04. Dezember 2023 17:00

Freiheitsgarantien Warum die Zehn Gebote der beste Grundrechtskatalog sind

Weil sie hauptsächlich Grundpflichten festschreiben und uns sonst in Ruhe lassen

von Robert Grözinger

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Bildquelle: Shutterstock Ohne Anspitzer keine Haftbeschwerde: Grundrechte benötigen einen Souverän, der ihre Ausübung weder aktiv noch passiv behindert.

Der Dekalog, also die Zehn Gebote in der Bibel, ist der beste Grundrechtskatalog. Gerade weil er kein Grundrecht als solches, sondern nur Grundpflichten benennt. Er besagt im Prinzip also: Solange du dieses und jenes einhältst, kannst du tun und lassen, was du willst. Diese Pflichten sind wenige, aber unverzichtbar für ein gedeihliches Zusammenleben. Ein Grundrechtskatalog ist dagegen kein Garant der Freiheit.   

Nehmen wir die Redefreiheit. Sie gilt nicht ohne Grund als die wichtigste Freiheit überhaupt. In den USA hält sie als erster Zusatz die oberste Position in den „Bill of Rights“ inne. Und dennoch ist sie ständig unter Beschuss, sogar im „Land of the Free“, siehe etwa die Manipulation der sozialen Medien vor den vergangenen Präsidentschaftswahlen. Facebook, Twitter und andere Plattformen unterdrückten auf Anweisung des tiefen Staates, wie dem FBI, die sehr wahrscheinlich wahlentscheidende Geschichte über den Inhalt der Laptops von Hunter Biden, dem Sohn eines Kandidaten, zwei Wochen vor dem Abstimmungsdatum. Die „New York Post“ berichtete, aber ihre entsprechenden Meldungen in den sozialen Medien versanken in den schwarzen Löchern des „Shadowbannings“ und der Kontensperrungen.

Der Vorgang ist im Prinzip das gleiche wie die Geschichte, die Alexander Solschenizyn in seinem autobiographischen, das Sowjetregime anklagende Werk „Der Archipel Gulag“ kolportiert. Natürlich, wurde ihm gesagt, darf er sich über seine Haftbedingungen beschweren, bei uns herrsche schließlich Recht und Gesetz. Ihm wurde ein Blatt Papier ausgehändigt. Und ein Bleistift, dessen Spitze abgebrochen war. Ein Anspitzer war angeblich nicht aufzutreiben. Ein Messer oder sonstiges scharfes Instrument? Im Gefängnis doch nicht. Aber das Beschwerderecht als solches blieb unangetastet.

Wer die Macht hat, die Rechtsausübung in der Praxis zu garantieren, ist der tatsächliche Souverän im Land. Deshalb der in Amerika beliebte Spruch, dass der zweite Verfassungszusatz – die Garantie des Waffenbesitzes – die Aufgabe hat, den ersten Zusatz und damit alle anderen Grundfreiheiten zu schützen. Deshalb die unablässigen Versuche des tiefen Staates, seiner Profiteure und Claqueure, dieses Recht in der Praxis immer weiter einzuschränken. Es ist ein Kampf um die Souveränität.

Die Pflichten der Zehn Gebote schränken die Redefreiheit nicht ein – bis auf wenige Ausnahmen. Man darf den „Namen des Herrn“ nicht missbrauchen. Man soll keine anderen Götter „anbeten“. Man darf kein „falsch Zeugnis wider seinen Nächsten“ reden. Und: Man soll Vater und Mutter ehren. Aber sonst kann man sagen, was man will. „Hassrede“ als strafrechtliche Kategorie gibt es nicht – außer gegen Gott oder die eigenen Eltern.

Was das „falsch Zeugnis reden“ betrifft, gibt es im Hinblick auf das Strafrecht einen hochinteressanten „Zusatzartikel“ im Deuteronomium, also im 5. Buch Mose. In den Versen 18 und 19 steht: „Stellt es sich heraus, dass der Zeuge ein falscher Zeuge ist und gegen seinen Bruder ein falsches Zeugnis abgelegt hat, so sollt ihr ihm das antun, was er seinem Bruder antun wollte. So sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten.“ Ein sehr wirksamer Schutzmechanismus gegen Versuche, die gegebene Freiheit zu missbrauchen.  

Die Betonung von Pflichten im Dekalog ist ehrlicher als ein Grundrechtskatalog, denn jedes Recht gebiert automatisch eine Pflicht, die irgendwem irgendwo aufgebrummt wird – nicht notwendigerweise dem, dem das Recht zugeschrieben wird. Grundrechtskataloge sind schön und gut, aber ein Grundpflichtskatalog benennt die Verpflichteten und redet nicht um den heißen Brei.

