22. April 2024 13:00

Gestahlfedert: Fressefreiheit Recht für Rrrääächz

Reichelt siegt in Karlsruhe, und die Lügenpresse kotzt im Strahl

von Michael Werner

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Bildquelle: Youtube/Achtung, Reichelt! Gewann vor der obersten Instanz: Julian Reichelt

Dass von unserem handverlesen politisch besetzten Bundesverfassungsgericht hin und wieder doch mal eine Entscheidung kommt, die man feiern kann, ist so selten geworden, dass man keine Gelegenheit auslassen sollte, das dann auch zu tun.

Julian Reichelt, ehemaliger Chefredakteur der Blödzeitung und, seitdem er dort aufgrund substanzloser „MeToo“-Vorwürfe geschasst wurde, hauptberuflich in den alternativen Medien auf einem Feldzug gegen alles, was grün, woke und links ist, veröffentlichte am 25. August 2023 auf „X“ (vormals „Twitter“) folgende Kurznachricht, wörtlich zitiert: „Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 Millionen Euro (!!!) Entwicklungshilfe an die Taliban (!!!!!!). Wir leben in einem Irrenhaus, in einem absoluten, kompletten, totalen, historisch einzigartigen Irrenhaus. Was ist das nur für eine Regierung?!“ Darunter verlinkte er einen ausführlichen Artikel seiner Plattform „Nius“ mit dem Titel „Deutschland zahlt wieder mehr Entwicklungshilfe an Afghanistan“.

Nur wenige Tage später, am 31. August 2023, erhielt er Post von der Bundesregierung, oder präziser ausgedrückt, die Abmahnung eines Star-Anwalts, der Reichelt im Auftrag der Bundesregierung aufforderte, den Tweet zu löschen und eine Unterlassungserklärung abzugeben, diese Behauptung fortan nicht mehr zu wiederholen. Was er nicht tat. Daraufhin beantragte die Bundesregierung im Eilverfahren eine Einstweilige Verfügung gegen Reichelt vorm Landgericht Berlin. Dieses lehnte den Antrag am 4. Oktober 2023 ab (Aktenzeichen 27 O 410/23), woraufhin die Bundesregierung das Rechtsmittel der „Sofortigen Beschwerde“ beim Kammergericht Berlin einlegte, welches die beantragte Einstweilige Verfügung dann am 14. November 2023 erließ (Aktenzeichen 10 W 184/23).

Reichelt ließ das nicht auf sich sitzen und legte Verfassungsbeschwerde ein bei unserem höchsten Gericht, dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, welches ihm dann am 11. April 2024 Recht gab und die Einstweilige Verfügung aufhob (Aktenzeichen 1 BvR 2290/23).

Soweit die Chronologie des Rechtsstreits. Doch wo war der Haken, also der Stein des juristischen Anstoßes? Kurzgefasst:

Die Bundesregierung betrachtete Reichelts Tweet, sie habe 370 Millionen Euro Entwicklungshilfe an die Taliban gezahlt, als falsche Tatsachenbehauptung dahingehend, dass sie das Geld direkt an die bärtigen Sympathieträger aus dem wilden Afghanistan überwiesen habe. Was faktisch nicht stimmt, denn tatsächlich ging das Geld an allerlei vor Ort tätige NGOs, die dieses dann in Herzensprojekte mittelalterlicher Ziegenfreunde investieren konnten, wie beispielsweise den klimaneutralen Abbau von Wurfmaterial für Steinigungen, geschlechtergerechte Bombengürtel oder Schulen speziell für Frauen, um das korrekte Gendern auf Paschtu zu erlernen. (Disclaimer zur Vermeidung juristischer Folgen: Achtung, der letzte Satz enthält satirische Elemente!) Gegen eine falsche Tatsachenbehauptung hat man in Deutschland einen durchaus nachvollziehbaren Unterlassungsanspruch, wenn man zum Opfer einer solchen geworden ist und diese dem eigenen Ansehen oder gar der Kreditwürdigkeit schadet.

