21. Dezember 2023 11:00

Nach Protesten Kuchensteuern an Schulen in Baden-Württemberg vom Tisch

Schüler und Eltern atmen auf

von Sascha Koll

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Bildquelle: Katty S / Shutterstock Politische Kehrtwende im Südwesten: Nun doch keine Kuchensteuer an Schulen

Schlimm genug, dass so etwas überhaupt zu Debatte stand, doch jetzt gibt es Entwarnung: Die sogenannte Kuchensteuer kommt nun doch nicht. Eine EU-Richtlinie sollte dafür sorgen, dass Erlöse aus Schul- und Kitafesten der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Sie sollte ab dem Jahr 2025 gelten und wurde die vergangenen Monate heiß diskutiert.

Grundlage war eine EU-Verordnung, nach der auch Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Zahlung von Umsatzsteuer gezwungen werden sollten. Denn könnten auch private Unternehmen Dienstleistungen erbringen, die von öffentlichen Einrichtungen getragen werden, stünden die öffentlichen damit in Konkurrenz zu privaten Anbietern. Private Anbieter müssen ab einem bestimmten Umsatz – aktuell 22.000 Euro pro Jahr – Umsatzsteuer abführen, wodurch die öffentlichen Institutionen, die sich dem staatlichen Raubzug nicht beugen müssen, einen Wettbewerbsvorteil hätten. Auch wenn das ein Linke-Tasche-rechte-Tasche-Spiel ist, liegt die Europäische Union damit gar nicht so falsch. Doch was daraus gemacht werden sollte, war ein bürokratischer Moloch, mit Absurditäten wie der sogenannten Kuchensteuer.

Davon abgesehen, dass es wahnwitzig ist, die Theater-AG zur Finanzierung ihrer Angebote Umsatzsteuer abführen zu lassen, hilft diese EU-Verordnung doch nicht wirklich dabei, für mehr Wettbewerb zu sorgen. Da jede Dienstleistung, die vom Staat erbracht wird, auch von privaten Unternehmen erbracht werden könnte – zumindest wenn der Staat nicht sehr viele Bereiche für sich monopolisiert hätte –, sollte man davon ausgehen, dass praktisch jede Dienstleistung des Staates unter die Umsatzsteuerpflicht fällt. Etatistische Anwälte und Küchenjuristen wälzen jetzt sicher ihre Märchenbücher, um mich zu widerlegen. Doch wäre man wirklich konsequent und würde jede Dienstleistung vom Staat , die auch ein privates Unternehmen ausführen könnte, besteuern, bliebe nichts anderes übrig, als alles zu besteuern.

Durch die Monopolstellung des Staates in vielen Bereichen, würde das aber nicht zu mehr Wettbewerb führen, wie sich das die Europäische Union vorstellt, sondern einfach nur zu höheren Preisen für die staatlich monopolisierten sogenannten „öffentlichen“ Güter. Es ist also mal wieder nichts weiter als eine Steuererhöhung, die auch denen schmackhaft gemacht werden soll, die für mehr Markt stehen. Politiker können das Versagen und unerwartete Konsequenzen also mal wieder dem faktisch nicht existenten „Marktversagen“ zuschreiben.

In diesem Fall gab es jedoch eine Wende, auch wenn die EU-Verordnung sicher noch in anderen Bereichen für große Probleme sorgen wird. Der grüne Finanzminister Danyal Bayaz sagte zum SWR: „Wir haben jetzt eine gute Lösung gefunden für Schulklassen, für Schüler, für Eltern, die Kuchen verkaufen. Da fallen keine Steuern an.“ Für die Schulen gelte nun eine Ausnahme wie bei Vereinen und Kleinunternehmern, die erst bei Übersteigen eines Einkommens von über 22.000 Euro pro Jahr zur Kasse gebeten werden.

Mit dieser guten Nachricht möchte ich mich für dieses Jahr von Ihnen, meine verehrten Leser, verabschieden. Ich wünsche Ihnen eine ruhige und besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr, in dem ich mich garantiert wieder zu Wort melden werde.


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