13. Februar 2023 07:00

Gestahlfedert: The Red Rat Pack (Teil 1) It’s not Volksverhetzung when we do it

Satire darf alles, aber nur, wenn sie von den „Guten“ kommt

von Michael Werner

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Letzten Montag veröffentlichte der Westdeutsche Rotfunk, eine kommunistische Behörde mit angeschlossener Sendeanstalt, auf einer von ihm betriebenen „Satire“-Seite auf Facebook Folgendes: 

„Eine Frau aus Bochum hat in einer Wohnung mit 800 Ratten gewohnt. Schöne Abwechslung. Normalerweise vermietet ja eine Ratte 800 Wohnungen.“

Ja, Sie haben richtig gelesen: Irgendein linker Schmierfink, der sich dank Ihrer Zwangsgebühren niemals mit wertschöpfender Arbeit dem Wettbewerb des Marktes um freiwillig zahlende Kundschaft stellen musste, bezeichnet Menschen, die Werte schaffen, erhalten und bewirtschaften, nämlich die händeringend gesuchten Mietwohnungen, die der Staat immer nur versprechen, aber niemals schaffen kann, als „Ratten“.

Als unbedingter Verfechter der uneingeschränkten Meinungsfreiheit nach amerikanischem Vorbild bin ich nun wirklich kein Freund des Volksverhetzungs-Paragraphen 130 unseres Strafgesetzbuches. Dieser diente zunächst wenigstens einem edlen Motiv, nämlich die Verharmlosung, Relativierung oder gar Leugnung der Verbrechen des Nationalsozialismus zu unterbinden. Doch nach mittlerweile acht Änderungen, fünf davon allein seit Merkels Machtergreifung, ist er mittlerweile so weit gefasst, dass man mit so ziemlich jeder harschen, überspitzten und pointierten Kritik an der Regierung und den Folgen ihrer verheerenden Politik, insbesondere bei der unkontrollierten Einwanderung, bereits mit einem Bein im Gefängnis steht. So sollte man Aussagen über Erkenntnisse der Polizeistatistik zu bestimmten Tätergruppen besser mit stark angezogener Handbremse formulieren, was allgemein zu einem Klima der Angst geführt hat, mit der Folge, dass sich die meisten Menschen nicht mehr trauen, ihre Meinung zu diesen Themen offen zu artikulieren. Und genau das war die Absicht: Der Volksverhetzungs-Paragraph ist ein Machtinstrument zur systematischen Unterdrückung nicht-linker Meinungsäußerungen. Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass Anzeigen wegen „Volksverhetzung“ vornehmlich von jenen erstattet werden, die ansonsten nicht müde werden zu postulieren, so etwas wie ein „Volk“ gebe es gar nicht. Etwas angeblich Nicht-Existentes zu „verhetzen“, was immer das im Ergebnis auch sein soll, geht dann aber komischerweise doch.

Wie gesagt, ich bin kein Freund dieses Paragraphen, ganz im Gegenteil. Aber nun ist er – frei nach Merkel – halt da, warum also nicht den Spieß rumdrehen und denjenigen, die ihn mit am lautesten befürworten, einen kräftigen Schluck von ihrer eigenen Medizin zu kosten geben, oder das zumindest mal zu versuchen?

So habe ich mich denn entschieden, bei der Staatsanwaltschaft Köln einen Strafantrag zu stellen, und möchte den Wortlaut desselben Ihnen, verehrte Leser, keineswegs vorenthalten. Und ganz sicher wäre ich niemandem böse, der ihn einfach übernimmt und ebenfalls der deutschen Justiz als Lektüre andient, denn es heißt ja nicht umsonst: Viel hilft viel!

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich Anzeige gegen Unbekannt wegen Volksverhetzung gemäß § 130 StGB Absatz 1 Satz 2. Beim Täter handelt es sich höchstwahrscheinlich um einen Mitarbeiter des in Köln ansässigen Westdeutschen Rundfunks (WDR), weshalb die Staatsanwaltschaft Köln zuständig ist.

Am 06.02.2023 um 08:06 Uhr wurde auf der verifiziert dem WDR gehörenden Facebook-Seite „WDR Satire“ folgender Beitrag gepostet: (An dieser Stelle habe ich einen Screenshot des Facebook-Beitrags einkopiert.)