Reichelt hingegen vertrat die Auffassung, dass es kaum möglich sei, solche Geldströme an einem Terror-Regime, das das ganze Land fest im Würgegriff und unter absoluter Kontrolle hat, einfach so verlustfrei vorbeifließen zu lassen. Außerdem wurde in dem unterm Tweet verlinkten Artikel auch differenziert berichtet, wohin das Geld offiziell überwiesen wurde. Daher betrachtete Reichelt seine Formulierung nicht als Tatsachenbehauptung, sondern als Meinungsäußerung, und eine solche ist – zusammen mit der Pressefreiheit, auf die Reichelt sich als Journalist ebenfalls berufen kann – von Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt.

Hier kollidieren also zwei Rechtsauffassungen. Doch wer liegt nun richtig? Da hilft dann der erste Satz, den man in einem Jurastudium lernt: „Das kommt drauf an!“ Wer wissen will, worauf genau es in diesem Fall ankommt, zumindest nach höchstrichterlicher Auslegung, dem sei – um diese Kolumne nicht unnötig mit Juristensprech aufzublähen – die Lektüre des durchaus aufschlussreichen Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts empfohlen, der unten an erster Stelle verlinkt ist.

Auch wenn ich das Gericht im einleitenden Satz gelobt habe, so sei dennoch angemerkt, dass diese Entscheidung nicht zwingend aus reiner Freiheits- oder Menschenfreundlichkeit oder gar aus Sympathie für Julian Reichelt erging, und dass sie auch mitnichten der „Meilenstein für die Meinungsfreiheit“ ist, als den Reichelt sie nun auf seinem Kanal feiert. Die obersten Richter sind hier lediglich der seit Bestehen der Bundesrepublik gefestigten, ständigen Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit gefolgt, wonach der Staat, der selbst zudem kein Grundrechtsträger ist, auch zugespitzte und polemische Äußerungen ertragen muss. Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich auf meine Kolumne „Wollt ihr den totalen Total-Totalitarismus?“ vom 19. Februar 2024 (unten verlinkt), worin zwei wegweisende Passagen aus Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Frage, wie weit Meinungsfreiheit tatsächlich gehen darf, samt Quellenangabe zitiert sind.

Vielleicht haben die ehrenwerten Herrschaften in den roten Roben damit auch nur die kleinere Kröte geschluckt. Eine plötzliche 180-Grad-Wende (nein, nicht 360 Grad, Annalena!), also die gesamte bisherige Rechtsprechung komplett über den Haufen zu werfen, hätte wohl zu viel Staub aufgewirbelt und wäre auch verdammt schwer zu begründen gewesen. Vor allem wäre sie der letzte entscheidende Schritt, um hierzulande auch wirklich dem größten Ignoranten vor Augen zu führen, dass der Totalitarismus nun offiziell eingeführt wurde.

Ungeachtet der rechtlichen Bewertung haben wir es mit einer völlig neuen Qualität und vor allem auch Quantität zu tun, mit der das Ampel-Regime derzeit gegen unliebsame Journalisten, die nicht auf Linie sind, aber auch gegen ganz normale Bürger, die ihrer durchaus berechtigten Wut in den sozialen Medien Ausdruck verleihen, mit brachialer juristischer Gewalt vorgeht. Die Frequenz, mit der die Staatsmacht in letzter Zeit straf- und zivilrechtliche Verfahren gegen aufmüpfige Untertanen anstrengt, erinnert an die letzten Tage der DDR und wirft zudem die Frage auf, wann unsere Politiker denn noch ihre eigentliche „Arbeit“ machen. Wobei: So schlecht beziehungsweise zerstörerisch, wie momentan regiert wird, wäre es sogar ein echter Gewinn, wenn diese beleidigten Leberwürste sich nur noch als „Anzeigenhauptmeister“ betätigten – zumindest würde es den geringeren Schaden anrichten. Die gute Nachricht: An dieser Panik erkennt man deutlich, dass die Nerven blank liegen und diese Horrorclowns mit dem nackten Arsch an der Wand stehen.

