29. Mai 2023

Gestahlfedert: Verfassungsschmutz Der Schwanz wedelt mit dem Hund

Von der politischen Instrumentalisierung einer Behörde

von Michael Werner

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Bildquelle: Karl Oblique / Wikimedia Commons / Public Domain Gratismutiger Vorsteher der deutschen Verfassungsschutzsimulation: Thomas Haldenwang

Kennen Sie Thomas Haltungszwang? Na gut, eigentlich heißt er Haldenwang, und man soll ja keine Namenswitze machen, aber manchmal drängen sie sich so dermaßen auf, dass man die Vorlage einfach verwandeln muss.

Thomas Haldenwang ist der oberste Chef einer Bundesbehörde namens „Bundesamt für Verfassungsschutz“, kurz BfV.

Aufgabe dieser Behörde soll es angeblich sein, die Verfassung zu schützen, also unser Grundgesetz, oder besser gesagt, die Menschen in diesem Land vor Personen oder Gruppierungen zu schützen, die Bestrebungen unternehmen, die in diesem Gesetz postulierte „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ auszuhebeln oder gar zu beseitigen. Wem meine Zusammenfassung zu grob oder zu unpräzise ist, kann die Details gerne in Paragraph 3 („Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden“) des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) im genauen Wortlaut nachlesen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz behauptet, unabhängig und nicht weisungsgebunden zu sein. Das wird dem Bürger als Bestandteil eines Gesamtpakets namens „Gewaltenteilung“ verkauft.

Das klingt ja erst mal ganz nett und mag auch tatsächlich so auf dem Papier stehen, jedoch gibt es da ein kleines, schmutziges Geheimnis: Das Bundesamt für Verfassungsschutz untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. Das heißt: Der jeweils amtierende Innenminister bestimmt unter anderem – mit Zustimmung des Bundeskabinetts – den Präsidenten des Bundesverfassungsschutzes. Und wer in diesem Kabinett sitzt, also Bundesminister ist, bestimmt wiederum der Bundeskanzler.

Lange Rede, kurzer Sinn: Damit untersteht der Bundesverfassungsschutz de facto der Bundesregierung, und ob jemand der Präsident dieser Behörde ist, wird oder bleibt, hängt vom Wohlwollen des Innenministers, der Bundesregierung und in letzter Konsequenz des Bundeskanzlers ab.

So wie es sich bei der „Gewaltenteilung“ um eine einzige große Mogelpackung handelt, da all diese vermeintlich geteilten Gewalten letztendlich ein und demselben Verein angehören und eine Krähe der anderen bekanntlich nur ungern ein Auge aushackt, verhält es sich analog mit der „Unabhängigkeit“ der Verfassungsschutzes: Wie neutral und unabhängig wird wohl der Chef dieser Behörde selbige führen, wenn über ihm ständig das Damoklesschwert des sofortigen Jobverlusts kreist, sollte er der Regierung nicht exakt die gewünschten oder gar unerwünschte Ergebnisse liefern?

Diese Konstellation ist quasi der Geburtsfehler des Verfassungsschutzes, da sie zwei immense Gefahren in sich birgt: Die Regierung ist einerseits der permanenten Versuchung ausgesetzt, den Verfassungsschutz als Instrument zur Bekämpfung des politischen Gegners zu missbrauchen, während der Verfassungsschutz andererseits dazu tendieren könnte, bei der Regierung selbst mögliche Anwandlungen, die nicht im Sinne der Väter des Grundgesetzes waren und jedem anderen mindestens eine Einstufung als „Beobachtungsfall“ bescheren würden, wohlwollend zu ignorieren.

Das Ganze geht daher nur so lange gut, wie auf beiden Seiten hauptsächlich edle Charaktere mit einem intakten moralischen Kompass agieren. Dummerweise zieht das Konstrukt „Staat“ über kurz oder lang immer mehr intellektuell Minderbemittelte, Faulenzer, Strauchdiebe, Vollversager, Durchgeknallte, Skrupellose und machtgeile Psychopathen an, da sie als Teil der Regierung – entkoppelt von Qualifikation, harter Arbeit, messbarer Leistung und jedweder Form eines persönlichen Haftungsrisikos – einen finanziellen und gesellschaftlichen Status erlangen können, der ihnen auf dem freien Markt aufgrund ihrer fachlichen und charakterlichen Defizite stets verwehrt geblieben wäre. Dann kommt als Turbo-Beschleuniger auch noch die Demokratie mit der ihr inhärenten Problematik der adversen Selektion (Negativauslese) hinzu, und schon ist das Kind in den Brunnen gefallen.