Ein Grundpflichtskatalog wie der Dekalog lässt einen Freiraum, der im Fall eines staatlichen Grundrechtskatalogs nicht garantiert ist. Weil im letzteren Fall der Garant ein Souverän ist, der inhärent kein Interesse daran hat, Freiheiten jeglicher Art zu garantieren. Der, bewusst oder nicht, Wege finden wird, diese auszuhebeln. Der kein gesteigertes Interesse daran hat, eine „unbeabsichtigte“ praktische Aushebelung eines Grundrechts zu verhindern, siehe den „Anspitzer“-Fall.

Wäre dann nicht ein Grundpflichtskatalog ohne Gottesbezug möglich? Nur, wenn dann ehrlicherweise der Staat als Grundpflichtgeber genannt wird. Das sähe dann doch zu anmaßend aus.

Die Idee der Herrschaft des Rechts fußte ursprünglich auf der Idee eines Souveräns jenseits menschlicher Macht. Sie verfällt in ihrer realen Ausgestaltung in dem Maß, wie diese Idee in den Köpfen der Menschen schwindet.

Der streng libertäre Ökonomieprofessor Hans-Hermann Hoppe hat sich sehr wohlwollend über die Zehn Gebote geäußert. Vor etwa fünf Jahren veröffentlichte Hoppe in eigentümlich frei einen Artikel mit dem Titel „Auf der Suche nach einem historischen Narrativ“, in dem er insbesondere die letzten sechs Gebote als Freiheitsgarantien lobte. Die ersten vier, die, so Hoppe „unsere Beziehung zu Gott als die eine und einzige ultimative moralische Autorität und den höchsten Richter unseres irdischen Verhaltens und die richtige Begehung des Sabbats behandeln“, lässt er beiseite. Aber „der Rest“, der „sich auf weltliche Angelegenheiten bezieht“, zeige „einen tiefen und zutiefst libertären Geist.“

Denn: „In der Tat können sämtliche sechs genannten Gebote sogar als eine Verbesserung gegenüber einem strengen und starren Libertarismus erkannt werden – unter der Voraussetzung des gemeinschaftlichen, gemeinsamen Ziels der sozialen Perfektion: dem einer stabilen, gerechten und friedlichen Gesellschaftsordnung.“

Ohne Hoppe Worte in den Mund legen zu wollen, interpretiere ich diese „Voraussetzung“ des „Ziels der sozialen Perfektion“ als das Anstreben des Reichs Gottes. Das ist durchaus ein irdisches Ziel. Es ist aber nicht das „Paradies auf Erden“. Denn der Tod und seine unangenehmen Begleitumstände bleiben uns in irdischen Gefilden erhalten. Es ist vor allem nicht das „Paradies auf Erden“, das uns sekuläre Heilsversprecher vor die Nase halten, wenn sie Grundrechtskataloge aufstellen, um ein vage formuliertes „Gemeinwohl“ herzustellen oder, wiederum zugunsten eben dieses „Gemeinwohls“, wieder umwerfen, wenn das ihnen in den Kram passt. 

Insofern verdienen die von Hoppe in seiner Besprechung beiseite gelassenen „ersten vier“ Gebote eine genauere Betrachtung. Das Sabbatgebot ist insofern wichtig, als es uns daran erinnert, wofür wir arbeiten. Wir sollen nicht ewig und bis zum Umkippen schuften, sondern in regelmäßigen Abständen ruhen, damit wir eine Chance haben, einen Vorgeschmack des Reichs Gottes zu erfahren. Das muss nicht für jeden der gleiche Tag sein und die Einhaltungsregeln müssen nicht übermäßig streng sein. Jesus selbst sagte, der Sabbat sei für den Menschen da und nicht umgekehrt. Andererseits: Wir dürfen niemanden zur Arbeit zwingen, wenn er seinen von Gott verordneten Ruhetag einhält. Das wäre Sklaverei.

Die anderen, also die ersten drei Gebote benennen, errichten und umreißen den Souverän. Er steht außerhalb der Welt, wirkt aber in sie hinein. Kein Mensch oder anderes Ding der Schöpfung – etwa „Gaia“ – kann und darf diese Position einnehmen. Das führt in die Tyrannei. 

Diese drei Gebote sind die Garanten für die Einhaltung und praktische Ausgestaltung der anderen sieben Gebote und somit des höchsten Grades an Freiheit, die der Menschheit diesseits der Ewigkeit zuteilwerden kann. Eine Rückkehr zur Freiheit benötigt eine Rückkehr zur Herrschaft des Rechts. Diese wiederum benötigt eine Anerkennung eines Souveräns, der im wahrsten Sinne des Wortes über den Dingen steht.

Quellen:

Hans-Hermann Hoppe: Auf der Suche nach einem historischen Narrativ (eigentümlich frei)


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