Letzteres ist für Ottonormalbürger oder den Betreiber eines kleinen privaten Medienkanals jedoch nur ein schwacher Trost, wenn ihm plötzlich Post entweder vom Staatsanwalt oder vom Star-Anwalt ins Haus flattert, weil er sich kritisch über die Regierung geäußert oder gar einen harmlosen Witz über einen ihrer Vorturner gemacht hat. Die Staatsmacht verfügt über eine endlose Ressource, nämlich die Steuern all seiner Bürger, und kann diese Geldmittel nach Gutdünken großzügig herausblasen zur juristischen Verfolgung derer, die diese zuvor erwirtschaftet haben. Was kann der „kleine Mann“ seinem so übermächtigen Gegner schon entgegensetzen? Mit einem Feld-, Wald- und Wiesen-Anwalt hat man da keine Chance, da muss ein Fachmann ran, und den gibt es in aller Regel nicht für den staatlich festgelegten Gebührensatz des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), den die Rechtsschutzversicherung zahlt, falls man überhaupt eine hat, oder gar auf Beratungsschein und Prozesskostenhilfe, wenn man mittellos ist. Die meisten Spezialisten für solche Fälle arbeiten auf Zeithonorarbasis, ab 300 Euro die Stunde aufwärts, nach oben hin offen.

Doch selbst wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat und einen Anwalt findet, der sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert hat und den Fall tatsächlich – aus Freundschaft oder Überzeugung – für den RVG-Satz übernimmt, steht man spätestens auf dem Weg nach Karlsruhe vor dem Problem, dass eine Verfassungsbeschwerde, die mindestens zehn Stunden Arbeitsaufwand mit sich bringt, nicht von der Rechtsschutzversicherung gedeckt ist. Mit anderen Worten: Es wird teuer, und selbst wenn man am Ende in letzter Instanz gewinnt, bekommt man nur die Anwaltskosten nach RVG ersetzt; auf der Differenz zum Stundensatz – und die kann locker fünfstellig sein – bleibt man auf jeden Fall sitzen.

Dem Staat ist das egal: Allein in der Causa Reichelt hat die Bundesregierung nach eigenen Angaben 20.000 Euro Steuergelder für Anwaltshonorare aufgewandt. Wohlgemerkt wegen eines läppischen Tweets auf einer extrem schnelllebigen Plattform – also wegen etwas, woran sich schon zwei Stunden später niemand mehr erinnert. Selbst wenn die Bundesregierung den Rechtsstreit gewonnen hätte, hätte sie allein aufgrund der Berichterstattung über den Fall durch den Streisand-Effekt das glatte Gegenteil dessen erreicht, was ihr vermeintliches Anliegen war, nämlich Reichelts Aussage aus der Welt zu kriegen.

Vielleicht verfolgte die Regierung aber auch ein ganz anderes Ziel, nämlich ein Signal an alle Kritiker zu senden: „Passt bloß auf, was ihr sagt – ein falsches Wort, und wir zerren euch vor den Kadi!“ Jedoch hat sie sich hier ausgerechnet mit dem Falschen angelegt: Reichelt führt einen medialen Krieg gegen die Ampel, und als echter Krieger nässt er sich wegen sowas nicht ein, sondern zieht mit Pauken und Trompeten in die Schlacht, ohne Rücksicht auf Verluste, und nutzt diese Steilvorlage auch noch exzessiv zur Eigen-PR. Vor allem verfügt er über die finanziellen Mittel, mit einem Star-Anwalt zu kontern: Joachim Steinhöfel fühlt sich auf diesem Schlachtfeld wie zuhause und entsprechend pudelwohl, weshalb er es auch sichtlich genießt, seinen Home Turf wie ein Gockel abzuschreiten. Dass er sich seine Expertise maximal vergolden lässt, wird ihm zwar gerne mal vorgeworfen, doch erstens ist das sein gutes Recht, weil er sein Geld wert ist, und zweitens ändert das nichts daran, dass er ein Überzeugungstäter ist und der juristische Kampf für die Meinungsfreiheit seine Herzensangelegenheit. Von seiner Pionierarbeit auf diesem Gebiet und den Urteilen, die er erwirkt hat, können alle anderen auch profitieren – kostenlos!