Das geschah dann final unter Merkel, die in ihren schrecklichen 16 Jahren den permanenten offenen Rechtsbruch (Maastricht, Schengen, Dublin) als „neues Normal“ eingeführt, das Grundgesetz pulverisiert und alles DDRisiert hat, was Gutgläubige vormals als die Säulen einer funktionierenden Demokratie angebetet hatten: Sämtliche große Parteien (bis auf die eine, die erst in ihrer und aufgrund ihrer Amtszeit entstand), alle Regierungen vom Bund bis in die Kommunen, den Staatsfunk, die Mainstream-Medien, die Schlüsselindustrien, alle entscheidenden Behörden, die Bundeswehr sowie weite Teile des Rechtsstaats bis hin zum Bundesverfassungsgericht.

Lediglich im Bundesamt für Verfassungsschutz klebte ausgerechnet am Stuhl des Präsidenten noch ein Störfaktor: Doktor Hans-Georg Maaßen, in puncto Optik, Ausstrahlung, Auftreten, Habitus und Artikulation das stimmige Bild eines hohen politischen Beamten mit Jura-Background und einem unerschütterlichen Glauben an Rechtsstaatlichkeit. Jemand, der bereits beim bloßen Gedanken daran, mit seinem dienstlichen Radiergummi einen privaten Bleistiftstrich zu entfernen, sofort seinen ganzen Anzug durchschwitzen würde. Aufrichtig, gesetzestreu, geradlinig und unaufgeregt; in einer kontroversen Diskussion lediglich an fundierten Argumenten und Fakten interessiert. – Also auf ganzer Linie ein Relikt aus einer anderen Zeit, ja, eigentlich sogar aus einer anderen Welt.

Den beiden oben beschriebenen Fehlentwicklungen stellte er sich so gut er konnte entgegen: So verweigerte er den Missbrauch seiner Behörde als Handlanger der Regierung beim Kampf gegen die Opposition und war auch nicht blind in Bezug auf die immer totalitäreren Anwandlungen des Merkel-Regimes. Dass er sich stets der Wahrheit oder wenigstens der ihm bekannten Faktenlage verpflichtet fühlte, wurde ihm im September 2018 zum Verhängnis: Nach einem der vielen mittlerweile zum „neuen Normal“ gehörenden Metzel-Morde durch einen „Einmann“ mit messerkulturellem Hintergrund gingen in Chemnitz zahlreiche Menschen auf die Straße und demonstrierten gegen die Häufung dieser „Einzelfälle“. Und wie immer, wenn „die Falschen“ gegen „das Falsche“ demonstrieren, also normale Bürger gegen die von der Regierung verursachten Probleme, ließ das Regime seine Kettenhunde von der freiwillig gleichgeschalteten linken Schmierenjournaille von der Leine. Muttis Lieblinge logen dann wie erwartet die friedlichen Demonstrationen in „rechte Hetzjagden auf Ausländer“ um. Merkel höchstselbst ließ kurz darauf von ihrer Sprechpuppe Steffen Seibert wörtlich verlautbaren: „Wir haben Videoaufnahmen darüber, dass es Hetzjagden gab.“ Abgesehen vom schlechten Deutsch stimmte jedoch auch der Inhalt nicht, denn es gab kein einziges derartiges Video. Und auch ansonsten keinerlei Beleg oder Beweis für auch nur eine einzige „Hetzjagd“. Es gab keinen Augenzeugenbericht, ja, noch nicht mal auch nur den Hauch eines Indizes, dass so etwas wirklich stattgefunden hat, geschweige denn im Plural.

Maaßen hatte daraufhin öffentlich erklärt, dass ihm keinerlei Beweise für „Hetzjagden“ vorlägen und auch das überall zitierte Video von „Antifa Zeckenbiss“ nichts Derartiges hergebe. Das entsprach zum damaligen Zeitpunkt der Wahrheit und tut es auch heute noch. Dass ein der Wahrheit verpflichteter oberster Verfassungsschützer die Wahrheit offen ausspricht, wird allerdings zu einem massiven Problem, wenn er damit gleichzeitig die Kanzlerin der doppelten Lüge überführt. Und das war sein ultimativer Sündenfall.

