18. Oktober 2026 10:00

Berlin Was Rot-Grün-Rot bei der Gesellschaftung von Wohnungen plant

Entschädigungen sollen auf 16 Milliarden Euro begrenzt werden

von Oliver C. Racke drucken

Wohnungspolitik: Berlins Pläne zwischen Eigentum und staatlicher Kontrolle.
Bildquelle: Redaktion Wohnungspolitik: Berlins Pläne zwischen Eigentum und staatlicher Kontrolle.

Links, Grüne und SPD in Berlin wollen große private Wohnungsbestände vergesellschaften. Nach dem Sondierungspapier sollen Unternehmen künftig höchstens 10.000 Wohnungen halten dürfen; darüber hinaus soll eine Überführung in öffentliche Hand geprüft werden. Betroffene Unternehmen sollen entschädigt werden, die Entschädigungssumme soll bei 16 Milliarden Euro gedeckelt werden. Zugleich sind ein Mietendeckel bei landeseigenen Unternehmen und eine Behörde zur Prüfung von Mieterhöhungen vorgesehen. Ein Gesetzentwurf soll bis Mitte 2028 folgen.

Das Problem liegt in der Anreizstruktur. Wer Eigentum politisch begrenzt und bei Überschreitung mit Enteignung droht, setzt kein Signal für mehr Angebot, sondern für Rückzug, Risikoabschirmung und geringere Investitionen. Gerade bei Wohnungen ist das fatal, weil Knappheit nicht durch Dekrete verschwindet. Sie entsteht dort, wo Bauen teuer, langwierig und politisch unsicher wird. Wer nun private Bestände unter einen Schwellenwert zwingt oder ab einer bestimmten Größe vergesellschaftet, verschärft genau diese Unsicherheit.

Hinzu kommt die Logik der Ausnahmeverwaltung. Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Akteure sollen verschont bleiben, Neubauten nach dem 1. Januar 2021 ebenfalls. Das klingt nach Differenzierung, schafft aber vor allem neue willkürliche Kategorien. Sobald Politik über Größe, Herkunft und Trägerschaft von Wohnungsbeständen entscheidet, wird Eigentum zu einem bedingten Recht. Damit verschiebt sich die Verantwortung von Marktteilnehmern zu Beamten und Gremien, die definieren, wer bleiben darf und wer nicht.

Auch der angekündigte Mietendeckel bei landeseigenen Unternehmen folgt derselben Logik. Wenn Mieten per Verwaltungsakt gedrückt werden, entsteht kein zusätzlicher Wohnraum, sondern ein Verteilungsregime. Die Nachfrage bleibt hoch, das Angebot wächst langsamer, und der politische Druck steigt, noch mehr einzugreifen. Aus einer Ausnahme wird die Regel. Was als Korrektur verkauft wird, verstetigt die Intervention.

Besonders bemerkenswert ist die geplante Behörde zur Prüfung von Mieterhöhungen. Solche Stellen verlagern Entscheidungen aus Vertragsbeziehungen in Verwaltungsverfahren. Das kostet Zeit, erzeugt Konflikte und macht Vermietung politisch riskanter. Wer Wohnungen bereitstellt, soll künftig nicht nur wirtschaftliche, sondern auch regulatorische Unsicherheit tragen. Das trifft am Ende nicht abstrakt „Konzerne“, sondern den gesamten Markt, also auch kleinere Anbieter und künftige Mieter.

Die eigentliche Botschaft ist klar: Eigentum soll stärker politisch disponibel werden. Das schafft Macht für die Verwaltung und Unsicherheit für alle, die investieren oder Wohnraum anbieten. Wer mehr Wohnungen will, braucht weniger Eingriffe in Eigentum und Preise, nicht mehr.


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