22. Januar 2023 13:00

Parteienstaat Den Parteien die Beute Staat entreißen – wie ginge das?

Dem Staat, so wie wir ihn tagtäglich erleben, wohnt die Tendenz zur permanenten Intervention inne

von Reinhard Günzel

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Die personelle Auszehrung der Parteien mit ihren oftmals kaum zu ertragenden Berufspolitikern, dieser eklatante Mangel an vorzeigbarem, qualifiziertem Personal, war das Thema meiner letzten Kolumne. Hinzu kommt die Erkenntnis, dass dem Parteienstaat, so wie wir ihn tagtäglich erleben, die Tendenz zur andauernden Intervention mittels Gesetze und Verordnungen innewohnt, was in der Konsequenz die Transformation in einen neosozialistischen Staat, also in der Wirtschaft permanente staatlich verordnete Eingriffe und in der Gesellschaft zunächst das Prinzip Gängelung und danach fließender Übergang zu staatlichen Zwangsmaßnahmen, zur Folge hat. Jüngstes Beispiel für Zwangsmaßnahmen war die staatliche Übergriffigkeit zu Zeiten der Corona-Pandemie, in der ein erheblicher Teil der Bevölkerung genötigt wurde, sich impfen zu lassen – eine Zumutung, die auch vor Schwangeren, Schülern und Kleinkindern nicht haltmachte –, nicht zu vergessen der Zirkus mit den Masken und die Hausarreste und Betretungsverbote, alles begleitet vom willfährigen Chor der Medien. Und nur mal so zur Erinnerung: Die Maßnahmen sind nur ausgelaufen oder ausgesetzt, die ihnen zugrunde liegenden Gesetze keinesfalls kassiert. Es kann jederzeit wieder losgehen. Dergleichen in der Wirtschaft, wo die Pandemie und der Krieg in der Ukraine als Vorwand dazu dienen, eine Kommandowirtschaft mit staatlich festgelegten Preisen einzuführen. Bezeichnenderweise ist dies besonders augenfällig auf dem Gebiet der Energiewirtschaft, jenem Industriesektor, der in den letzten Jahrzehnten in besonders hohem Maße von den anhaltenden Interventionen der Politik betroffen war. Politische Interventionen durch Verordnungen und Produktionsverbote fanden selbstverständlich auch in anderen Wirtschaftszweigen statt, aber nirgendwo so gravierend wie im Energiesektor, wodurch im Lande mittlerweile die Versorgungssicherheit ernsthaft bedroht ist.

Etliche meinen ja noch, derzeit im besten Deutschland aller Zeiten zu leben und dass das doch alles etwas übertrieben sei. Denen sei mal ein beliebiges Buch von Klaus Schwab empfohlen, nur eines, da steht genug drin, mehr muss man sich gar nicht antun, und, die Ohren gespitzt, wir hatten ja vergangene Woche wieder ein WEF in Davos. Ja, und dann noch mal rumhorchen, was bei großen Teilen der Absolventen unseres Bildungssystems politisch so in ist und beileibe nicht nur dort: Überwindung des kapitalistischen Systems und Primat der Politik – all dieser Unsinn, obwohl grundgesetzwidrig, kann öffentlich gefordert werden. Kein Verfassungsschutz kommt danach frühmorgens die Computer und Mobiltelefone beschlagnahmen, öffentliche Ausgrenzung und Kontensperrung oder Meldung an den Arbeitgeber sind auch nicht zu befürchten. Auch dem, der wie Klaus Schwab, vom Ersatz gewählter Mandatsträger durch zivilgesellschaftliche Organisationen und Expertenräte träumen würde, blieben die Mächtigen dieser Welt gewogen. Überwindung des Kapitalismus und Primat der Politik ist für viele, allzu viele, eine akzeptable Forderung, was im Klartext heißt, dass die Abschaffung des demokratischen Verfassungsstaates und der Ersatz durch eine Räterepublik ohne Bindung an Bürgerechte und Planwirtschaft auf der Agenda stehen. Ich denke, das reicht. Und wen das immer noch nicht überzeugt, dem kann ich leider auch nicht weiterhelfen.

Wer die Freiheit liebt und die Marktwirtschaft schätzt, der muss und wird versuchen, diese Entwicklung zu stoppen und danach umzukehren! Doch wie können wir dieses Ziel, den freiheitlichen Verfassungsstaat mit unabhängiger Justiz zu stabilisieren und Tendenzen zum Totalitarismus auszumerzen, erreichen?

