Frankreich: Macron schränkt Demonstrations-Recht ein
Erste Kundgebungen nach schweren Ausschreitungen bereits verboten
Nach schweren Ausschreitungen in Frankreich will Präsident Emmanuel Macron neue Proteste begrenzen. Für den kommenden Samstag sollen nach seinem Willen nur gewerkschaftlich organisierte Demonstrationen stattfinden dürfen; nicht entsprechend legitim angemeldete Versammlungen sollen von Präfekten untersagt werden. Bereits erste Kundgebungen wurden verboten, in Lyon gelten zeitweise Einschränkungen, in Paris ist ein genehmigter Gewerkschaftszug vorgesehen. Für Montag sind außerdem Gespräche mit verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen angekündigt.
Natürlich nur zu unserem Besten. Erst gibt es Krawalle, dann folgt die große Ordnungsgeste aus dem Élysée: weniger Freiheit, mehr Genehmigung, mehr Vorabkontrolle. Wenn der Staat ein Problem mit Straßenprotesten hat, greift er reflexartig zum nützlichsten Werkzeug seiner Werkstatt: dem Verbot. Das ist bequem, weil es so tut, als ließe sich öffentliche Unruhe mit Verwaltungsakten wegregulieren. Als ob Grundrechte im Krisenmodus ein Sonderangebot wären, das man bei Bedarf aus dem Regal nimmt.
Besonders hübsch ist die Auswahl der „legitimen“ Demonstranten. Gewerkschaften ja, andere nein. Wer die richtige Organisationsform besitzt, darf also durch die Straßen ziehen; wer ohne passende Siegel kommt, wird aussortiert. Der Bürger darf frei entscheiden, solange er richtig organisiert ist. Das ist die klassische Staatslogik: Freiheit wird nicht abgeschafft, sie wird katalogisiert.
Macron spricht von „öffentlicher Ruhe“. Das klingt nach Fürsorge, riecht aber nach Kontrolle. Ruhe ist für Machthaber oft nur ein anderes Wort für stillgestellte Konflikte. Bloß keine unberechenbaren Menschenmengen, bloß keine spontane politische Energie, bloß keine Störung der zuständigen Stellen. Lieber verlegt man Kundgebungen auf alternative Routen und nennt das Schutz für Innenstädte und Geschäfte. Die Bürokratie entdeckt ein Problem, das ohne sie deutlich kleiner wäre, und bietet dann die passende Therapie aus Absperrung, Untersagung und freundlichem Amtsdeutsch an.
Wer Gewalt verhindern will, darf nicht jede Versammlung unter Generalverdacht stellen. Doch genau das passiert hier: Die Konsequenz aus Ausschreitungen lautet nicht gezielte Strafverfolgung der Täter, sondern pauschale Einschränkung für alle anderen. Das ist die vertraute Verwechslung von Ordnung mit Bevormundung. Man sperrt die einen ein, damit die anderen beruhigt bleiben. Praktisch, sauber, autoritär.
Am Ende bleibt die französische Lektion altbekannt: Wo der Staat von Freiheit spricht, meint er oft die Verwaltung des Freiheitsentzugs. Und wo er Schutz verspricht, liefert er erst einmal Verbote.
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