09. Februar 2024 23:00

Milliardärs-Planwirtschaft – Teil 11 Stasi 2.0? Parasitäre Bußgeldsöldner als Vollzugshilfe

Vom Unwesen staatlich befohlener Recyclingquoten

von Benjamin Mudlack

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Bildquelle: Owlie Productions / Shutterstock „Grüne“ Recyclingpolitik: Immer mehr Regeln und Verordnungen, die den KMUs ihr Überleben erschweren

Hohe Recyclingquoten sind rein oberflächlich betrachtet eine gute Sache und erstrebenswert. Seit einigen Jahren versucht die gesetzgebende Obrigkeit durch staatlichen Zwang die Quoten zu erhöhen. Zu diesem Zweck ist unter anderem die sogenannte EU-Gewerbeabfallverordnung per August 2017 in Kraft getreten. Der Plan ging nicht auf, die Recyclingziele wurden verfehlt und nun sollen die Daumenschrauben für Abfallerzeuger und Entsorgungsunternehmen gewaltig angezogen werden.

Neben verschärften Dokumentationspflichten sollen nun empfindliche Bußgelder und vor allem private Gutachter die überforderten Gewerbeaufsichtsämter als Vollzugshilfe entlasten. Diese Maßnahmen werden mit hoher Wahrscheinlichkeit viele mittelständische Betriebe ohne eigene Rechtsabteilung und entsprechende Umsatzgrößen komplett überfordern. Man muss kein Prophet oder Branchenkenner sein, um das zu erkennen – der gesunde Menschenverstand reicht dafür aus.

Bußgeldsöldner: Eine weitere parasitäre Branche soll etabliert werden

Branchen und Unternehmen, die nicht am Wertschöpfungsprozess teilnehmen, verbessern nicht unmittelbar den Wohlstand einer Volkswirtschaft. Im Gegenteil, sie reduzieren die Produktivität, verbrauchen Ressourcen, mindern folglich den Wohlstand und schaden durch den verschwenderischen Charakter der Umwelt. Sie erbringen keine Dienstleistungen oder produzieren Waren, die der Bedürfnisbefriedigung der Menschen zuträglich sind. Es gibt heutzutage viele unproduktive Branchen, die es noch vor drei bis vier Jahrzehnten nicht gab. Die meisten von ihnen unterstützen die Unternehmen bei der Erbringung des Bürokratieerfüllungsaufwandes. Zum Teil „dürften“ die Unternehmen ohne diese externen Berater ihre Tätigkeiten gar nicht ausführen. Ich denke unter anderem an Datenschutzbeauftragte, an Zertifizierer und so weiter. Diese Dienstleister erhöhen die Kosten in den Unternehmen. Kleine Unternehmen sind besonders davon betroffen. Hier verteilt sich die Kostenerhöhung auf weniger abgesetzte Stückzahlen (Waren, Güter, Dienstleistungen), wodurch die absolute Gewinnmarge schwindet. Da es nur bedingt möglich ist, die gestiegenen Kosten weiterzureichen, leidet die Wettbewerbsposition der kleinen und mittelständischen Unternehmen. Die großen Unternehmen übernehmen die Marktanteile der kleinen und mittelständischen Unternehmen, die Wirtschaft zentralisiert sich und die konkurrenzwirtschaftliche Ordnung macht Platz für oligopolistische Strukturen.

Umsetzung einer totalitären Maßnahme in einer Nische – Bußgeld als Köder

Hoheitliche Aufgaben an private Dienstleister abzugeben, wäre nach meiner Einschätzung mit einem rechtsstaatlichen Dammbruch gleichzusetzen. Würde dieser Versuch in der Nische der Entsorgungswirtschaft fruchtvoll sein, könnte das Beispiel Schule machen und auf sämtliche wirtschaftliche und gesellschaftliche Bereiche ausgedehnt werden. Die staatlichen Behörden und Aufsichtsämter sind zunehmend nicht mehr in der Lage, all die Gesetze und Verordnungen zu kontrollieren und zu exekutieren. Folglich braucht es außerstaatliche Helfer und einen entsprechenden monetären Anreiz. In der Überschrift habe ich diese Helfer als Bußgeldsöldner bezeichnet. Ich überspitze die Angelegenheit bewusst, um möglichst viele Menschen aufzurütteln. Das Bußgeld ist der Köder, um einen Spitzelstaat zu etablieren. Finanziert wird dieser Apparat aus den Bußgeldern. Der parasitäre Charakter sollte deutlich erkennbar sein, denn diese neue Branche wird sich von der Substanz Dritter ernähren. Eine derartige Entwicklung würde Angst und Misstrauen gleichermaßen schüren. Der moderne Säbelzahntiger in Gestalt des Gewerbeaufsichtsamtes würde wesentlich aktiveren Nachwuchs bekommen. Aktiver deshalb, weil die privaten Kontrolleure dem monetären Anreiz folgen: Je mehr Bußgelder verhängt werden, desto größer der wirtschaftliche Erfolg für den privaten Gutachter. Der Gewerbeaufsichtsbeamte bekommt sein Einkommen auch ohne Ermittlungserfolge, also rein durch Anwesenheit.

