Gegen den Widerstand der Eigentümermehrheit: Bundesgerichtshof erlaubt Klimaanlagen in Mehrparteienhäusern
Bedenken der Nachbarn reichen nicht mehr pauschal
Der Bundesgerichtshof entscheidet, dass Eigentümer den Einbau einer Split‑Klimaanlage nicht allein durch Mehrheitsbeschluss verhindern dürfen; bloße Befürchtungen zu Lärm, Optik oder Kondenswasser genügen künftig nicht mehr.
von Lydia Flaß
