Stahlis Wochenshow 3: Dreimal Meinungsfreiheit auf einen Streich
Die neue Staffel legt ordentlich zu an Tempo und Brisanz
Letzte Woche brachte ich an dieser Stelle aus aktuellem Anlass einen ausführlichen Bericht samt tiefgehender Analyse des skandalösen Auftritts des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther, CDU, in der ZDF-Talkshow von Markus Lanz. Dort forderte dieser nämlich völlig unverhohlen und verfassungswidrig die Zensur und notfalls ein Verbot ihm unliebsamer Medien. Dabei lag sein besonderes Augenmerk auf dem Reichelt-Portal „Nius“, das er als „Feind der Demokratie“ brandmarkte und ihm zudem noch attestierte, in Bezug auf ihn meist falsch und völlig faktenfrei zu berichten. Daraufhin ließ Julian Reichelt sofort seinen schärfsten Hund von der Kette, namentlich den gefürchteten Medienanwalt Joachim Steinhöfel, der vom Land Schleswig-Holstein postwendend eine Unterlassungserklärung forderte.
Sofort setzte in den sozialen Medien das laute Geschrei von links ein, und der Tenor lautete unisono: „Der Reichelt macht immer einen auf Verfechter der Meinungsfreiheit, wenn es um seine rrrääächte Hetze geht, aber wenn Daniel Günther nun von seiner Meinungsfreiheit Gebrauch macht, indem er sich kritisch gegenüber Reichelt äußert, versucht er sofort, ihn mithilfe der Justiz mundtot zu machen.“
Nun gibt es zwei Sorten von Linken: Einerseits die Dummen und/oder Ungebildeten, die diesen hanebüchenen Unsinn tatsächlich selbst felsenfest glauben, und andererseits die skrupellosen Lügner, die zwar genau wissen, dass es hanebüchener Unsinn ist, ihn aber trotzdem munter verbreiten, so wie sie es immer tun, da ihre komplette Ideologie ausschließlich auf fundamentalen Irrtümern, Logikbrüchen, Widersprüchen und daher zwangsläufig auf Lügen basiert.
Kurz erklärt, um lange Wiederholungen zu vermeiden: Die Meinungsfreiheit ist – so wie alle Grundrechte – ein Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat. Der Bürger ist also Grundrechtsträger. Der Staat hingegen ist grundrechtsverpflichtet, aber selbst kein Grundrechtsträger, weshalb er auch keine Meinungsfreiheit hat. Deshalb darf er keine Meinungen, insbesondere keine negativen, über Bürger oder Bürgergruppen und deren Tun oder deren Ansichten äußern, sondern ist zur Zurückhaltung verpflichtet, zur Neutralität, basierend auf dem Gleichbehandlungsgrundsatz.
Die Privatperson Daniel Günther und auch der CDU-Politiker Daniel Günther hat das Grundrecht der Meinungsfreiheit, aber der Ministerpräsident Daniel Günther hat es nicht. Und bei Lanz in der Sendung saß Günther eben nicht als Privatperson, sondern als Ministerpräsident. Und das basiert nicht nur als Schlussfolgerung auf der Annahme, dass ihn wohl niemand in eine solche Sendung einladen würde, wäre er bloß ein Herr Günther aus Kiel, sondern er selbst hat in der Sendung expressis verbis postuliert, dass er dort nicht als Bürger, sondern als Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein spricht. Und als solcher hätte er sich gepflegt zurückhalten müssen.
Das nicht zu tun, ist unklug; dabei falsche Tatsachenbehauptungen aufzustellen, ist noch unklüger; aber dann zur Krönung des Ganzen auch noch verfassungswidrige Forderungen aufzustellen, ist der Gipfel des Unklugseins und disqualifiziert diesen Mann auf ganzer Linie: Sowohl als Mensch als auch als Amtsträger.