Merkel tat daraufhin das, was man so tut, wenn man in den Machtzirkeln der DDR sozialisiert wurde, und zerlegte das schöne Märchen von der „Unabhängigkeit“ des Verfassungsschutzes, indem sie den renitenten Wahrheitssprecher in den Orkus schickte und im November 2018 durch Thomas Haldenwang ersetzte, einen strammen Parteisoldaten mit angeborenem Befehlsempfänger-Gendefekt. Im selben Monat exerzierte sie beim Bundesverfassungsgericht mit Stephan Harbarth exakt dieselbe Nummer durch.

Es soll ja Menschen da draußen geben, die immer noch an diese Vollverarsche namens „Gewaltenteilung“ glauben, aber die hätten auch am 7. Mai 1945 noch unerschütterlich an den unmittelbar bevorstehenden Endsieg geglaubt. Solche Menschen denken sich dann auch nichts dabei, wenn par ordre du Mutti eine Wahl „rückgängig gemacht“ wird. Oder wenn ein Verfassungsschützer gehen muss, weil er die Verfassung schützen wollte und nicht die Regierung vor der Verfassung, und dann ruckzuck durch jemanden ersetzt wird, der exakt das liefert, was das Regime bestellt.

So war es ganz im Sinne des linken Flügels der Sozialistischen Deutschen Einheitspartei CDUCSUSPDFDPSEDGrüne, dass plötzlich der andere „Flügel“ für „gesichert rechtsextrem“ erklärt wurde. Vor kurzem ereilte die „Junge Alternative“ (JA), die Jugendorganisation der AfD, dasselbe Schicksal. Die Begründung dafür, die einer Bundesbehörde dieser Bedeutung unwürdig ist und jedweden Beleg missen lässt, können Sie in der Pressemitteilung auf der Seite des Verfassungsschutzes lesen. Da hätte man doch glatt etwas mehr Substanz erwarten können, nachdem Haldenwang – wiederum ganz im Sinne des Regimes – den „Rechtsextremismus“ zur Chefsache erklärt und die Anzahl der damit befassten „Verfassungsschützer“ von 200 auf 300 aufgepimpt hatte.

Als während der Schnupfen19-Fake-Pandemie immer mehr Menschen berechtigterweise gegen den sich ankündigenden Totalitarismus des BRD-Regimes aufbegehrten, ließ sich Haldenwang etwas geradezu Geniales einfallen: Er erfand einen neuen Grund, renitente Personen und Personengruppen ins Visier zu nehmen, und nannte diesen „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“. Nun könnte ich weit ausholen, um zu begründen, warum es so etwas wie eine widerspruchsfreie „Legitimation des Staates“ überhaupt nicht gibt und man den Staat daher auch gar nicht „delegitimieren“ kann, doch das wäre ein eigener Artikel, mit dem ich mich dem Verfassungsschutz dann gleich als „Beobachtungsfall“ unter diesem Punkt andienen würde. Was mir zugegebenermaßen eine Ehre und zudem ein echtes Anliegen wäre, um später mal beweisen zu können, dass ich dagegen war und nicht mitgemacht habe. Wie auch immer – dieses neue Merkmal für „Verfassungsfeinde“ mit der ihm inhärenten Willkür ist das Tor zur Arschhölle, weil dadurch jeder, der sich kritisch äußert, jederzeit den Verfassungsschutz am Hacken haben könnte, mit dem vollen Programm der Totalüberwachung. Und wir Libertären, die wir dieses Merkmal geradezu übererfüllen, werden jetzt mit Gotteskriegern und Reichsbürgern in einen Topf geworfen. Da kommt Freude auf!

