24. November 2022 13:00

Leben in einer Privatrechtsordnung Panoramaschutz

Wie bewahrt man die gewohnte Umgebung in einer freien Welt?

von Sascha Koll

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Wir sprechen immer wieder mit interessierten Menschen, die der Idee des Libertarismus nicht gänzlich abgeneigt sind. Diese Menschen haben Fragen, denn sie sehen Dienstleistungen, die der Staat heute eher schlecht als recht zur Verfügung stellt, in Gefahr, sobald es keinen Zwangsmonopolisten mehr gibt. Manche Fragen wurden schon tausendfach beantwortet und fordern keinen halbwegs belesenen Libertären intellektuell heraus. Doch manchmal werden spannende Fragen gestellt, über die man noch ins Grübeln kommt. Manchmal machen wir es uns zu einfach, indem wir sagen, dass es für jede Nachfrage auch ein Angebot geben wird. Doch ich möchte mich heute etwas näher mit einem Thema beschäftigen, das einige, unter anderem Eigenheimbesitzer, interessiert und auf das es kaum zufriedenstellende Antworten gibt.

Schon in der frühen Zeit, in der ich mich mit dem Libertarismus beschäftigte und mit Freunden, Bekannten, aber auch Arbeitskollegen über eine herrschaftsfreie Welt diskutierte, kam immer wieder die Frage auf, ob mir in einer freien Welt jemand einen gewaltigen Wolkenkratzer vor mein idyllisches Einfamilienhaus stellen und mir damit die Sicht verbauen kann. Diese Frage drückt ein Bedürfnis nach etwas aus, was ich Panoramaschutz nennen möchte. Auch wenn ich kein Städteplaner bin und auch ganz sicher nicht die bestmögliche Lösung für das Problem finden werde, möchte ich versuchen, ein paar Ideen einzubringen, wie eine Art Panoramaschutz ohne Staat funktionieren könnte.

Die Personen, die mich auf die Problematik angesprochen haben, werden ganz sicher nicht die Einzigen sein, die die Notwendigkeit eines Panoramaschutzes sehen. Eine Mehrzahl der Wohneigentümer wird ein Interesse daran haben, die Umgebung ihrer Immobilie und damit deren Wert zu schützen. Wir sprechen hier also von einem Problem, das alle angeht.

Machen wir doch mal ein Szenario auf, in dem es zu einem Konflikt kommt, da ein Investor das gegenüberliegende Grundstück in einer Siedlung von Einfamilienhäusern erwirbt und dort ein mehrgeschossiges Wohnhaus errichten will – einen riesigen Betonklotz, den mein ehemaliger Mitkolumnist Max Remke als „objektiv schön“ bezeichnen würde. In einer freien Welt ohne staatliche Bauverordnungen und städteplanerische Einwände, wäre das zunächst – abgesehen vom Protest aus der Nachbarschaft – möglich. Doch als Eigentümer möchte ich ein solches Szenario verhindern. Die Frage ist jetzt: Wie?

Etatisten nehmen jetzt sicher an, dass man dann wohl doch einen allmächtigen Herrscher benötigt, den die Bürger anrufen können und der den Bau mit Androhung und Anwendung von Gewalt gegen den Investor verhindern wird. Doch wir wollen eine zwischenmenschliche, freiheitliche Konfliktlösung erreichen, die auch regional unterschiedlich sein kann.

Nehmen wir an, heute wäre der erste Tag, nachdem der Zwangsmonopolist aufgegeben hätte und die Menschen endgültig in Ruhe ließe. Wir sind uns bewusst, dass die Gesetze der ehemaligen Herrscher heute nicht mehr als gültig anerkannt werden. Wir sprechen mit unseren Nachbarn, wie wir das Zusammenleben künftig gestalten und Konflikten vorbeugen möchten. Wir werden uns der Gefahr bewusst, dass das oben skizzierte Szenario eintreten könnte. Was wäre nun der leichteste Weg, uns zu einigen und diese Einigung festzuhalten? Verträge. Es hört sich banal an, aber wenn doch alle in der Nachbarschaft befürchten, dass einer der Nachbarn später sein Grundstück an jemanden verkaufen könnte, der das Siedlungsbild verschandelt, könnte man sich dazu durchringen, Verträge mit seinen Nachbarn zu schließen. Etwa Verträge, die der heutigen Bauordnung ähneln, sodass Wolkenkratzer in der Nachbarschaft nicht errichtet werden dürfen. Man versichert sich untereinander, im gegenseitigen Einvernehmen, diese Klauseln zu Vertragsbestandteilen beim Verkauf zu machen. Der Vertrag zwischen den Nachbarn wäre eine freiwillige Selbstverpflichtung und würde in Kombination mit der Möglichkeit, vertragswidriges Verhalten zu sanktionieren, den Zweck des Panoramaschutzes erfüllen.

Doch was ist, wenn man es verpasst, sich um solche Verträge zu kümmern? Hier gibt es selbstverständlich auch Möglichkeiten, einen geplanten Eigentumswechsel zu verhindern. So könnte sich die Nachbarschaft zusammenschließen und dem Verkäufer ein besseres Angebot als das des Investors machen. Ja, das ist mit eigenem Einsatz von Kapital verbunden, doch muss betont werden, dass diese Option nur nötig ist, wenn man sich vorab keine Gedanken über ein solches Risiko gemacht hat. Verträge, die den Willen der Nachbarschaft regeln, sind der Rettungsaktion durch ein besseres Angebot vorzuziehen.

Ebenso könnte man, sollte der Bau doch errichtet werden, Schadenersatzansprüche geltend machen. Verursacht das neue Gebäude einen Schaden, könnte der neue Eigentümer von einem Richter zur Kompensation des Schadens verurteilt werden. Sollte zum Beispiel meine Solaranlage auf dem Dach keinen Ertrag mehr abwerfen, da die gesamte Dachfläche durch das neue Gebäude beschattet wird, ist das ein meiner Meinung nach unzulässiger Eingriff in meine Eigentumsrechte. Mit solchen Schäden und deren Kompensation muss ein Investor rechnen und sie in die Errichtungskosten einkalkulieren. Aber wer als Anwohner Vorsorge in Form von Verträgen betreibt, muss sich auch über diese Option keinerlei Gedanken machen.

Allgemein möchte ich abschließend festhalten, dass viele vorhersehbare Konflikte auch ohne staatliche Institutionen über Verträge geregelt werden können. Initial mag das wahnsinnig kompliziert klingen, doch haben sich diese Verträge erst einmal etabliert und möglicherweise standardisiert, wird die Regelung des Zusammenlebens nicht komplizierter sein, als es ein Immobilen-Erwerb ohnehin ist. Neben dem Zustand, den man heute schon begutachten lässt, der Lage und der Nachbarschaft muss man sich dann nur noch über die einzugehenden Verpflichtungen informieren. Ähnlich wie der Umzug bei einer Auswanderung können die Regeln in der neuen Nachbarschaft etwas anders aussehen als in der bisherigen. Darauf sollte man sich einstellen – und wenn diese inakzeptabel sind, sollte man sich vielleicht doch nach einem anderen Wohngebiet umschauen, deren durch Verträge etablierte Regeln einem zusagen.

So wie sich heute Wegerechte in Grundbüchern durchgesetzt haben, um das Passieren oder die unterirdische Versorgung mit Wasser, Gas und Strom zu gewährleisten, wird es auch Panoramaschutz-Einträge im Grundbuch geben, wenn diese von den Eigentümern gewünscht sind.


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