Neuigkeiten zum Fall Oliver Janich: Haftbeschwerde
Sein Rechtswalt zerlegt Begründungen für den Haftbefehl
von Sascha Koll
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Am 25. August 2022 widmete ich mich in meiner Kolumne der Verhaftung Oliver Janichs auf den Philippinen. Zu diesem Zeitpunkt gab es nur wenige Fakten und viel Spekulation über die Gründe des am 17. August stattgefundenen Überfalls. Durchgedrungen war lediglich, dass Janich wegen „Hate Crimes“ aus seinem Resort auf der Insel Tablas in ein Gefängnis in die Hauptstadt Manila verschleppt worden war. Ich führte einige Zitate an, die ihm mutmaßlich vorgeworfen wurden. Eines dieser Zitate findet sich tatsächlich im Haftbefehl wieder. Doch der Haftbefehl könnte rechtswidrig sein.
Vorgestern, am 20. September 2022, teilte Oliver Janichs Anwalt Markus Roscher mit, dass er nun Akteneinsicht in den Fall Janich erhalten habe. Den Dokumenten lassen sich drei Aussagen entnehmen, die Janich zur Last gelegt werden:
Erstens: Beleidigung: In einer Telegram-Audionachricht soll er Josef Holnburger, der nach eigener Angabe zu Verschwörungsideologie, Desinformation, Antisemitismus und Rechtsextremismus forscht, als „Spast“ beleidigt haben.
Zweitens: öffentliche Aufforderung zu Straftaten: Janich soll auf Telegram mit der Nachricht „Hängt Biden. Hängt Soros. Hängt sie alle, verdammt nochmal.“ öffentlich zu Straftaten aufgerufen haben.
Drittens: öffentliche Aufforderung zu Straftaten: Auch folgender Text wurde als öffentliche Aufforderung zu Straftaten eingestuft: „+++ Eilmeldung: Ein Gutachten, das für das Bundesinnenministerium erstellt wurde, kommt zu dem Schluss, dass es nicht nur zulässig, sondern in der aktuellen Situation sogar geboten sei, sämtliche Regierungsmitglieder im Bund und in den Ländern standrechtlich hinzurichten. Die Gutachter begründen dies mit der ‚Schutzpflicht‘ des Staates für seine Bürger. +++“
Dem Haftbefehl ist zu entnehmen, dass die Aufrufe in den Punkten zwei und drei dazu führen sollten, dass Präsident Biden, George Soros und die aktuellen Regierungsmitglieder der Bundesrepublik Deutschland exekutiert werden sollen.
Doch dieser Haftbefehl hat lediglich in Deutschland eine Gültigkeit. Mit den Philippinen besteht kein Auslieferungsabkommen, und deshalb mussten sich die deutschen Behörden eines fiesen Tricks bedienen, um die philippinischen Befehlsausführer zur Kooperation zu bewegen. Laut dem Anwalt Roscher lässt sich den Akten entnehmen, dass ein Passvergehen (Benutzung des Passes, um sich der Strafverfolgung zu entziehen) konstruiert wurde. Im Haftbefehl soll bewusst falsch vorgetragen worden sein, dass sich der schon lange auf Tablas lebende Janich auf die Philippinen „abgesetzt“ und dort „verborgen“ habe, um sich der Strafverfolgung zu entziehen. Die Konsequenz aus dem Passvergehen wäre kein gültiger Aufenthalt auf den Philippinen und demnach auch eine Abschiebung nach Deutschland. Man muss schon sagen, dass die deutschen Behörden das Ganze relativ clever angestellt haben.
