21. Oktober 2026 14:00

Kommentar Mord, Bürgerkrieg, Todesstrafe

Der Umgang mit Gewaltverbrechern

von Andreas Tögel drucken

Strafjustiz: Zwischen Vergeltung, Opfergedenken und staatlicher Verantwortung.
Bildquelle: e-Redaktion Strafjustiz: Zwischen Vergeltung, Opfergedenken und staatlicher Verantwortung.

Mord, Bürgerkrieg, Todesstrafe: Der Umgang mit Gewaltverbrechern

Zwei längere Zeit zurückliegende Mordtaten – beide in den USA verübt – haben es im Zusammenhang mit dem geplanten oder misslungenen Vollzug der „Todesstrafe“ zuletzt in die Schlagzeilen geschafft. Nidal Malik Hassan, einst Militärpsychiater der US-Armee, soll, nachdem er im Jahr 2009 13 seiner Kameraden erschossen hatte und im August 2013 von einer Militärjury zum Tode verurteilt wurde, am 3. Dezember 2026 in Fort Hood/Texas durch ein Erschießungskommando exekutiert werden. Nachdem Kriegsminister Pete Hegseth zunächst angekündigt hatte, die Hinrichtung per Livestream übertragen zu lassen, wurde dieses Vorhaben nach heftiger Kritik – diese Vorgangsweise käme schließlich einer öffentlichen Hinrichtung gleich und das ginge ja gar nicht – wieder fallengelassen.

Der zweite Fall betrifft Christa Pike, über die wegen eines unter besonders grausamen Umständen verübten Mordes an einer Mitschülerin das Todesurteil verhängt wurde. Aufsehen erregte der Umstand, dass das Vollstreckungspersonal nicht imstande war, eine tödliche Dosis Pentobarbital erfolgreich zu injizieren. Die Delinquentin verlor daraufhin im Zuge der Prozedur zwar das Bewusstsein, überlebte jedoch und wurde anschließend im Krankenhaus wiederhergestellt.

In beiden Fällen sind die Vehemenz und Geschwindigkeit bemerkenswert, mit denen die rechtmäßig verurteilten Täter von der veröffentlichten Meinung zu Opfern verklärt werden. Nur das Schicksal der – ordnungsgemäß – verurteilten Mörder bewegt die Berichterstatter. Kein Wort wird jedoch über die Opfer ihrer Untaten verloren. Das Leid derjenigen, die im Gegensatz zu ihren Mördern die Sonne nie mehr aufgehen sehen, scheint nicht zu interessieren.

Dasselbe Muster ist in Fällen schwerer Gewaltkriminalität immer wieder zu beobachten: Stets wird ausführlich und mitfühlend über die Delinquenten berichtet, die entweder eine schwere Kindheit, traumatische Gewalterfahrungen, zerrüttete Familienverhältnisse und/oder eine prekäre Finanzsituation zu bewältigen hatten, kaum jedoch über die Opfer, denen – anders als den Tätern – keine freie Entscheidung über ihr Schicksal gegönnt war.

Die „Todesstrafe“ ist für viele Progressive, die niemals die Schuld beim Übeltäter, sondern stets die „Verantwortung der Gesellschaft“, der „herrschenden Machtstrukturen“ und der „strukturellen Gewalt“ betonen, die insbesondere im „Kapitalismus“ herrschen, ein rotes Tuch. Sehr zu Unrecht! Die Exekution eines Mörders bedeutet nämlich keine Strafe, sondern lediglich einen Tatausgleich – nicht mehr und nicht weniger. Niemand, der bei klarem Verstand ist, wird es als Strafe ansehen, wenn ein gefasster Räuber seine Beute wieder herausgeben muss. Die Wiederherstellung des materiellen Status quo ist eine Selbstverständlichkeit! Die Bestrafung erfolgt dann meist durch einen Gefängnisaufenthalt.

Der Mörder hat ein Leben gestohlen, das er wieder zurückgeben muss. Da das mit dem von ihm zerstörten Leben nicht funktioniert, hat er sein eigenes zu geben: ein simpler Tatausgleich. Eine Strafe wäre es, wenn man ihn zuvor psychisch oder körperlich foltern würde. Wenn also etwas irritiert, dann sind es zwei Dinge: zum einen die Tatsache, dass der umstandslos exekutierte Mörder straflos davonkommt. Zum anderen der Umstand, dass der Staat Leute beschäftigen muss, die für das Umbringen von Menschen bezahlt werden – eine zugegebenermaßen widerliche Vorstellung.

Dass ein Mörder nur dann exekutiert werden darf, wenn die Tatbegehung absolut zweifelsfrei erwiesen ist, sollte klar sein.

Das Mitleid mit den Tätern und die völlige Empathielosigkeit gegenüber den Opfern sind jedenfalls verstörend. Hier läuft in den Köpfen vieler Menschen etwas gewaltig schief!