Doch schauen wir uns Herrn Haldenwang einmal etwas genauer an, denn in letzter Zeit fiel er gleich zweimal ganz besonders unangenehmen auf:

Am 17. Mai, dem „Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit“ (kurz: IdaHoBIT), twitterte Haldenwang ein Foto, auf dem man sieht, wie er vor seiner Behörde eine riesengroße Regenbogenfahne hisst. Da prangt also am Gebäude des Bundesamts für Verfassungsschutz das Symbol einer kulturmarxistischen Scheißhausideologie mit totalitären, freiheitsfeindlichen, menschenverachtenden und zivilisationszersetzenden Bestrebungen, die auch mit sehr viel Fantasie nicht mit unserem Grundgesetz in Einklang zu bringen sind – Gratulation!

Im November 2022 äußerte Haldenwang bei der SWR-Veranstaltung „Demokratie-Forum“ auf dem Hambacher Schloss seine tiefempfundenen Sympathien für die Klima-Kleber der hinterletzten Degeneration. Sorry, keine Namenswitze – ich meinte natürlich „Die letzte Generation“, also diesen kreischenden Haufen Hysteriker, bei dem man nur hoffen kann, dass der Name tatsächlich Programm ist, damit sich die Angstpsychose vor schönem Wetter herausmendelt. Den Einwand, dass diese Spinner doch Straftaten begehen, wischte Haldenwang weg mit der Begründung, dass die doch für die richtige Sache stehen und letztendlich den Staat nicht delegitimieren, sondern ihn mit ihren Aktionen zum Handeln auffordern, was ja impliziert, dass sie ihn anerkennen. Ja, das kommt hin – ich erinnere mich noch allzu gut, wie die RAF damals mit ihren „Aktionen“ auch nur den Staat „zum Handeln auffordern“ wollte. Und jetzt fragen Sie sich rein spaßeshalber mal kurz, wie Haldenwang es wohl einstufen würde, wenn sich junge Leute an Straßen oder Kunstwerken festkleben würden, um für niedrigere Steuern, innere Sicherheit oder geregelte Einwanderung zu demonstrieren.

Kennen Sie den Paragraphen 129 des Strafgesetzbuches, der die Überschrift „Bildung krimineller Vereinigungen“ trägt? Dieser besagt: „Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind.“ Unter Straftaten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mindestens zwei Jahren bedroht sind, fallen unter anderem gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Paragraph 315b StGB, Höchststrafe fünf Jahre), Nötigung (Paragraph 240 StGB, Höchststrafe drei Jahre) und Sachbeschädigung (Paragraph 303 StGB, Höchststrafe zwei Jahre). Die „Aktionen“ der Klima-Kleber bestehen vornehmlich aus diesen drei Straftaten, insofern sehe ich den Tatbestand der „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ gemäß Paragraph 129 StGB erfüllt. Mit dieser Ansicht stehe ich offensichtlich nicht ganz allein da, weshalb es in der vergangenen Woche bundesweite Razzien gegen diese durchgeknallten Klima-Terroristen gab – eben wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“.

Thomas Haldenwang ist übrigens – genauso wie sein Vorgänger – Jurist. Also dürfte er im Grundstudium gelernt haben, wie der Paragraph 129 des Strafgesetzbuches weitergeht: „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt.“

Ich möchte vorschlagen, an der Wand gegenüber von Haldenwangs Schreibtisch im Bundesamt für Verfassungsschutz einen riesengroßen Spiegel aufzuhängen: Dann könnte er sich den ganzen Tag lang selbst beobachten. Grund genug gäbe es.

Das sollte eigentlich der Schlussgag sein, aber ich komme um eine kleine Zugabe nicht herum: Paragraph 129 StGB schließt in Absatz 3 Satz 1 von der „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ politische Parteien ausdrücklich aus. Ein Schelm, wer Gutes dabei denkt!

Quellen:

Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz  (Bundesministerium der Justiz)

Bundesamt für Verfassungsschutz stuft „Institut für Staatspolitik“, „Ein Prozent e.V.“ und „Junge Alternative“ als gesichert rechtsextremistische Bestrebungen ein (verfassungsschutz.de)

Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates (Bundesamt für Verfassungsschutz)

Begriff und Erscheinungsformen (Bundesamt für Verfassungsschutz)

Haldenwangs Gratismut-Regenbogen-Tweet (Twitter)

Verfassungsschutzpräsident stuft „Letzte Generation“ nicht als extremistisch ein (Spiegel)

Strafgesetzbuch (StGB), § 129 Bildung krimineller Vereinigungen (Bundesministerium der Justiz)


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