Fiskalpolitik: Finanzministerium unterläuft Fehler beim Tabaksteuergesetz – Erhöhung tritt schon Mittwoch in Kraft
Ministerium legt Gesetzesfehler zulasten der Käufer aus
von Naomi Braun-Ferenczi drucken
Das Bundesfinanzministerium hat einen Fehler im Tabaksteuergesetz so ausgelegt, dass die nächste Erhöhung der Tabaksteuer bereits am Mittwoch in Kraft tritt. Damit zieht die Steuerbelastung früher an als offenbar ursprünglich vorgesehen. Im Zusammenhang damit wird auch darauf verwiesen, dass höhere Steuern auf Zigaretten den illegalen Handel begünstigen können.
Entscheidend ist die Frage der Zuständigkeit. Wer Tabak legal erwirbt, besitzt die Ware rechtmäßig und trägt das Risiko für seinen Konsum. Der Staat greift hier in eine friedliche Eigentumsverfügung ein und verteuert sie per Zwang. Das mag fiskalisch bequem sein, ändert aber nichts am Grundproblem: Wer über fremdes Eigentum verfügt, ohne Einwilligung des Betroffenen, handelt nicht wie ein neutraler Schiedsrichter, sondern wie ein Akteur, der sich durch Gesetz einen Zugriff verschafft. Dass eine Steuererhöhung nun noch früher greift, verschärft diesen Zugriff nur.
Besonders deutlich wird der Schaden dort, wo der Staat selbst neue Märkte für Kriminalität schafft. Wenn legale Ware durch Abgaben künstlich verteuert wird, wandert Nachfrage dorthin, wo sich Kontrolle und Rechtsschutz entziehen. Das ist kein Randphänomen, sondern die vorhersehbare Folge politischer Preissetzung. Die Behauptung, solche Eingriffe dienten dem Gemeinwohl, trägt nur so lange, bis man die Rechte der Betroffenen ernst nimmt. Dann zeigt sich: Hier wird nicht verantwortliche Ordnung geschaffen, sondern eine regulierte Knappheit, von der Schwarzhandel profitiert.
Vertragsfreiheit bedeutet nicht Ergebnisgarantie. Sie bedeutet, dass freiwillige Tauschbeziehungen nicht durch fiskalische Umverteilung verzerrt werden. Wer eine Ware besteuern will, muss auch die Folgen tragen. Der Staat tut das nicht. Er verlagert die Last auf Käufer, Händler und am Ende auf die Durchsetzungsbehörden, die die eigene Fehlsteuerung wieder einfangen sollen. So wächst Bürokratie aus einem Eingriff, der angeblich Ordnung schaffen soll.
Die Grenze legitimer Gewalt verläuft dort, wo friedliche Verfügung über eigenes Eigentum kriminalisiert oder unnatürlich verteuert wird. Eine frühere Steuererhöhung ist deshalb kein bloßer Formfehler mit kleiner Korrektur. Sie ist ein weiterer Beleg dafür, wie schnell politische Verfügung in willkürliche Belastung umschlägt. Freiheit heißt, dass Eigentum nicht als Beute des Fiskus behandelt wird. Wer Verantwortung ernst nimmt, muss genau dort ansetzen.
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