03. Mai 2024 18:00

Bundesrepublik Absurdistan Spitzel, Häscher, Denunzianten

Was vom Rechtsstaat übrigblieb

von Thomas Jahn

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Bildquelle: suphakit73 / Shutterstock Meldeportale: Bedienen vorbildlich die deutsche Lust an der Denunziation

Edelfeder Don Alphonso konfrontierte das deutsche Absurdistan in seiner aktuellen „Welt“-Kolumne mit einer sich durchaus schon länger aufdrängenden Frage, die gleichzeitig das – von vielen noch unbemerkte – immer morscher werdende Gebälk des Rechtsstaats bloßlegte: „Warum hat das System für ganz normale deutsche Steuerzahler eine unbegrenzte Menge an Hass und Verachtung parat, warum baut es Meldestellen für Äußerungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze auf? Und wenn dann über 1.000 Islamisten in Hamburg stehen und genau das fordern, was lange als rechte Verschwörungstheorie abgetan wurde, ist es nur schwer erträglich. Und die Polizei hat aufgepasst, dass sonst nichts passiert.“

Während das Kalifat also die Bundesrepublik Deutschland in Hamburg offen zur Kapitulation auffordern darf, sind deren Sicherheitsbehörden leider immer noch vollends mit offenbar Wichtigerem befasst: dem Kampf gegen „Hass und Hetze“ durch Verfolgung gefährlicher Meinungsdelikte, begangen vornehmlich durch weiße inländische Männer in fortgeschrittenem Alter.  

Auch in Bayern hat man nach dem Vorbild grün regierter Bundesländer nachgezogen und zunächst eine „Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus“ (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München eingerichtet. Extremismus ist spätestens seit dem offiziellen Ausbruch der Corona-Pandemie im März 2020 ein dehnbarer Begriff. So sorgte die ZET, nach einer Meldung des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“, beispielsweise im Januar 2022 gleich mal für die vorläufige Festnahme eines Bundeswehrsoldaten, der sich auf einem im Internet verbreiteten Video über die Impflicht für Soldaten beschwert und die Rücknahme der restriktiven Corona-Maßnahmen gefordert hatte. Ein extremistischer Hintergrund könne schließlich nicht ausgeschlossen werden. Ermittelt werde in alle Richtungen. Über das Schicksal des Betroffenen können nur Mutmaßungen angestellt werden. Die in solchen Fällen routinemäßig angeordneten und von 90 Prozent der Richter ungeprüft genehmigten Hausdurchsuchungen sorgen meist für die nötigen Zufallsfunde, um aus einem Hauch eines Anfangsverdachts ein schönes Verfahren zu basteln, das zur Rechtfertigung des eigenen Stellenplans gleich als aufgeklärt in die Statistik eingehen kann. 

Um sich sorgfältige Ermittlungen sparen zu können, sorgen neuerdings „Meldeportale“ im Internet für den nötigen Informationsnachschub. Auch der Freistaat Bayern leistet sich ein solches Denunziationsportal, das unter der Adresse meldestelle-respect.de im Internet zu finden ist und das die bayerische Justiz sogar mit großflächigen Postern in den Wandelgängen, Foyers und Wartebereichen seiner Gerichtsgebäude bewirbt, quasi zur Abschreckung der dort freiwillig oder unfreiwillig Rechtssuchenden, auf dass subtil der Eindruck erweckt werden möge: Lasst alle Hoffnung fahren – auch die Gerichte reihen sich vorbildlich ein, im wichtigen Kampf gegen Hass und Hetze! 