Um es sinngemäß mit den Worten von Ludwig von Mises zu sagen: Ein Gesetz oder eine Regierungsanordnung, gleichgültig, ob aus Brüssel oder Berlin, ist mit staatlicher Zwangsgewalt ausgestattet. Wer sich der Anordnung nicht unterwirft oder ihr zuwiderhandelt, gerät mit der Polizei in Konflikt. Allerdings nur dann, wenn diese Zuwiderhandlung überhaupt identifiziert wird. Daran mangelt es aus Sicht der Obrigkeit bislang und daher möchte man die Vollzugshilfen etablieren.

Ausdehnung auf ESG- und CO2-Zielsetzungen

Vermutlich dauert es nicht allzu lange und die Kontrollen werden auf andere Bereiche ausgedehnt. Die Erweiterung könnte auf Basis der recht willkürlichen ESG-Kriterien eine zusätzliche Dynamik erfahren. Oder die strenge Überwachung der sogenannten CO2-Produktion könnte mithilfe von privaten Gutachtern eine totalitäre Ausgestaltungsform annehmen. Es geht um die Ausübung von Zwang und Gewalt zur Umsetzung einer gewissen Agenda.

Gezielte Lobbyarbeit des milliardärsplanwirtschaftlichen Zirkels?

Es ist offensichtlich, dass sämtliche Maßnahmen weder mit freiheitlichen noch mit marktwirtschaftlichen Grundsätzen in Einklang zu bringen sind. Die offene Gewaltandrohung wird viele Unternehmer verunsichern und ihnen den Spaß am Unternehmertum zusätzlich nehmen. Die Kosten für die Dokumentationspflichten werden die Wettbewerbsposition der kleinen und mittelständischen Unternehmen erheblich schwächen. Nach meiner Einschätzung handelt es sich bei einer Vielzahl von Maßnahmen um gezielte Lobbyarbeit, um den Mittelstand aus dem Markt zu treiben. Möglich werden diese Lobbystrategien durch den starken Staat. Durch die Zentralisierungseffekte der EU sind die großen Unternehmen in der Lage, diese Maßnahmen europaweit auszurollen. Wenn es dann um die Ausführung in den Ländern geht, ist zu beobachten, dass Deutschland wieder einmal deutlich gründlicher vorgeht als die südlichen Länder Europas – zum großen Nachteil der Wettbewerbsposition der deutschen Unternehmen.

Recyclingquoten erhöhen sich durch marktwirtschaftliche Anreize

Den wichtigsten und grundsätzlichsten Punkt möchte ich in der Abschlussbemerkung anbringen. Recyclingquoten unter Gewaltandrohung zu erzwingen, ist mit einem Rückfall in unfreiheitliche und antimarktwirtschaftliche Zeiten gleichzusetzen. Stahl, Pappe, Kunststoffe und andere Rohstoffe werden an den Märkten auf der ganzen Welt gehandelt. Je höher der Preis für den betreffenden Rohstoff, desto größer ist die potenzielle Gewinnspanne für Recyclingprozesse und desto größer ist der Anreiz, altes Material zu recyceln. Der positive Anreiz liegt in der konsequenten Umsetzung der freien Marktwirtschaft. Findige Unternehmer entwickeln permanent technologische Verfahren, um durch Recyclingverfahren Produktivitätsfortschritte zu erzielen. Die Lösung des Recyclingproblems stellt eine unglaubliche Ertragsmöglichkeit für Unternehmer dar. Da braucht es keine anmaßenden und einschränkenden Vorschriften, um die Recyclingquoten zu erhöhen.

Es braucht keine Zwangsmittel des Gewaltmonopolisten. Schon gar nicht dann, wenn Staaten und Superstaaten als gesetzgebende Instanz von Sonderinteressengruppen zur eigenen Zielerreichung eingespannt werden. Vordergründig und in der medialen Propaganda geht es um die gute Sache. Gegen hohe Recyclingquoten und Ressourcenschonung kann ja kein Mensch Einwände anbringen.

Es ist auch ganz sicher nicht so, dass die Menschen mehrheitlich Umweltsünder oder Ressourcenverschwender wären. Medial wird der Bevölkerung suggeriert, dass dem so sei. Damit wird der staatliche Eingriff begründet und auf dieser Basis werden Mehrheiten für Gesetzgebungsverfahren zwanghafter Natur organisiert. Die Unternehmen und Einzelpersonen, die sich an der Umwelt vergehen und kriminell agieren, werden sich auch durch schärfer werdende Gesetze nicht abschrecken lassen. Den Schaden der zunehmenden Bürokratie und des staatlichen Kontrollwahns tragen die Unternehmen und durch höhere Endpreise letztendlich auch die Verbraucher.

Überdies sei anzumerken, dass eine Staatsquote (Anteil des Staates an der Wirtschaftsleistung) von über 50 Prozent die zentrale Stellschraube darstellt, um Ressourcenverschwendung in den Griff zu bekommen. Der jährliche Bürokratieerfüllungsaufwand für die Unternehmen in Deutschland wird auf über 40 Milliarden Euro taxiert – Tendenz steigend. Anstatt die Staatsquote durch neue Steuern (und Bußgelder) und Bürokratieerfüllungsaufwand durch neue Gesetze weiter auszubauen, sollten die Menschen die Widersinnigkeit der Aktionsmechanismen erkennen und strikt ablehnen.

Benjamin Mudlack: „Geld-Zeitenwende – vom Enteignungsgeld zurück zum gedeckten Geld“

Youtube-Kanal: „Der Ökonomische IQ“

Eckpunkte der geplanten Novelle der Gewerbeabfallverordnung

Grundlage für die Evaluierung der Gewerbeabfallverordnung


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