Besonders schäbig, ja, geradezu ekelhaft ist jedoch die Reaktion des medialen Mainstreams auf die höchstrichterliche Entscheidung zugunsten Reichelts: Statt sich zu freuen, dass die Presse- und Meinungsfreiheit gegen massive staatliche Zensurbestrebungen obgesiegt hat, was eigentlich in ihrem ureigensten Interesse liegen sollte, kotzt die versammelte Haltungs-Journaille im Strahl, weil sie es nicht ertragen kann, dass Karlsruhe dieselbe Freiheit, derer sich die ökosozialistischen Regierungspropagandaschleudern erfreuen, auch Andersdenkenden und Abweichlern zubilligt. Dabei schreckt man noch nicht mal davor zurück, den Verfassungsrichtern ans Bein zu pinkeln, weil sie damit angeblich „Tür und Tor für Hass und Hetze“ aufgestoßen hätten, obwohl sie tatsächlich nur genauso entschieden haben wie immer schon, was daher eigentlich gar keine große Schlagzeile wert gewesen wäre.

Dennoch schaffen diese als Journalisten getarnten Volkserzieher es noch, aus der krachenden Niederlage ihrer Wunschregierung einen Nutzen für ihre Agenda zu ziehen, indem sie jetzt all jenen, die sich zunehmend Sorgen um die Meinungsfreiheit in Deutschland gemacht haben, triumphierend entgegenschmettern: „Na also, was wollt ihr denn? Da haben wir doch den Beweis: Es besteht offensichtlich keinerlei Gefahr für die Meinungsfreiheit, wenn selbst solche Gestalten wie dieser Reichelt ungehindert ihren Hass und ihre Hetze verbreiten können!“

Dazu sei gesagt: Dass Karlsruhe glücklicherweise immer noch an seiner bisherigen Rechtsprechung zu Artikel 5 des Grundgesetzes festhält, wird hier zum Skandal gemacht; dabei ist der wahre Skandal an diesem Fall, dass man aufgrund einer Bundesregierung, die mit juristischen Kanonen auf mediale Spatzen schießt, überhaupt gezwungen ist, wegen einer solchen Lappalie wie dieser bis nach Karlsruhe zu ziehen!

Und vor allem: Was nützt die schützende Hand des Bundesverfassungsgerichts einem Normalo, der niemals in den Genuss derselben kommen wird, da er weder über die Abgewichstheit eines erfahrenen Medienprofis wie Julian Reichelt noch über dessen mit Fuck-You-Money prall gefüllte Kriegskasse verfügt, weshalb er in aller Regel bereits durch den Anblick der anwaltlichen Abmahnung für alle Zeiten verstummen wird?

Quellen:

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11.04.2024 zum Aktenzeichen 1 BvR – 2290/23 (Website des Bundesverfassungsgerichts)

Deutschland zahlt wieder mehr Entwicklungshilfe an Afghanistan (Website von „Nius“)

Wollt ihr den totalen Total-Totalitarismus? (Kolumne von Michael Werner auf „Freiheitsfunken“)

Reichelt siegt gegen Bundesregierung vor Verfassungsgericht! (Youtube-Kanal „Achtung, Reichelt!“)

Schulze, Faeser, Paus und Haldenwang sind Verfassungsfeinde! (Youtube-Kanal „Achtung, Reichelt!“)


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