Doch selbst wenn eine gerichtliche Klärung zu dem Ergebnis käme, Günther habe dort doch als Privatmann gesprochen, entweder aufgrund irgendeines juristischen Winkelzugs oder eines unbedachten Ausschlusskriteriums (zum Beispiel, wie einige meinen, das gelte nur im offiziellen Rahmen, also im Parlament oder in der Staatskanzlei, aber nicht in einem Fernsehstudio), so hätte halt der Privatmann Daniel Günther dort unwahre Tatsachenbehauptungen aufgestellt, was er nicht darf, und sich verfassungsfeindlich geäußert, was er zwar darf, was aber mit seinem Amt kollidiert.
Erstaunlicherweise gab es auch aus Teilen des Mainstreams Rückhalt für „Nius“ beziehungsweise harsche Kritik an Günther, sogar vom Deutschen Journalistenbund, der mitnichten ein Fan von Reichelts Arbeit ist. Bei BILD, Reichelts ehemaligem Arbeitgeber, hat die Chefredakteurin Marion Horn gefordert, Günther solle seine Aussagen entweder zurücknehmen und sich entschuldigen oder zurücktreten. Das war vielleicht nett gemeint, aber auch nicht konsequent zu Ende gedacht: Er hat es so gesagt, weil er es genauso meint, weil er genauso denkt. Eine Entschuldigung wäre daher nur ein Lippenbekenntnis, um Schadensbegrenzung zu betreiben oder seinen Allerwertesten zu retten, aber seine totalitäre Denke, die ihn für jedwedes politisches Amt disqualifiziert, wäre damit nicht verschwunden. Und dann hat er diesen Geist auch noch aus der Flasche gelassen, wo ihn niemand jemals wieder reinbekommt. Unter allen normalen Aspekten ist dieser Mann politisch komplett verbrannt. So wie ebenfalls eine CDU, die nun an ihm festhält oder wenigstens brüllend laut schweigt, womit sie derartiges Gedankengut billigt. Man will sich gar nicht vorstellen, was losgewesen wäre, hätte jemand von der AfD derartiges öffentlich von sich gegeben… Das wäre tatsächlich das erste handfeste Argument für ein Verbotsverfahren! Aber der erwiesene Verfassungsfeind Daniel Günther wird garantiert noch nicht mal im nächsten Lagebericht irgendeiner der 17 deutschen Verfassungsschutzbehörden auftauchen.
Daniel Günther selbst hat entweder miserable PR-Berater oder hat zwar gute, ist aber beratungsresistent: Sein Umgang mit dem Skandal ist zum Fremdschämen falsch, schädlich und unprofessionell. Das denkbar Dümmste, was man in einer solchen Situation machen kann, ist, sich aus der Sache mit weiteren Lügen rauszureden, die für jeden problemlos als solche zu entlarven sind. Und genau das hat er getan, indem er auf Social Media behauptete, das, was man ihm ankreidet, niemals so gesagt zu haben, das sei alles bewusst verzerrt und aus dem Zusammenhang gerissen worden.
Doch es kam noch besser: In den zwei folgenden Sendungen seiner Talkshow behauptete Markus Lanz ebenfalls, Günther habe nie eine Regulierung, Zensur oder gar ein Verbot von „Nius“ gefordert. Und unterlegte diese Behauptung sogar mit Ausschnitten aus der Sendung mit Günther – die jedoch so zurechtgeschnitten waren, dass sie zwar Lanz’ Behauptung unterlegten, aber halt auch so, wie tatsächlich nicht stattgefunden hatte. Auf den Staatsfunk trifft halt zu, was auf den Staat zutrifft: „Staat heißt das kälteste aller kalten Ungeheuer. Kalt lügt es auch; und diese Lüge kriecht aus seinem Munde: ‚Ich, der Staat, bin das Volk.‘“ (Friedrich Nietzsche, „Also sprach Zarathustra“)
Ich schätze mal, noch drei weitere Lanz-Sendungen, und es wird heißen, Daniel Günther sei nie dort gewesen. Das ist Gaslighting am Hochreck!