Das total seriös wirkende Meldeportal „Respect“ fällt nicht nur durch das joviale „Du“ und einschlägige szenetypische Formulierungen auf, sondern auch durch die Verwendung eines Logos, das nicht nur entfernt an den Sowjetstern erinnert, was natürlich sicherlich nur Zufall ist …

Kurioserweise befindet sich die von der bayerischen Justiz beworbene Plattform in Baden-Württemberg und wird dort von einer „Jugendstiftung Baden-Württemberg“, einer rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts, betreut. Noch kurioser ist, dass der Zweck der Jugendstiftung gar nicht darin besteht, Strafanzeigen und -anträge zu bearbeiten. Vielmehr beschränkt sich der Stiftungszweck auf Aufgaben „im Land Baden-Württemberg“ und dort auf „pädagogische und sozialpädagogische Vorhaben in der Jugendarbeit, die das verantwortliche Denken und Handeln junger Menschen auf der Grundlage christlicher Nächstenliebe und freiheitlich demokratischer Verantwortung zu entwickeln“. Die Vorsitzende der Stiftung, Petra Densborn, lässt sich auch gerne mit Politikern der Grünen ablichten und sitzt als „Vorständin“ des Christlichen Jugenddorfwerks Deutschlands e. V. im Vorstand des „Nordverbunds Ausstieg rechts“, das von den norddeutschen Bundesländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein als „zivilgesellschaftliche“ Plattform gegen „rechte Einstellungen und Verschwörungsnarrative“ betrieben wird.

Wer sich jetzt zu Recht fragt, was eine baden-württembergische Stiftung in Bayern verloren hat und wo eigentlich überhaupt die gesetzliche Rechtsgrundlage für dieses und andere Denunziationsportale liegen könnte, wird auch in der einschlägigen Strafprozessordnung keineswegs fündig. Diese sieht nämlich in Paragraph 158 nicht ohne Grund vor, dass die Anzeige einer Straftat nur schriftlich oder mündlich bei der Staatsanwaltschaft, gegenüber Polizeibeamten, bei Polizeidienststellen oder den Amtsgerichten angebracht werden kann. Das Gesetz wollte gerade verhindern, dass irgendwelche unqualifizierten Politaktivisten rechtlich irrelevante Sachverhalte zur Kriminalisierung unliebsamer Meinungen hochstilisieren.

Das Traurige ist, dass nicht nur die provokanten Aufmärsche der Anhänger des Kalifats, sondern auch veritable Straftaten seit Jahren sichtbar für jedermann, aber ohne jede rechtsstaatliche Konsequenz bleiben. Die Beispiele sind leider mannigfaltig: Da wäre die illegale Einreise von Millionen von Menschen, der Cum-Ex-Skandal um Olaf Scholz, die Pfizer-Deals einer Ursula von der Leyen oder die jüngste (strafbare) Nötigung von Wählern durch den Diakonie-Präsidenten Rüdiger Schuch, der seinen Mitarbeitern mit Entlassung drohte, falls er sie beim AfD-Wählen erwischen sollte.

Willkommen im linken Gesinnungsstaat! Es ist ein Staat, der das Recht ent-ethisiert hat, weil er nicht einmal zum Schutz eines ethischen Minimums, wie zum Beispiel zu einem effektiven Schutz des menschlichen Lebens oder des Eigentums, bereit ist und sein rechtliches Handeln stattdessen an gesinnungspolitischen Zielen ausrichtet. Dieser Staat hat nicht nur abweichende Meinungen mit dem orwellschen Kampfbegriff „Hass“ unter Strafe gestellt, sondern prämiert leider generell das Amoralische, während ethisch Untadeliges angeprangert wird. Diese Ent-Ethisierung des Rechts schuf auch die finanzielle Basis dafür, dass immer neue zwangsfinanzierte Institutionen den umverteilenden Gesinnungsstaat am Leben halten können, denn die Stützen dieser Republik hatten mit der Umkehrung des Rechts die zentrale Finanzierungsfrage leider für sich entschieden:

Wer lediglich das behalten will, was er selbst verdient hat, wird stigmatisiert. Derjenige aber, der nichts Werthaltiges produziert und nur das Geld seiner Mitmenschen umverteilen will, wird prämiert.

PS: Am 9. Oktober 2023 überreichte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier Petra Densborn das Bundesverdienstkreuz am Bande.           


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