Doch laut Roscher weiß die Deutsche Botschaft in Manila ganz genau, dass ein Passvergehen als Grundlage der Abschiebehaft nicht vorliegt, und sie sich für eine Freilassung einsetzen müsste. Hier wird mal wieder sehr deutlich, dass man auch in einem Land ohne Auslieferungsabkommen nicht sicher vor den Herrschern ist, selbst wenn man der immer wieder aufkommenden Forderung „Dann geh doch, wenn es dir hier nicht passt!“ nachkommt und dem Land den Rücken kehrt. Die Machtbesessenen finden immer einen Weg, Unliebsame durch die ganze Welt zu jagen, zu entführen und für etwas zu bestrafen, was im neu gewählten Land nicht mal beanstandet wird.
Aber auch in Deutschland ist nicht sicher, ob die Anschuldigungen haltbar sind. Die im ersten Punkt aufgeführte Beleidigung soll eine direkte Reaktion auf konstante und wiederholte Verleumdungen von Josef Holnburger gegenüber Janich gewesen sein. Hieraus ließe sich keine einseitige Beleidigung konstruieren. Die öffentliche Aufforderung zu Straftaten „Hängt Biden. Hängt Soros. Hängt sie alle, verdammt noch mal“ soll nicht mal von Janich selbst gekommen, jedoch von ihm persönlich nach zwölf Minuten gelöscht worden sein. Janichs Telegram-Kanal wird von mehreren weltweit arbeitenden Redakteuren mit Inhalten versorgt. Welcher der Redakteure diese Aussage im Kanal veröffentlicht hat, ist nicht mehr zu ermitteln. Bei Punkt drei des Haftbefehls soll es sich lediglich um eine „Verballhornung“ einer „Focus“-Meldung handeln, um darzulegen, dass Gutachter alles daransetzten, dem Auftraggeber ein gewünschtes Ergebnis zu bescheren. Er setzte die Impfpflicht mit Todesurteilen gleich, die auch durch ein Gutachten für gut befunden werden könnten. Die „Focus“-Meldung im Wortlaut: „Die juristischen Gutachter werten eine allgemeine Impfpflicht nicht nur als zulässig – sie sei in der aktuellen Situation sogar geboten. Zwar seien mit ihm Eingriffe in Freiheitsgrundrechte verbunden … Dieses beinhalte eine Schutzpflicht des Staates für seine Bürger.“
Letztendlich hält Roscher die Anordnung insgesamt für unverhältnismäßig. Beleidigung und ein zu Aufforderung zu Straftaten umdefiniertes Meinungsdelikt hält er für nicht so schwerwiegend, dass eine Haft begründet sei. Auch eine Fluchtgefahr bestehe nicht, da Janich sich bereit erklärt habe, sich wöchentlich bei der philippinischen Polizei zu melden. Es sei auch möglich, eine Sicherheit zu leisten.
Es bleibt weiterhin spannend im Fall Janich. Die deutschen Behörden werden sicher weiter auf eine Abschiebung und damit auch auf eine Auslieferung Janichs hinarbeiten. Welch perfide Mittel sie einsetzen, um ihn endlich vor ein deutsches Gericht stellen zu können, sehen wir bereits. In meinem letzten Artikel über Oliver Janich spekulierte ich über den Grund, den die philippinischen Behörden für eine Verhaftung sahen. Laut „Tagesspiegel“ sollte ein Steuervergehen auf den Philippinen zu der Festnahme geführt haben. Der wahre Grund scheint zu sein, dass sich die deutschen Behörden nicht zu schade dafür sind, zweifelhafte Mittel anzuwenden, um einen unliebsamen Ex-BRD-Bürger wieder in die eigene Gewalt zu bekommen. Sollte das fingierte Passvergehen wirklich der Grund für die Maßnahme sein, könnte man schon von einem Unrechtsstaat sprechen.
Markus Roscher hat eine Haftbeschwerde bei den deutschen Behörden eingelegt, und ich wünsche ihm damit viel Erfolg. Niemand sollte wegen Geräuschen, die er mit seinem Mund macht, oder wegen Texten, die er auf seiner Tastatur schreibt, in ein Gefängnis müssen. Die Verfolgung opferloser „Verbrechen“ sollte verboten sein.
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