Da Lanz in seinen zwei Sendungen so tat, als würde „Nius“, speziell Julian Reichelt, irgendwelche Lügen erzählen, obwohl er selbst es tat, zündete Reichelt die absolute Eskalationsstufe und tat etwas, was eigentlich ein No-Go ist: Er machte öffentlich, dass Markus Lanz ihn nach der Sendung mit Günther angerufen und voller Stolz berichtet habe, er hätte einen Scoop gelandet, also das, wovon jeder Journalist träumt: Eine exklusive Sensationsmeldung, und dazu gehört insbesondere, wenn man einen führenden Politiker dazu bringt, die Maske fallenzulassen und zu sagen, was er wirklich denkt – besonders bei einem so heiklen Thema. Den Ministerpräsidenten eines Bundeslandes zu einer so hardcore-verfassungswidrigen Forderung zu bringen, ist wohl der ultimative Scoop. Und dann zerstört dieser Mann sich in den nächsten zwei Sendungen selbst…
Dabei kann doch jeder in der ZDF-Mediathek die komplette Sendung mit Daniel Günther abrufen und sich davon überzeugen, dass der das wirklich so gesagt hat, wie „Nius“ es gebracht hat, und nicht so, wie Lanz (sowie zahlreiche staatshörige Medien und Akteure) es sich nun zurechtlügen. Wen wollen die eigentlich verarschen?
Man kann dieses Phänomen bei vielen Mächtigen beobachten, Friedrich Merz ist dafür sogar das Paradebeispiel: Die leben geistig alle noch in der Zeit, wo sie damit durchgekommen sind, heute das glatte Gegenteil von dem zu behaupten, was sie noch vor drei Tagen gesagt haben, weil sich die Talkshow, in der sie es verzapft haben, inzwischen „versendet“ hatte, wie es im Fachjargon heißt, und in die Zeitung mit dem gegenteiligen Zitat längst irgendwelche Fische eingewickelt wurden. Jedoch sind diese Zeiten längst schon vorbei, denn wenn heute ein Politiker das glatte Gegenteil von dem behauptet, was er neulich noch gesagt hat, dann poppen nur wenige Minuten später auf allen Social-Media-Kanälen Videos auf, wo beide Aussagen gegenübergestellt werden, und gehen unkontrolliert viral. Diese Ewiggestrigen haben eine innere Blockade, das zu realisieren, weshalb sie immer wieder denselben Fehler machen. Und wenn ihnen dann gelegentlich mal schwant, dass die neuen Medien ihnen das Lügen erheblich erschweren oder sogar verunmöglichen, dann schreien sie nach Zensur oder gar Verboten, weil sie dem Irrglauben verfallen sind, damit die Uhr zurückdrehen zu können in die gute alte Zeit, als nicht Hinz und Kunz sie auf YouTube der Lüge überführen und der Lächerlichkeit preisgeben konnten.
Doch das wird niemals funktionieren! Auch hier ist der Geist aus der Flasche: So wie wir niemals wieder in die Welt vor der Erfindung des Feuers, des Rads oder der Elektrizität zurückkehren werden, wird es auch keine Welt mehr ohne so etwas wie ein Internet geben, mit all seinen neuen Möglichkeiten der Machtkontrolle und -kritik.
