28. September 2023 12:00

Lohnuntergrenze SPD fordert Anhebung des Mindestlohns

Wohin führt eine weitere Erhöhung?

von Sascha Koll

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Bildquelle: Natali _ Mis / Shutterstock Anhebung des Mindestlohns: Profitieren geringer Qualifizierte im Niedriglohn-Sektor tatsächlich davon?

Ein waghalsiger Vorstoß für einen höheren Mindestlohn hat die politische Bühne in Deutschland erneut erobert. Die SPD, die sich bereits während des Wahlkampfs 2021 für eine Anhebung auf zwölf Euro starkgemacht hatte, plant nun eine noch radikalere Erhöhung auf 15 Euro pro Stunde. Das entspricht einer Erhöhung von 25 Prozent. Die SPD aus Schleswig-Holstein preschte mit dieser Forderung vor und setzt sich damit zum Ziel, Armut zu bekämpfen und die Einkommensverhältnisse im Mindestlohnsektor zu verbessern. Warum eine Erhöhung des Mindestlohns den Armen nicht hilft und ihre Lage sogar verschlimmern könnte, versuche ich in diesem Beitrag zu erklären. 

Erstens: Der Staat greift in freiwillig geschlossene Verträge ein 

Freiwillig geschlossene Verträge, die eine Stundenvergütung unterhalb des Mindestlohns vorsehen, werden von heute auf morgen illegal. Es ist beiden Vertragspartnern nicht mehr gestattet, das Arbeitsverhältnis unter den vereinbarten Bedingungen fortzuführen. Eine Erhöhung des Mindestlohns stellt somit, meiner Ansicht nach, einen Angriff auf die Vertragsfreiheit dar. 

Zweitens: Der Mindestlohn führt zu Arbeitslosigkeit 

Wenn der Mindestlohn von zwölf auf 15 Euro ansteigt, erhöht sich nicht gleichzeitig die Qualifikation oder Produktivität des Arbeitnehmers, und auch der Umsatz des Arbeitgebers steigt nicht auf magische Art und Weise. Ein Arbeitnehmer, der nicht in der Lage ist, 15 Euro pro Stunde (zuzüglich Lohnnebenkosten) für den Betrieb zu erwirtschaften, wird unrentabel. Kann oder will der Arbeitgeber die gestiegenen Lohnkosten nicht auf den Endkunden umlegen oder ist der Kunde nicht mehr bereit, höhere Preise zu bezahlen, führt die Mindestlohnerhöhung zur Arbeitslosigkeit des Arbeitnehmers, dem die SPD eigentlich etwas Gutes tun wollte. Zudem führt ein hoher Mindestlohn dazu, dass gering qualifizierte Arbeitnehmer gar nicht erst eingestellt werden. Dem Geringqualifizierten wird das Arbeiten somit per Gesetzgebung verboten. Gering Qualifizierte erhalten gar keine Möglichkeit mehr, sich zu einem niedrigen Lohn einstellen zu lassen, die eigene Qualifikation und Produktivität zu steigern und später einen höheren Lohn fordern zu können. 

Drittens: Unqualifizierte konkurrieren plötzlich mit höher Qualifizierten 

Stellen wir uns drei Bäckergehilfen vor. A produziert zwölf Brote pro Stunde. B produziert 14 Brote und C schafft es sogar, 15 Laibe pro Stunde herzustellen. A bekam vor der Mindestlohnerhöhung zwölf Euro, B 14 Euro und C die – für alle geforderten – 15 Euro pro Stunde. Mit der Erhöhung auf mindestens 15 Euro pro Stunde erhalten nun alle drei Bäckergehilfen diese 15 Euro für jede geleistete Arbeitsstunde. C beginnt sich indessen zu fragen, warum er noch mehr als A und B leisten soll, wenn diese trotz geringerer Leistung den gleichen Lohn bekommen. A und B hingegen freuen sich erst einmal, da sie für die gleichbleibend mindere Leistung plötzlich genau so viel bekommen wie C. Doch wie in Punkt zwei beschrieben, muss der Arbeitgeber – sollte er die gestiegenen Kosten nicht auf den Endkundenpreis umlegen können – evaluieren, ob sich A und B für ihn noch rechnen oder ob er sie beispielsweise durch Maschinen oder produktivere Mitarbeiter ersetzen kann. A und B stehen somit unter Druck, die gleiche Leistung wie C zu liefern, wenn sie ihren Arbeitsplatz nicht verlieren wollen. Sollte der Arbeitgeber die gestiegenen Kosten an die Endkunden weitergeben und den Arbeitnehmer trotz fehlendem Produktivitätswachstum weiter beschäftigen können, wird C wiederum mehr Lohn fordern oder sein Arbeitsniveau an das von A und B anpassen. Der Arbeitgeber ist damit wiederum gezwungen, entweder die Endkundenpreise weiter zu erhöhen oder mit der gefallenen Gesamtproduktivität und damit knapper zu kalkulieren. Das unternehmerische Risiko steigt und damit einher geht auch das Risiko, im Falle einer Pleite alle Arbeitsverhältnisse kündigen zu müssen. Die höheren Endkundenpreise zahlen dann aber nicht nur die Kunden der Bäckerei, sondern auch die Kunden anderer Unternehmungen, da der Mindestlohn branchenübergreifend gilt. Die Bäckergehilfen können sich somit von ihrem höheren Lohn nicht einmal mehr Güter leisten, da auch sie die gestiegenen Lohnkosten der Unternehmen tragen müssen, bei denen sie selbst einkaufen. 

Viertens: Bestenfalls kein Effekt 

Unter den letzten beiden Punkten habe ich beschrieben, dass ein Mindestlohn über dem freiwillig ausgehandelten Preis (dem markträumenden Preis) zu Arbeitslosigkeit und damit zu Wohlstandsverlusten führt. Doch wie verhält es sich mit einem Mindestlohn, der unter dem freiwillig ausgehandelten Lohn liegt? Er hat keinen Effekt, da ohnehin branchenübergreifend höhere Löhne gezahlt werden. Eine Erhöhung des Mindestlohns sorgt also im besten Fall für gar keinen Effekt, jedoch im schlimmsten Fall für Arbeitslosigkeit, höhere Endkundenpreise und damit einen Anstieg der Konsumentenpreisinflation oder eine Kombination aus beidem. Zudem verunsichert die ständige und willkürliche Erhöhung des Mindestlohns Arbeitgeber, da sie nicht mehr langfristig kalkulieren können. Denn die nächste Erhöhung könnte kurz- oder langfristig ins Haus stehen und den Betrieb dann möglicherweise gänzlich unprofitabel machen. 

Es ist wie mit jeder Preisvorgabe der Herrscher: Der Mindestlohn ist auch eine Preisvorgabe, die den Markt dadurch verzerrt, dass es keine Marktpreise mehr gibt. Angebot und Nachfrage kommen nicht mehr optimal zusammen, es kommt zu einer Fehlallokation der Ressourcen und der Wohlstand schwindet. Ein Mindestlohn kann sogar die Belastung der Produktiven noch weiter erhöhen, da durch nicht entstehende und den Wegfall bestehender Jobs der Sozialstaat höher belastet wird und damit die Steuerlast der Produktiven steigen muss. Ein Mindestlohn bestraft somit die Produktiven zum Vorteil der Unproduktiven – wobei auch die weniger Produktiven sogar aktiv vom Arbeitsmarkt ferngehalten und in die Abhängigkeit der Sozialkassen getrieben werden. 


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