Unser Staatswesen beruht bekanntlich auf den Säulen Legislative, Exekutive und Judikative mit voneinander abgegrenzten Kompetenzen, die so austariert sind, dass das Staatswesen und staatliche Macht auf die durch das Grundgesetz gezogenen Grenzen und Möglichkeiten der Machtausübung beschränkt bleiben. Journalisten sehen gern noch die Presse als vierte Macht, der die Aufgabe zufiele, Gesetzesverletzungen und Vertuschungen im staatlichen Handeln offenzulegen und so praktisch für eine Art politischer Hygiene zu sorgen. Dem mag man zustimmen, man muss aber auch gleichzeitig bedenken, dass sich große Teile der Medien nicht mehr dieser Aufgabe widmen, sondern ganz und gar käuflich der Regierung ergeben sind. Unabhängig davon bleibt die Presse- und Meinungsfreiheit, auch im Internet, natürlich ein hohes Gut. Wenn schon eine vierte Gewalt, dann die große anonyme Masse, die einen Staat am Laufen hält: die oft in ihrer dauerhaften, zähen Wirkmächtigkeit unterschätzte Bürokratie, gebildet und vorangetrieben durch die Gesamtheit aller Staatsbediensteten. Diese unterstehen als Angestellte oder Beamte den Bürgermeistern, Ministerpräsidenten oder der Bundesregierung, bekommen ihre Aufgaben also von den Regierungen und Kommunen zugewiesen, sind daher Teil der Exekutive. Bürokratien entwickeln gern aber auch ein Eigenleben, was so weit gehen kann, dass Reformen gar nicht mehr auf dem Dienstweg möglich sind, sondern teure externe Berater von der Politik angefordert werden, was heutzutage fast die Regel ist. Es muss sie jedoch einmal gegeben haben, die effiziente Bürokratie. Zumindest ist man im Kaiserreich mit weniger Personal ausgekommen, sonst wäre ja heutzutage kein Neubau des Kanzleramts erforderlich, müssten allerorten nicht die Ministerien und Rathäuser Neubauten hinklotzen oder Büroflächen anmieten, um ihr trotz Arbeitserleichterung durch Computer stetig wachsendes Personal unterbringen zu können. Auch das ist ein dem Parteienstaat geschuldetes Politikversagen, wobei es schon nicht mehr nur um die Aufblähung der Verwaltung geht, sondern diese Verwaltung und damit die Exekutive, schauen wir nur mal nach Berlin, bereits dysfunktionale Züge annimmt.

Doch das lassen wir heute besser beiseite und gehen wir jetzt mal endlich das Thema an – Verfassungsstaat stabilisieren, Totalitarismus ausmerzen, Kapitel 1: Rückbau des Parteienstaates.

Dem Autofahrer oder Wanderer, der sein Navi programmiert, werden verschiedene Routen zur Auswahl angeboten, die alle zum gleichen Ziel führen. In der Wahlkabine ist es ähnlich: Welche Partei auch immer Sie wählen, sie werden stets im Neosozialismus landen, weshalb für Nichtsozialisten die Forderung nach einem radikalen Parteienverbot naheliegend ist – aus die Maus, Schluss mit dem Parteienstaat, Problem behoben. Nun sind Parteiverbote oder die Forderung danach an sich nicht neu, und geht es gegen die Parteien politischer Gegner und Mitbewerber, wird die Forderung danach schon gern erhoben und zweimal, mit SRP und KPD durchaus begrüßenswert, auch erfolgreich zu Ende gebracht. Wobei, genau genommen, sich der Erfolg in Grenzen hielt beziehungsweise der Aufwand vielleicht nicht angebracht war. Jedenfalls hatte die Nazipartei SRP kaum größeren Einfluss und wäre wohl ganz von selbst wieder verschwunden, während die verbotene Partei KPD eben mithilfe der DDR als DKP wiederauferstand. Doch zurück zum allgemeinen Parteienverbot, das aus dem Stand heraus wohl nicht zu erreichen ist – ach, das ist eine viel zu verschwommene Formulierung: Es geht überhaupt nicht. Wer soll denn im Bundestag für ein allgemeines Parteienverbot, einschließlich der notwendigen Grundgesetzänderung stimmen und wie werden das die nach Parteiproporz zusammengesetzten Richter am Verfassungsgericht genehmigen? Das sind schier unüberwindliche Hindernisse, denen natürlich im Erfolgsfall des allgemeinen Verbots unbestrittene Vorteile gegenüberstünden – Vorteile, die davon abhingen, wer denn dann anstelle der Parteikader in die Parlamente oder das Verfassungsgericht gelangen würde.

