Eigentum und der Praxis der Privilegierung im Außenbereich auf.

von Kaspar Rosenbaum | 3 | 1

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