Wer nun glaubt, Daniel Günther und Markus Lanz haben den Vogel abgeschossen, wird nun eines Besseren belehrt: Die Direktorin der Medienanstalt des Landes Berlin-Brandenburg (MABB), Dr. Eva Flecken, stellt erstmals ein Verbot ganzer Medien in den Raum. Beim Podcast von „Table.Media“ sagte sie: „Das kann sein, dass wir einen einzelnen Inhalt, den einzelnen in Rede stehenden Artikel, der also rechtswidrig ist, untersagen. Das ist ein anderes Wort für verbieten. Und als absolute Ultima Ratio sieht auch das Medienrecht vor, ein ganzes Angebot zu verbieten.“ Solche Maßnahmen seien jedoch keine Zensur, da die Medienaufsicht „immer nur im Nachhinein tätig“ werde. Letzteres ist sogar zutreffend, denn im Volksmund und auch in weiten Teilen der Medien wird der Begriff „Zensur“ meist untechnisch (und damit streng genommen falsch) verwendet, nämlich für alles, was der Staat zu unterdrücken, zu verbieten, zu ahnden oder aus dem Verkehr zu ziehen versucht. Das ist aber nicht korrekt: Tatsächlich bedeutet Zensur, dass eine Vorab-Prüfung stattfindet, bei der dann entschieden wird, ob ein Inhalt überhaupt veröffentlicht werden darf, also freigegeben wird – oder eben nicht. Und das findet in Deutschland tatsächlich nicht statt, so wie es ja auch im Grundgesetz steht. Wird hingegen eine Veröffentlichung erst im Nachhinein untersagt, weil irgendeine staatliche Stelle sie als rechtswidrig eingestuft hat, dann ist das streng genommen keine Zensur, auch wenn die meisten das trotzdem so nennen.
Insofern stimmt es zwar, wenn Frau Dr. Flecken sagt, es sei keine Zensur, wenn sie irgendwelche Inhalte nachträglich aus dem Verkehr zieht, weil sie sie als „rechtswidrig“ erachtet, aber es ist halt nur reine Wortklauberei und deshalb kein bisschen weniger gruselig. Weiterhin wird Frau Flecken sicher auch steif und fest behaupten, es sei obendrein auch deswegen keine Zensur, weil die Landesmedienanstalten schließlich nicht der Staat seien, sondern sogar „staatsfern“.
Na, klingelt da was? Richtig: Exakt dasselbe behauptet ja auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk von sich, und wir alle wissen, dass es die dreisteste Lüge direkt nach dem Klimaschwindel ist.
Analog verhält es sich mit den Landesmedienanstalten: Diese fungieren in Deutschland als Aufsichtsbehörden für private Radio- und Fernsehprogramme und Telemedien. Sie sehen schon: Behörden! Aber staatsfern! Ja nee, is klar… Finanziert werden diese Tempel der Staatsferne aus den Rundfunkgebühren, also durch vom Staat festgelegte und eingetriebene Zwangsgebühren. Wie staatsfern! In diesen Landesmedienanstalten gibt es ein Aufsichtsgremium namens „Medienrat“ oder „Medienkommission“. Die neun Mitglieder dieses Medienrats der Medienanstalt Berlin-Brandenburg werden von den beiden Landesparlamenten mit 2/3-Mehrheit gewählt. Staatsferner geht es nicht mehr! Die Kompetenzen dieser Medienanstalten regelt der „Rundfunkstaatsvertrag“ – da springt einen die Staatsferne allein schon durch den Namen an! Was will man mehr, äh, weniger?
Wir halten fest: Eine „Behörde“, die zu hundert Prozent staatlich ist, bekommt einfach den Stempel „staatsfern“ aufgedrückt und kontrolliert dann auf der Basis des Rundfunkstaatsvertrags private Medien. Was der Staat selbst so nicht darf, denn das könnte ja eine Einschränkung der grundgesetzlich garantierten Rundfunkfreiheit sein.
Jedoch liegt der Hase in diesem Fall an ganz anderer Stelle im Pfeffer, denn Frau Dr. Flecken behauptet: „Und als absolute Ultima Ratio sieht auch das Medienrecht vor, ein ganzes Angebot zu verbieten.“ Ich weiß ja nicht, in welchem Paralleluniversum sich die gute Frau gerade befand, als sie zu dieser Erkenntnis kam, oder ob sie sich beim Nachschlagen einfach nur vergriffen hat und versehentlich Adis Ermächtigungsgesetz von 1933 aus dem Regal zog – aber der Medienstaatsvertrag (MStV) Berlin-Brandenburg vom 14./28. April 2020 gibt absolut nichts dergleichen her. Dort regelt der Paragraph 109 die Maßnahmen bei Rechtsverstößen, welche Beanstandung, Untersagung, Sperrung, Rücknahme und Widerruf von rechtswidrigen Inhalten sind. Und bei alldem ist stets die Verhältnismäßigkeit zu beachten, insbesondere bei der härtesten Maßnahme, der Untersagung: „Eine Untersagung darf nicht erfolgen, wenn die Maßnahme außer Verhältnis zur Bedeutung des Angebots für den Anbieter und die Allgemeinheit steht. Eine Untersagung darf nur erfolgen, wenn ihr Zweck nicht in anderer Weise erreicht werden kann. Die Untersagung ist, soweit ihr Zweck dadurch erreicht werden kann, auf bestimmte Arten und Teile von Angeboten oder zeitlich zu beschränken.“ Keine Stelle dieses Paragrafen eignet sich als Rechtsgrundlage für das Verbot eines ganzen Angebots, also auf gut Deutsch, den Laden komplett dichtzumachen.
