24. Juni 2023 08:00

Ein weiterer Schritt in Richtung Enteignung Schatzsucher im Auftrag des Staates

Bayern führt das Schatzregal ein – was bedeutet das für Grundbesitzer?

von Manuel Maggio

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Bildquelle: trek6500 / Shutterstock Nun auch in Bayern: Schatzsucher müssen Eigentum an archäologischen Funden abtreten

In Bayern ticken die Uhren oft etwas anders als im Rest von Deutschland. Man sagt den Bayern etwas Sturheit und Gemütlichkeit nach, und ich dachte immer, dass auch der Drang nach Freiheit in den Bayern irgendwie verankert sei. Ob Markus Söder allein dafür verantwortlich ist, sei dahingestellt, wenn ich mir aber die letzten Jahre der Pandemie-Maßnahmen in Bayern so ansehe, frage ich mich, ob der Zusatz „Freistaat“ noch gerechtfertigt ist. Von einem „Freistaat Bayern“ hätte ich mir mehr Widerstand und Ungehorsam gewünscht. Dies soll aber heute nicht mein Thema sein.

Ich möchte Sie vielmehr über ein neues Gesetz in Bayern informieren, das ab dem 1. Juli 2023 in Kraft tritt und in meinen Augen einen weiteren Schritt in Richtung Enteignung von Grundbesitzern darstellt. In anderen Bundesländern hatte man ähnliche Regelungen bereits gesetzlich verankert – Bayern war bis dato eine kleine Ausnahme. Es handelt sich um die Einführung des Schatzregals in Bayern, das folgenden Sachverhalt nun neu regelt: Das Eigentum an Bodendenkmälern geht künftig mit Entdeckung auf den Freistaat über. Redliche Entdecker erhalten eine Belohnung, Grundstückseigentümer einen Ausgleich.

Da ich selbst ein „Sondler“ bin, sprich ein Hobbyschatzsucher mit Metalldetektor, bin ich von der neuen Regelung direkt betroffen. Für mich ist die Änderung aber bei Weitem nicht so gravierend wie für die Besitzer von Grund und Boden. Bisher war es in Bayern folgendermaßen geregelt: Wenn auf einem Grundstück ein Schatz gefunden wird, gehören automatisch 50 Prozent davon dem Eigentümer des Grundes, die anderen 50 Prozent dem Schatzfinder. Man nennt dies auch die die „Hadrianische Teilung“, die im Bürgerlichen Gesetzbuch wie folgt beschrieben ist: „Wird eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz), entdeckt und infolge der Entdeckung in Besitz genommen, so wird das Eigentum zur Hälfte von dem Entdecker, zur Hälfte von dem Eigentümer der Sache erworben, in welcher der Schatz verborgen war.“

Da nun das Eigentum an einem Schatz bei Entdeckung direkt auf den Freistaat Bayern übergeht, kann ich dies nicht anders als einen weiteren Schritt in die Enteignung des Bürgers und Grundbesitzers einordnen. Natürlich wird man argumentieren, dass es hier um die Erhaltung von Bodendenkmälern geht, und es wird suggeriert, nur der Staat hätte hier die Aufgabe, unsere Geschichte zu bewahren und zu beschützen. Faktisch gesehen war man als Hobbyschatzsucher auch vorher dazu verpflichtet, antike Funde zu melden, und der Staat musste bei Interesse an einem Fund entsprechende Entschädigungen zahlen, um in den Besitz dieser Fundstücke zu gelangen. Heute wird dies im neuen Gesetz direkt geregelt und sehr schwammig ausgedrückt Die Formulierung lautet: „Redliche Entdecker erhalten eine Belohnung, Grundstückseigentümer einen Ausgleich.“ Früher war der Grundbesitzer beziehungsweise Finder am Drücker und hatte die Eigentumsrechte am Schatz, und der Staat konnte nett anfragen. Jetzt, mit der Einführung des Schatzregals, gibt es keine Diskussion mehr. Eigentümer ist der Staat und alle anderen können sich jetzt hinten anstellen.

Man stelle sich folgende Situation vor: Sie kaufen sich ein Haus mit Grundstück und eines Tages finden Sie in Ihrem Garten beim Graben eines Gartenteiches einen Silberschatz aus dem Mittelalter. Sobald der Schatz gefunden wird, steht Markus Söder als Staatsoberhaupt neben Ihnen und reißt sich die Münzen an sich. Sie bekommen noch eine Entschädigung und das wars. Das Recht an Grund und Boden wird dadurch in meinem Verständnis weiter verwässert. Was zählt es noch, Eigentümer zu sein, wenn das Eigentum in gewissen Ausnahmen nicht anerkannt wird.

Sicherlich ist dies kein Fortschritt, wenn es um die Zusammenarbeit von Hobbysondengängern und staatliche Archäologie-Stellen geht – auch wenn das Ganze jetzt so verkauft wird. Der Anreiz eines Grundbesitzers, einem Sondengänger wie mir nun eine Erlaubnis für das Suchen auf seinem Grund zu erteilen, ist auch fast dahin, da man faktisch bereits im Vorfeld aller Schätze enteignet wurde.

Bisher, und dies möchte ich noch am Ende ergänzen, war Bayern ein Paradies für Hobbyschatzsucher und durch die gute Zusammenarbeit mit den Archäologen sind garantiert einige – für die Wissenschaft relevante – Funde entdeckt worden, was nur aufgrund der lockeren Regelung möglich war. Meine Vermutung ist: Es wird in Bayern zukünftig weniger gemeldete Funde geben. Ob das zielführend ist, mag ich bezweifeln.

Information

Dieser Artikel wurde eingesprochen von Robert Paul:

https://www.youtube.com/watch?v=LLLlk5s0qR0


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