So ergäbe sich für unser Land beim Ersatz aller Mandatsträger in den Parlamenten durch zufällig ausgewählte Bürger eine ganz andere Zusammensetzung des Bundestages: Berufsgruppen, Konfessionen, Geschlechter, Altersgruppen, Verheiratete und Ledige, Unternehmer und Empfänger von Bürgergeld, Reiche und Arme, Berufslose oder Akademiker, alles wäre adäquat abgebildet, zumindest die Vorherrschaft der Lehrer und Juristen gebrochen. Ein weiterer Vorteil wäre, dass die Anzahl der Berufslosen in den Parlamenten beträchtlich absinken würde, was schon mal ein Fortschritt an sich wäre, während sich der Anteil jener Mandatsträger enorm erhöhen würde, die zuvor einer beruflichen Tätigkeit nachgegangen sind, einer Tätigkeit, die es etlichen unter ihnen auch ermöglicht hatte, eine Familie zu ernähren, und die Lebenserfahrung außerhalb des Partei- und Parlamentsbetriebs sammeln konnten. Also kurzfristig wäre das durchaus sinnvoll, doch den Sozialismus in seinem Lauf hält auch ein Parteienverbot nicht auf, wie sich auch Bismarck einst eingestehen musste, dem es mit seinem Verbot der SPD nicht gelang, die Sozialdemokratie zu eliminieren, weshalb er es nach wenigen Jahren wieder aufhob. Ein Parteienverbot ist darüber hinaus auch bei Weitem kein Allheilmittel gegen Auswüchse und Unzulänglichkeiten des Parteienstaates.

Also, wenn schon ein allgemeines Verbot von Parteien chancenlos ist, dann könnte man wenigstens den Einfluss der Parteien zurückdrängen, dabei Schritt für Schritt vorgehen –vielleicht erreichen wir dann einen Punkt, an dem der Einfluss der Parteien so beschnitten ist, dass sich der Bürgerwille wieder in den Parlamentsbeschlüssen widerspiegelt und nicht mehr die Interessen der Parteien und ihrer Abgeordneten die Richtung vorgeben. Es ist doch ein Unding und zeigt, wie ausgehöhlt die parlamentarische Demokratie bereits ist, wenn allein die ganze Genderei sich immer tiefer über die Verwaltungen mit ihren Verlautbarungen in die öffentliche Kommunikation hineinfrisst und selbst vor Schulen nicht haltmacht, obwohl der Unsinn von der Bevölkerung – Weisheit des Volkes – mehrheitlich abgelehnt wird. Wie kann das in einer Demokratie sein?

Laut Grundgesetz wirken die Parteien an der politischen Willensbildung des Volkes mit. Von der praktizierten Lenkung und Vorgabe ist im Grundgesetz nicht die Rede, und das stände ja auch im Gegensatz zu der immer wieder gepriesenen offenen Gesellschaft, deren Hauptmerkmal die einzig regelbasierte Weiterentwicklung ohne Zielvorgabe ist. Andererseits vermögen Parteien gewisse Strömungen aufzugreifen und zu popularisieren, und der Wähler weiß in der Wahlkabine einigermaßen, wofür er sein Kreuz setzt, was bei freien Bewerbern nicht so klar zu entscheiden ist.

Um die Macht der Parteien zu beschneiden und ihnen ein Stück der Beute Staat zu entreißen, muss schrittweise vorgegangen werden, müssen zuerst die staatlichen Zuwendungen an Parteien und ihre Vorfeldorganisationen mehr und mehr gedrosselt und schließlich ganz eingestellt werden. Weiterhin sind die Zugänge zu öffentlichen Ämtern und Gremien neu zu regeln, insbesondere zu Legislative, Exekutive und Judikative. Vereinfacht gesagt wäre alles, was mit staatlicher Macht und öffentlichem Einfluss zu tun hat, zu überarbeiten.