Dasselbe Bild zeigt sich übrigens auch bei den emotional geführten Debatten um die Folgen der Wiederansiedlung von Wölfen in viehwirtschaftlich genutzten Gegenden Europas. Selbsternannte „Tierfreunde“ – meist urbane Bobos, die in der Mehrzahl der Fälle noch nie eine Alm oder einen Wald in natura gesehen haben – schreien Zeter und Mordio, wenn ein Wolf zum Abschuss freigegeben wird. Zehn oder mehr in einer Nacht von einem Wolf gerissene und elend krepierte Schafe kümmern dieselben Typen indes nicht. Die Glorifizierung des Prädators und die totale Geringschätzung seiner Opfer kann man, wie es Nietzsche formulierte, unter die „Umwertung aller Werte“ subsummieren.

Gegenwärtig liefern die Medien verstörende Bilder aus Frankreich ins Haus: bislang selbst für französische Verhältnisse ungewohnte Gewaltexzesse, brennende Autos, um ihr Leben rennende Polizisten, abgefackelte öffentliche Gebäude, Vandalismus und Plünderungen am laufenden Band. Tagelang haben die öffentlich-rechtlichen Meinungsfabriken die Mär von „Schülerprotesten“ erzählt, bis es – dank der von den sozialen Medien gelieferten Berichte über die tatsächlich herrschenden Zustände – nicht mehr möglich war, die Wahrheit unter den Tisch zu kehren: Eine unheilige Allianz aus radikalen Linken und mohammedanischen Invasoren probt den Bürgerkrieg. Eine handlungsunfähige Regierung sieht dem verheerenden Treiben wie gelähmt zu. Dabei erlaubte es die französische Rechtsordnung problemlos, das Militär zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Inland einzusetzen. Wo also bleiben die Panzer?

Die der westlichen Welt völlig abhandengekommene Selbstachtung und der nahezu totale Verlust des Respekts vor privatem Eigentum – wie wir von Pierre-Joseph Proudhon erfahren haben, gilt ja: „Eigentum ist Diebstahl!“ – bilden die Wurzeln der aktuellen Probleme. Da, wie von den progressiv-Woken unentwegt getrommelt wird, alles Übel dieser Welt von den Weißen Europas und der USA ausgeht und sämtliche ihrer Traditionen rassistisch und auf die Unterdrückung von „People of Color“ gerichtet sind, erleben wir somit – ausgehend von Frankreich, demnächst vermutlich aber auch weiter ostwärts – eine Art von Strafgericht ausgleichender Gerechtigkeit, das die in alle Ewigkeit erbschuldigen Weißen widerstandslos hinzunehmen haben. Was sie – von verräterischen Regierungen der Gewalt preisgegeben und durch restriktive Waffengesetze zur Wehrlosigkeit verdammt – tatsächlich auch tun.

Selbstverteidigung ist nicht mehr nur in Fällen individueller Notwehr, sondern inzwischen auch auf nationaler Ebene verpönt – es sei denn, es geht gegen den Inbegriff alles Bösen, die Russen. Wie sonst wäre dieses Wegducken vor zu großen Teilen importierter Gewalt zu erklären? Ein Staat, der seine Grenzen nicht schützt, seine eigenen Gesetze nicht durchsetzt und der Leib, Leben, Sicherheit und Eigentum seiner Bewohner nicht mehr zu verteidigen gewillt oder imstande ist, hat jede Legitimation verloren.

In England und in den USA war es bis ins 18. Jahrhundert üblich, Piraten wie 1871 etwa William Kidd in London und 1726 William Fly in Boston, gewalttätige Aufrührer wie Guy Fawkes anno 1605 und Mörder nach deren Exekution in Eisenkäfigen öffentlich zur Schau zu stellen – eine unter der Bezeichnung „Gibbeting“ oder „Hanging in chains“ gebräuchliche Praxis. Angesichts der Bilder des zu jeder Schandtat bereiten, entfesselten Mobs in den Straßen der Städte Frankreichs entbehrt dieser Brauch durchaus nicht eines gewissen Charmes – wenngleich auch eingeräumt werden muss, dass damit gegen muslimische Gewalttäter keine generalpräventive Wirkung zu erzielen ist, da die ja – als Märtyrer im Dschihad gefallen – augenblicklich auf Wolke sieben gebeamt ihre 72 Hauris in Empfang nehmen dürfen.

Im Internet kursieren gegenwärtig Memes, in denen man sich für die Bilder von den Gewaltexzessen in Frankreich in der Hoffnung bedankt, dass die davon ausgehende Botschaft an das übrige Europa klar sein sollte: Für ein „wehret den Anfängen“ ist es zwar zu spät, aber eine entschlossene Aufrüstung gegen linke oder mohammedanische Gewaltverbrecher tut dringend not.


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