Damit stehen wir jetzt wieder vor der Eingangsproblematik: Ist die gute Frau dumm und/oder ungebildet, weshalb sie es nicht besser weiß und den Mist, den sie verzapft, selbst glaubt, oder lügt sie hier einfach nur völlig schamlos?
Wenn ich jetzt das kleine schmutzige Geheimnis lüfte, dass die Medienanstalt des Landes Berlin-Brandenburg ganz speziell „Nius“ auf dem Kieker hat, wird sicherlich niemand ernsthaft verwundert sein.
Zum Schluss noch eine gute Nachricht: David Bendels, Chefredakteur des „Deutschland-Kuriers“, der im letzten April vom Amtsgericht Bamberg wegen Verleumdung einer Person des politischen Lebens (Paragraph 188 Strafgesetzbuch) zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verknackt wurde, weil er ein Meme erstellt und verbreitet hatte, auf dem die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser vermeintlich ein Schild mit der Aufschrift „Ich hasse die Meinungsfreiheit!“ in die Kamera hält, ist in der Berufung vom Landgericht Bamberg freigesprochen worden.
Das Kuriosum daran war, dass seinerzeit nicht nur Bendels gegen das Urteil in Berufung gegangen war, um einen Freispruch zu erwirken, sondern ebenfalls die Staatsanwaltschaft, weil sie acht Monate forderte, jedoch ohne Bewährung. Am Tag vor der Berufungsverhandlung wurde der Presse durchgestochen, dass die Staatsanwaltschaft zwischenzeitlich ihre Meinung geändert hatte und nun ebenfalls einen Freispruch forderte, weil das Meme als zulässige Machtkritik in den Schutzbereich des Artikels 5 unseres Grundgesetzes falle.
Wie kam es dazu? Nun, es soll wohl eine personelle „Umbesetzung“ in der Staatsanwaltschaft gegeben haben, und diese sind bekanntlich weisungsgebunden. Bamberg ist in Bayern, und Bayern befindet sich gerade im Wahlkampf, am 8. Mai werden dort Kreistage, Stadträte und Gemeinderäte gewählt. Man munkelt, dass Markus Söder, der bekanntlich ein feines Gespür dafür hat, wenn sich der Wind auch nur leicht dreht, kein allzu großes Interesse daran hat, dass sein geliebtes Bayern als Bundesland der Meinungsunfreiheit dasteht, wenn das unsägliche erstinstanzliche Urteil, das seinerzeit zu einem solchen Sturm der Entrüstung geführt hatte, dass sich sogar Ricarda Lang sich auf Bendels’ Seite stellte, Fortbestand haben sollte.
Sollte das stimmen, hätte Söders Opportunismus endlich mal eine gute Seite gehabt. Vielleicht gibt es aber auch eine wesentlich banalere Erklärung, zum Beispiel, dass irgendein hohes Tier bei der Staatsanwaltschaft seinen nächsten USA-Urlaub schon gebucht hat oder vielleicht sogar im Besitz exklusiver VIP-Tickets für die Fußball-WM dort ist und daher nicht riskieren will, dass seine Einreiseerlaubnis kassiert wird…
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