17. November 2023 23:00

Regierungsrüge vom Verfassungsgericht Reale Staatsverschuldung Deutschlands erreicht Rekordhoch

Viel Lärm um das falsche Thema

von Benjamin Mudlack

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Bildquelle: ON-Photography Germany / Shutterstock Sinnbildlich für Deutschlands Verfall: Die Sprengung der Autobahnbrücke Rahmede bei Lüdenscheid

Das Bundesverfassungsgericht hat in der vergangenen Woche den zweiten Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig und -nichtig erklärt. Es ging um eine Ausnahmeregelung, die zu einer Umgehung der Schuldenbremse geführt hatte. Die Schuldenbremse wurde aufgrund einer mit der Corona-Situation begründeten Notlage ausgesetzt. Die strittigen 60 Milliarden Euro wurden jedoch für sogenannte Klimaprojekte verwendet. Kurz gesagt, resultierte genau daraus die Verfassungswidrigkeit der Aussetzung der Schuldenbremse.

Implizite Staatsverschuldung fast sechsmal so hoch

Der Gesetzgeber schreibt Unternehmen sehr präzise vor, wie sie zu bilanzieren haben. Die Gründe sind vielfältig. Ein Punkt ist ohne Zweifel der Gläubigerschutz. Es soll also Transparenz über die Kreditwürdigkeit des Unternehmens herrschen, damit Geschäftspartner und Gläubiger auf der halbwegs sicheren Seite sind. Natürlich stellt eine ordentliche Bilanzierung auch die Basis für die staatliche Besteuerung dar.

Interessanterweise gelten diese Bilanzierungsregeln nicht für den Staat selbst. Würde der Staat wie ein Unternehmen bilanzieren, so läge die tatsächliche Staatsverschuldung bei knapp 400 Prozent, bezogen auf die Jahreswirtschaftsleistung Deutschlands. Ausgewiesen werden aber lediglich 71 Prozent. Für den Staat gelten ganz offensichtlich andere Regeln.

Auslegung der Schuldenbremse komplett unerheblich

Die dargelegten Fakten werden alljährlich von der Stiftung Marktwirtschaft errechnet. Die Schuldenbremse und die veröffentlichten Schuldenquoten sind folglich eher als Schauspiel für die Öffentlichkeit zu werten. Die Täuschung ist allzu offensichtlich. Mehrheitlich sind die sogenannten impliziten (verdeckten) Staatsschulden nicht bekannt. Ansonsten wäre die Rückendeckung vermutlich nicht gegeben.

Finanzielle Lage in den Kommunen spitzt sich zu

Viele Städte und Gemeinden weisen für das kommende Haushaltsjahr enorme Defizite aus. Es drohen Steuererhöhungen in Bezug auf die Hebesätze in den betreffenden Kommunen. In den kommenden Jahren ist zudem mit einem Schuldenerlass oder einer Schuldenübernahme durch den Bund zu rechnen. Diesbezügliche Diskussionen wurden bereits geführt. Sinkende Zuflüsse drohen den Kommunen auch aus den rückläufigen Überschüssen der Stadtwerke. Diese werden jetzt sukzessive ihre Gasnetze abschreiben. Die Abschreibungen werden zu sinkenden Gewinnen führen. Diese rückläufige Einnahmequelle wiederum wird die Finanzlage der Kommunen weiter verschärfen.

Gesprengte Autobahnbrücke bei Lüdenscheid

Es gibt einen weiteren möglichen Vorteil einer ordentlichen bilanziellen Aktivierung von Vermögen und Verpflichtungen. Würde der Staat beispielsweise die Autobahnbrücken oder Ähnliches bilanziell aktivieren und über eine beispielhafte Nutzungsdauer von 50 Jahren mit zwei Prozent pro Jahr abschreiben, käme es vermutlich nicht zu einem Verfall der Infrastruktur, wie im Falle der A45-Brücke bei Lüdenscheid. Zwei Prozent von 100 würden Jahr für Jahr abgeschrieben. Sobald die Instandhaltungskosten den Abschreibungsbetrag übersteigen, sollte eine Komplettsanierung in Erwägung gezogen werden. Aktuell geschieht dies nicht, und so verfällt die Infrastruktur im Zeitablauf. Ein gutes Argument, das für eine Privatisierung dieser für den Kapitalstock wichtigen Vermögenswerte spricht. Durch den Verfall und die Sprengung leidet die Produktivität, und folglich schwindet die Basis für den Wohlstand dieses Landes.

Abschlussbemerkung

Einmal mehr wird deutlich, dass die öffentlichen Debatten nicht die notwendige Tiefe erreichen. Im Gegenteil: Für informierte Beobachter mutet das Rauschen im Blätterwald wie ein Laienschauspiel an.

Es ist geradezu offen widersprüchlich, dass für den Staat und seine Entscheider andere Regeln gelten als für Unternehmer, die mit Strafandrohung zu rechnen haben. Die dadurch entstehenden Schäden gehen zulasten der Nettosteuerzahler und derer, die das Land durch ihre Leistungserbringung am Laufen halten. Es wäre schön, wenn dieser Beitrag von genügend Menschen gelesen würde, damit das Bewusstsein der Menschen in eine andere Richtung gelenkt wird.

Benjamin Mudlack: „Geld-Zeitenwende – vom Enteignungsgeld zurück zum gedeckten Geld“

Stiftung Marktwirtschaft: Explizite und implizite Staatsverschuldung


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