18. März 2023

Ich liebe unsere Regierung! Kritik an unserem Herrschaftsmodell, solange es noch erlaubt ist

Achtung, dies ist keine verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates

von Manuel Maggio

Staats- und Regierungskritiker haben es nicht leicht, seitdem man Begriffe wie „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ erfunden hat. Ich selbst stelle mir fast bei jeder Kolumne die Frage, wie weit ich in meiner Kritik eigentlich noch gehen kann, ohne dass gleich der Verfassungsschutz vor der Tür steht. Kann man es bereits als Delegitimieren des Staates ansehen, wenn ich behaupten würde, dass der Staat und die Regierungen als solche menschenverachtend und unlogisch seien? Da ich mir nicht wirklich sicher bin, was noch erlaubt ist, möchte ich heute rein beispielhaft ein paar herrschaftskritische Aussagen formulieren, um dann mit Ihnen darüber zu diskutieren, ob diese Art der Äußerung noch erlaubt ist. Bevor wir mit diesem kleinen Gedankenspiel beginnen, möchte ich mich von allen Aussagen distanzieren, die heute oder auch erst morgen als verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates deklariert werden könnten – sicher ist sicher. Als Grundlage dient mir hier ein Auszug aus der Website des Bundesamtes für Verfassungsschutzes (BfV), den ich hier zitieren möchte (siehe Link unten): 

„Das BfV hat daher den Phänomenbereich ‚Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates‘ eingerichtet. Die diesem Phänomenbereich zugeordneten Akteure zielen darauf ab, das Vertrauen in das staatliche System zu erschüttern und dessen Funktionsfähigkeit zu beeinträchtigen. Dies versuchen sie zu erreichen, indem sie unter anderem

  • demokratisch gewählte Repräsentanten des Staates verächtlich machen,
  • staatlichen Institutionen und ihren Vertretern die Legitimität absprechen,
  • zum Ignorieren gerichtlicher Anordnungen und Entscheidungen aufrufen,
  • staatliche oder öffentliche Institutionen (zum Beispiel der Gesundheitsfürsorge) mittels Sachbeschädigungen sabotieren oder
  • zu Widerstandshandlungen gegen die staatliche Ordnung aufrufen.“

Ich stelle daher folgende Fragen in den Raum: Würde es sich, wenn ich behaupten würde, unsere Regierung bestehe aus unqualifizierten Nichtskönnern, die lediglich das Ziel verfolgten, gewählt zu werden, um weiter im Amt zu bleiben, schon um Verächtlichmachen von demokratisch gewählten Repräsentanten des Staates handeln? Oder müsste man noch einen drauflegen? Wie sieht es mit der Behauptung aus: Unsere Regierung handelt gegen das eigene Volk und arbeitet bewusst oder unbewusst an der Deindustrialisierung von Deutschland. Darf man so was noch in den sozialen Medien posten oder wird man dadurch bereits potenziell vom Verfassungsschutz beobachtet?

Niemand hat das Recht, über einen anderen Menschen zu herrschen, weshalb auch niemand dieses Recht durch eine politische Wahl auf jemand anderen übertragen kann. Eigentlich ganz simpel: Ich kann nicht weitergeben, was ich nicht selbst besitze. Wenn ich nun behaupten würde, dieser Widerspruch sei ein Grundfehler in unserem aktuellen Herrschaftssystem und entziehe somit einem Herrn Scholz die Legitimität, über mich zu herrschen – wäre dies dann schon eine verfassungsfeindliche Feststellung?

Wenn ich in einem meiner nächsten Videobeiträge auf Youtube meine Zuseher dazu ermuntern möchte, nicht mehr an Herrschaft zu glauben, oder wenn ich sogar den Gesellschaftsvertrag infrage stelle, da ich ihn noch nie gesehen habe, rufe ich damit bereits andere dazu auf, gerichtliche Anordnungen und Entscheidungen zu ignorieren? Wie sieht es allein mit der Aussage „Wir machen da nicht mit“ aus? Ist dies schon als entsprechender Aufruf zu werten?

Der nächste Punkt stiftet nicht so viel Verwirrung und Unsicherheit bei mir, denn als Regierungskritiker bewege ich mich auf einer rein philosophischen Ebene, und Sachbeschädigungen an öffentlichen Institutionen sind nicht Bestandteil meiner Gedankenwelt. Die Häuser können doch nichts für das Versagen der Insassen. Darf man das Handeln unserer Regierung noch als Versagen bezeichnen oder ist das auch schon ein Verächtlichmachen von demokratisch gewählten Repräsentanten des Staates?

Noch spannender wird es dann beim letzten Punkt. Wie sieht ein derartiger Aufruf zu Widerstandshandlungen gegen die staatliche Ordnung genau aus? Würde bereits der ausgesprochene Gedanke eines Steuerboykotts darunterfallen? Könnte ein Aufruf zum Fernbleiben von politischen Wahlen auch schon als verfassungsfeindlich gewertet werden?

Politik ist der Wettbewerb der Gauner, daher empfinde ich die Aussage von Dr. Markus Krall, es handle sich bei unserer aktuellen Politikerkaste um ein Ergebnis der Negativselektion, sehr treffend. Bin ich durch das Zitieren von Hans-Hermann Hoppe schon ein Fall für den Verfassungsschutz oder steht Dr. Markus Krall durch seine Publikationen schon ganz oben auf der Liste?

Auch wenn ich diesen Beitrag mit einem gewissen Humor geschrieben habe, ist der Ernst der Lage nicht von der Hand zu weisen. Die schwammige Formulierung öffnet viele Türen, wenn es darum geht, Regierungskritikern einen Maulkorb zu verpassen. Allein die Angst und die Unsicherheit in Bezug darauf, mit freiheitlichen Gedanken unweigerlich in das Fahrwasser der Staatslegitimierung zu gelangen, erschwert mir meine Arbeit enorm. Immer habe ich eine Art Schere im Kopf und frage mich, wie klar ich andere Menschen noch darauf hinweisen darf, dass Herrschaft keine Lösung, sondern das Problem darstellt.

Die Grenze des Erlaubten ist fast nicht mehr greifbar und ich sehe nur eine reelle Chance, diesen Wahnsinn aufzuhalten. Wir – und damit meine ich alle Herrschaftskritiker von libertär über liberal bis hin zum Vollblut-Anarchisten – müssen lauter werden und wir, die Gesicht zeigen, müssen mehr werden. Der Druck auf Kritiker steigt, und mit jedem Kritiker, der bereits mundtot gemacht wurde, steigen die Gefahr und das Risiko, eines Tages wegen eines Freiheitsfunken-Artikels das SEK vor der Tür zu haben. Daher wären mein Wunsch und meine Bitte an Sie: Verbreiten Sie freiheitliche Artikel und Beiträge, werden Sie ein aktiver Teil der Freiheitsfunken. Teilen Sie Ihre freiheitliche Grundhaltung mit Stolz Ihrem Umfeld mit und trauen Sie sich wieder, Ihre Meinung laut und deutlich zu äußern. Sie stärken damit allen freiheitlichen Publizisten den Rücken. Lieber jetzt als nie – denn wer weiß, wie lange freiheitliche Gedanken noch erlaubt sind.

Bundesamt für Verfassungsschutz: Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates


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