Beginnen wir mit den Finanzen. Es ist unvorstellbar, welcher kaum zu überblickende Wildwuchs hier in den letzten Jahrzehnten, einer historisch kurzen Zeitspanne, aufgekommen ist. Es geht ganz oben los, bei den Parteien direkt, deren wichtigste Einnahmequelle nach den Mitgliedsbeiträgen die Parteispenden sind. Jede Parteispende bis zu 1.650 Euro vermindert die persönliche Steuerlast des Spenders um 825 Euro, ist also in Wahrheit eine Nettospende von lediglich 825 Euro. Weitere 1.650 Euro können dann noch als Sonderausgabe steuermindernd geltend gemacht werden, wodurch ebenfalls eine Steuerentlastung für den Spender entsteht. Auf alle Parteispenden erhalten die Parteien allerdings noch 0,45 Euro vom Steuerzahler draufgesattelt. Grob überschlagen wird so aus einer Nettospende von bis zu 2.000 Euro für die begünstigte Partei, dank des Steuerzahlers, ein Geldsegen von knapp 5.000 Euro. Pikant wird das, wenn man noch die Mandatsträgerabgabe berücksichtigt. Jeder Mandatsträger erhält vom Steuerzahler eine Aufwandsentschädigung, die für gewöhnlich höher ist als das, als die frühere Berufstätigkeit einbrachte. Aus dieser Aufwandsentschädigung kassieren die Parteien eine als Spende (siehe oben) deklarierte und genau genommen ungesetzliche Mandatsträgerabgabe, die ebenfalls zusätzlich mit Steuermitteln aufgestockt wird. Jeder, der sich um ein Mandat bewirbt, weiß das vorher und hat die Abgabe bereits einkalkuliert, und notfalls, falls es eng wird, stimmt man eben für die nächste Diätenerhöhung. Da das nicht genügt – es genügt niemals –, gibt es noch eine weitere, früher Wahlkampfkostenerstattung genannte direkte Parteienfinanzierung durch den Steuerzahler, deren Höhe hauptsächlich von der Anzahl der Wählerstimmen abhängt. Mittlerweile sind das mehr als 200 Millionen Euro jährlich für alle Parteien. Der nächste Posten sind die indirekten Finanzierungen, hier ganz vorn die parteinahen Stiftungen, die den Parteien für gewöhnlich so nahestehen, dass kein Blatt Papier mehr dazwischengeschoben werden kann. Die Stiftungen erhalten mittlerweile – hauptsächlich für Parteipropaganda allein auf Bundesebene, denn die Länder zahlen auch – etwa 600 Millionen Euro. Zusätzlich zu den Stiftungen zahlen die Länder noch für parteinahe kommunale Bildungsvereine, und Bund, Länder und Kommunen bezahlen über Förderprogramme eine unübersehbare Anzahl von Organisationen der Zivilgesellschaft, letztendlich alle parteinah im immerwährenden Kampf gegen rechts. Um diesen Sumpf auszutrocknen, muss der steuerliche Sonderstatus der Parteien alsbald beendet werden. Parteien sind rechtlich eingetragenen Vereinen gleichzustellen, gegebenenfalls unter Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Darüber hinaus ist jede Finanzierung politischer Vereine und Organisationen, also auch die der Parteien, aus Steuermitteln ersatzlos zu beenden, denn jede staatliche Finanzierung oder Bevorzugung bestimmter politischer Richtungen steht im unauflösbaren Widerspruch zu den Prinzipien einer offenen Gesellschaft.

Das dürfte auch, was die Finanzen betrifft, vorerst genügen. Der Zugang zu öffentlichen, aus Steuermitteln bezahlten Ämtern und Positionen ist für Parteimitglieder zu reglementieren:

Als Erstes sind die politischen Beamten abzuschaffen, denn sie sind nichts anderes als parteipolitisch gebundene Arbeitnehmer mit Beamtenstatus. Alle übrigen Beamten, die dem Staat den Diensteid geschworen haben, müssen ihre Parteizugehörigkeit beenden, denn zum Glück sind der Staat und eine Partei zwei Paar Schuhe und niemand kann der Diener zweier Herren sein. Ähnlich wie die Beamten müssen auch Richter grundsätzlich parteilos sein.

Wer durch ein Wahlverfahren auf eine Stelle oder in eine Position gelangt, die aus Steuergeldern oder Abgaben finanziert wird, muss spätestens vor dem ersten Arbeitstag seine Parteizugehörigkeit ruhen lassen.

Auch das parlamentarische System an sich hat Reformbedarf, so auch beim Wahlverfahren selbst. Es gab ja bereits von prominenter Seite die Forderung, alle Empfänger staatlicher Mittel von der Ausübung des Wahlrechts auszuschließen. Das ist ein interessanter Ansatz, der leider kaum diskutiert wurde – hier allerdings auch nicht, denn uns geht es darum, den Einfluss der Parteien auf ein erträgliches Maß zu begrenzen, und dazu wäre folgende Änderung des Wahlverfahrens notwendig: Für den Bundestag wären 299 Sitze nach dem Zufallsprinzip, dessen Vorteile weiter vorn bereits ausgeführt wurden, zu besetzen. Weiterhin wären 150 Wahlkreise zu bilden, deren Sieger einen Platz im Bundestag erhielten. Die restlichen 150 Sitze gingen an Parteien und Wählervereinigungen, entsprechend ihrer Stimmenzahl. Und nach gleichem Muster würde man auch bei allen übrigen Parlamenten vorgehen.

So, das wär’s! Sie müssen es jetzt nur noch hinbekommen, mich zum Diktator mit allen absoluten Vollmachten zu installieren, dann erhalten Sie das weltweit beste Wahlsystem. Und das Schönste zum Schluss: Es kostet Sie keinen Cent. Ich verspreche Ihnen, mich mit einem Bruchteil der eingesparten Gelder zu begnügen und nach zwei Jahren wieder abzutreten. Werden Sie sofort aktiv, es kostet Sie wirklich keinen Cent, aber nur wenn Sie gleich heute loslegen.

Weitere Verbesserungsvorschläge demnächst.


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