24. Oktober 2026 15:00

Wohnungspolitik Warum beim rot-grün-roten Enteignungsplan ein juristisches Fiasko droht

Zuständigkeit und niedrige Entschädigungen stehen in der Kritik

von Naomi Braun-Ferenczi drucken

Eigentumsrechte: Berlins Verstaatlichungspläne stehen rechtlich in der Kritik.
Bildquelle: Redaktion Eigentumsrechte: Berlins Verstaatlichungspläne stehen rechtlich in der Kritik.

In Berlin plant ein rot-grün-rotes Bündnis, Wohnungen zu verstaatlichen und Eigentümer nach Darstellung des Textes mit niedrigen Entschädigungen abzufinden. Ein Staatsrechtler hält dieses Vorhaben für rechtlich hochriskant und rechnet mit einem juristischen Fiasko.

Entscheidend ist die Frage der Zuständigkeit. Wer Wohnungen besitzt, verfügt über ein konkretes Eigentumsrecht, nicht über ein abstraktes politisches Pfand. Dieses Recht kann nicht dadurch entwertet werden, dass eine Mehrheit im Parlament eine andere Nutzung für besser hält. Eigentum ist gerade die Grenze, an der politischer Zugriff enden muss. Wo diese Grenze überschritten wird, wird aus Recht Willkür mit Gesetzesstempel.

Der Plan folgt einem bekannten Muster: Erst wird ein Missstand politisch zugespitzt, dann wird die Verfügungsmacht über fremdes Eigentum als Lösung präsentiert. Das klingt nach Ordnungspolitik, ist aber eine Abkehr von der einfachen Regel, dass nur der Eigentümer über sein Vermögen entscheiden darf. Wer das Eigentum verstaatlicht, nimmt nicht nur den Besitz, sondern auch die Verantwortung aus den Händen derjenigen, die das Risiko getragen haben. Danach haftet niemand mehr sinnvoll, weil die Entscheidung nicht mehr bei dem liegt, dem die Sache gehört.

Besonders brisant ist die vorgesehene billige Abfindung. Eine Entschädigung, die den Eingriff nur formal absichert, aber den wirtschaftlichen Kern des Eigentums verfehlt, ist kein fairer Ausgleich, sondern ein verkleideter Zugriff. Vertragsfreiheit bedeutet nicht Ergebnisgarantie. Sie bedeutet, dass freiwillige Verfügung nur unter Zustimmung stattfindet. Der Staat ersetzt hier Einwilligung durch Zwang und nennt das dann Verteilungspolitik.

Das ist auch kein bloßes Detail des Berliner Sonderwegs. Sobald politische Gremien anfangen, Eigentum nach Belieben umzuwidmen, wird jede langfristige Investition unsicher. Wer heute noch baut, pflegt oder vermietet, muss morgen fürchten, dass eine Mehrheit die Spielregeln nachträglich verändert. Eine solche Ordnung zerstört Vertrauen, weil sie nicht auf klaren Rechten beruht, sondern auf der fortgesetzten Drohung politischer Enteignung.

Die Grenze legitimer Gewalt verläuft dort, wo friedliche Verfügung über eigenes Eigentum kriminalisiert wird. Genau dort liegt das Problem dieses Vorhabens. Es behandelt Eigentümer nicht als Träger von Rechten, sondern als Material für politische Verfügungsansprüche. Eine freie Gesellschaft kann das nicht tragen. Sie braucht klare Eigentumsgrenzen, keine Enteignungspolitik im Namen von Wohnungsnot.


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