18. Oktober 2026 13:00

Gesundheitspolitik GKV: Krankenkassen für Terminvergabe nach medizinischem Bedarf

Geplante Plattform soll Praxen feste Kontingente abverlangen

von Kaspar Rosenbaum drucken

Terminvergabe: Mehr Steuerung schafft keine zusätzlichen Behandlungskapazitäten.
Bildquelle: Redaktion Terminvergabe: Mehr Steuerung schafft keine zusätzlichen Behandlungskapazitäten.

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen fordert, Arzttermine künftig nach medizinischem Bedarf statt nach Versicherungsstatus zu vergeben. Begründet wird das mit angeblicher Ungerechtigkeit: Privatpatienten bekämen zu oft schneller Termine, während gesetzlich Versicherte länger warteten. Zugleich wird eine Plattform ins Spiel gebracht, über die Praxen einen festen Anteil ihrer Termine einstellen sollen. Auch die Forderung nach einem Umbau oder sogar der Abschaffung des dualen Systems steht im Raum.

Natürlich soll das wieder „gerechter“ werden. Das Wort dient in der Sozialpolitik gern als Tarnkappe für denselben Reflex: mehr Zentralsteuerung, mehr Vorgaben, mehr Kontrolle. Wenn Termine künftig nach einem staatlich oder kassenseitig definierten Bedarf verteilt werden sollen, dann klingt das nach Fairness. In Wahrheit heißt es: Noch eine Instanz entscheidet mit, noch ein Regelwerk mehr, noch ein Stück weniger Selbstbestimmung in der Praxis. Der Bürger darf frei entscheiden, solange er richtig entscheidet.

Dass gesetzlich Versicherte Beiträge zahlen und trotzdem oft länger warten, ist kein Wunder, sondern das Ergebnis eines Systems, das Leistung vom individuellen Vertrag entkoppelt und alles über Zwangsstrukturen organisiert. Wer die Nachfrage kollektiv verwaltet, schafft Warteschlangen. Wer dann die Warteschlangen beklagt, entdeckt ein Problem, das ohne ihn deutlich kleiner wäre. Die Bürokratie erfindet das Chaos nicht immer selbst, aber sie verwaltet es mit beeindruckender Ausdauer.

Besonders hübsch ist die Vorstellung einer tagesaktuellen Plattform, auf der Praxen Termine einstellen sollen, damit niemand mehr nach dem Versicherungsschutz fragt. Ein digitales Gleichheitsritual also, freundlich verpackt als Gerechtigkeit. Nur ersetzt Software keine knappen Kapazitäten. Sie verteilt Mangel lediglich eleganter. Aus dem Wartezimmer wird dann eben ein verwaltetes Wartezimmer mit modernem Interface.

Dass selbst der GKV-Chef den Begriff Zweiklassenmedizin ablehnt, ist rhetorisch klug. So lässt sich die offenkundige Ungleichheit sprachlich entschärfen, ohne sie zu beseitigen. Im Krankenhaus sei angeblich alles halb so schlimm, heißt es. Nur bei den Terminen hapere es. Genau dort, wo Knappheit auf Regulierung trifft, wird die Geschichte dann plötzlich sensibel.

Am Ende bleibt der vertraute sozialpolitische Reflex: Erst wird das System mit starren Regeln und politischer Einmischung verkrustet, dann ruft man nach noch mehr Steuerung, weil die Verkrustung sichtbar wird. Das nennt man dann Gerechtigkeit. Für die Wartenden ändert sich vorerst wenig, außer dass ihre Schlange ordentlicher organisiert wird.


Sie schätzen diesen Artikel? Die Freiheitsfunken sollen auch in Zukunft frei zugänglich erscheinen und immer heller und breiter sprühen. Die Sichtbarkeit ohne Bezahlschranken ist uns wichtig. Deshalb sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen. Freiheit gibt es nicht geschenkt. Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit.

PayPal Überweisung Bitcoin und Monero


Kennen Sie schon unseren Newsletter? Hier geht es zur Anmeldung.

Artikel bewerten

Artikel teilen

Kommentare

Die Kommentarfunktion (lesen und schreiben) steht exklusiv nur registrierten Benutzern zur Verfügung.

Wenn Sie bereits ein Benutzerkonto haben, melden Sie sich bitte an. Wenn Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich mit dem Registrierungsformular ein kostenloses Konto erstellen.