Die Steuerdystopie: Mega-Finanzamt 2024: Ein Blick in die Zukunft des Steuerrechts
Macht, Bargeld und Daten im Fokus
von Sascha Koll
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Das Bundesfinanzministerium hat es angekündigt und es wird wohl wahr: Ab dem 1. Januar 2024 wird das neue Mega-Finanzamt aktiv sein und eine zentrale Rolle in der Bekämpfung von sogenannter Finanzkriminalität in Deutschland spielen. Ihnen wird heute ein Überblick darüber gegeben, was dieses Mega-Finanzamt darf und wie es an Ihre Daten gelangt.
Was darf das neue Mega-Finanzamt?
Das Bundesfinanzministerium hat das Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (FKBG) verabschiedet, das die Grundlage für die Befugnisse des neuen Mega-Finanzamts bildet. In diesem Mega-Finanzamt werden künftig alle Befugnisse gebündelt, die zuvor von verschiedenen Einzelbehörden in Deutschland ausgeübt wurden. Diese Bündelung soll es ermöglichen, effizienter gegen die sogenannte Finanzkriminalität vorzugehen. Das Mega-Finanzamt wird voraussichtlich mit 1.700 Mitarbeitern starten – die selbstverständlich wieder von unserem hart verdienten Geld bezahlt werden – und sich auf die Analyse, straf- und verwaltungsrechtliche Ermittlungen sowie die Aufsicht konzentrieren.
Warum sollten Sie ab 2024 nicht mehr mit Bargeld verreisen?
Ab dem 1. Januar 2024 gibt es eine neue Bargeldgrenze, die bei 10.000 Euro liegt. Wenn Sie mehr als 10.000 Euro Bargeld mit sich führen, müssen Sie es beim Zoll anmelden. Das Mega-Finanzamt hat jedoch ein besonderes Augenmerk auf Personen, die diese Grenze überschreiten, da es annimmt, dass dies auf kriminelle Aktivitäten hinweisen könnte. Die Bundesregierung argumentiert, dass normale Menschen aufgrund von Sicherheitsbedenken oder der Möglichkeit, Geld zu verlieren, keine großen Mengen Bargeld mit sich führen würden. Das Mega-Finanzamt wird daher gezielt nach Personen suchen, die mehr als 10.000 Euro Bargeld bei der Ein- oder Ausreise nach Deutschland besitzen.
Wie das Mega-Finanzamt an Daten von Firmen gelangt
Das Mega-Finanzamt kann auf Daten von Unternehmen über das Transparenzregister zugreifen, in dem Informationen über Firmen, einschließlich der Eigentümer und Geschäftsführer, gespeichert sind. Dies ermöglicht dem Mega-Finanzamt, die Richtigkeit der Daten zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Es kann auch Informationen über Konten der Unternehmen überprüfen, um sicherzustellen, dass die übermittelten Angaben korrekt sind.
Wie das Mega-Finanzamt an Daten von Immobilienbesitzern gelangt
Das Mega-Finanzamt wird ein Immobilientransaktionsregister einführen, das Informationen über Immobilienkäufe und -verkäufe in Deutschland speichert. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die bisherigen Unzulänglichkeiten in den Grundbüchern und der Grundsteuererfassung zu beheben. Personen, die Immobilien im Wert von mehr als 100.000 Euro kaufen oder verkaufen, werden in diesem Register erfasst, und das neue Mega-Finanzamt wird Zugriff auf diese Daten haben.
Mit wem teilt das Mega-Finanzamt Daten?
Das Mega-Finanzamt teilt die gesammelten Daten mit verschiedenen Behörden, darunter mit dem Ermittlungszentrum Vermögensverschleierung, Strafverfolgungsbehörden, Gerichten und anderen relevanten Stellen. Es wird somit zu einer zentralen Anlaufstelle für Informationen im Kampf gegen Finanzkriminalität in Deutschland.
Kommt das Gesetz wirklich am 1. Januar 2024?
Das Gesetz zur Gründung des Mega-Finanzamts befindet sich derzeit in Form eines Referentenentwurfs und steht vor einer möglicherweise raschen Umsetzung. Obwohl der Zeitrahmen knapp erscheint, sind die politischen Diskussionen über das Gesetz stark abgekürzt, und es wird erwartet, dass es pünktlich zum 1. Januar 2024 in Kraft treten wird. Es gibt Bedenken hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit dieser Vorgehensweise, aber die Umsetzung des Mega-Finanzamts scheint unausweichlich.
Wenn Sie mehr über das Thema erfahren wollen: Patricia Lederer, Rechtsanwältin in der Steuerrechtskanzlei TaxPro in Frankfurt am Main, gibt weitere Informationen in ihrem untenstehend verlinkten Video.
Neues MEGA-Finanzamt kommt am 1.1.2024! RA Lederer erklärt
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