(Hier habe ich den Link zu jenem WDR-Beitrag eingefügt, welcher unten verlinkt ist). 

Der Beitrag erfüllt den Tatbestand der Volksverhetzung gemäß § 130 StGB Absatz 1 Satz 2.

Dort heißt es in Absatz eins:

„Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“

Vermieter sind Teile der Bevölkerung. Hierzu heißt es im Strafrechtskommentar von Satzger, Schluckebier und Widmaier, fünfte Auflage von 2020, Seite 1088, Randnummer 10:

„Die 1. Alt., die sich mit der ersten Variante überschneidet (MüKo-StGB/Schäfer § 130 Rn. 29), bezieht sich auf Teile der Bevölkerung. Das sind alle inländischen Personenmehrheiten, die sich aufgrund gemeinsamer äußerer oder innerer Merkmale von gewisser Dauer – Rasse, Volkszugehörigkeit, Religion, politische oder weltanschauliche Überzeugung, soziale und wirtschaftliche Verhältnisse, Beruf, bestimmte soziale Funktionen – als eine von der übrigen Bevölkerung unterscheidbare Bevölkerungsgruppe darstellen und die zahlenmäßig nicht mehr überschaubar sind (BGH GA 1979, 391; KG JR 1998 213 [214]; OLG Düsseldorf NStZ 2019, 347 [348] m. Bespr. Fischer).“

Bei Vermietern handelt es sich eindeutig um eine inländische Personenmehrheit, die sich aufgrund gemeinsamer äußerer oder innerer Merkmale von gewisser Dauer – in diesem Fall wirtschaftliche Verhältnisse, Beruf und soziale Funktion – als eine von der übrigen Bevölkerung unterscheidbare Bevölkerungsgruppe darstellt und die zahlenmäßig nicht mehr überschaubar ist. Also sind Vermieter „Teile der Bevölkerung“, wie das in Alternative zwei von Satz eins vorausgesetzt wird.

Ein Angriff auf die Menschenwürde liegt vor, wenn eine besonders schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegt, indem die Betroffenen als minderwertige Person dargestellt werden, der ein Recht auf Teilhabe an der Gesellschaft abgesprochen wird (siehe Satzger/Schluckebier, § 130 Randnummer 17).

Dies ist jedenfalls erfüllt bei erkennbarer Identifizierung mit der nationalsozialistischen Ideologie, etwa bei Bezeichnung als Untermenschen oder Parasiten (siehe am angegebenen Ort). Ratten gehören ebenfalls in diese Gruppe von Bezeichnungen. In der Hasspropaganda der Nationalsozialisten war es ein Stereotyp, die Juden mit Ratten gleichzusetzen.

Die Bezeichnung von Vermietern als „Ratten“ greift daher die Menschenwürde von Vermietern an, indem er sie beschimpft und verächtlich macht. Menschen mit Tieren gleichzusetzen, die im allgemeinen Verständnis als Schädlinge und Übertrager von Krankheiten gelten, ist quasi ein Paradebeispiel dafür.

Die Soziologin Monika Urban befasste sich im Rahmen ihrer Dissertation mit antisemitischen Tiermetaphern in der alten und mittleren Geschichte, in der Literatur des 19. und 20. Jahrhunderts und in der deutschen Gesellschaft nach Ende des NS-Regimes.

Im Buch „Von Ratten, Schmeißfliegen und Heuschrecken. Judenfeindliche Tiersymbolisierungen und die postfaschistischen Grenzen des Sagbaren“ (2014) unterteilte Urban die Tiere in drei Kategorien: „Uneigentliche“ (zum Beispiel Teufel), „höhere“ (zum Beispiel Sau/ Schwein) und „niedere“ Tiere (zum Beispiel Heuschrecken, Ratten und Schlangen). Die Unterscheidung zwischen „höheren“ und „niederen“ Tieren ist dabei keine biologische, sondern eine triviale. Sie stellt lediglich die Nähe zum Menschen zur Schau.

Die Tiermetaphern, die Urban untersuchte, eint ihre negative Konnotation. Die Merkmale, die den Tieren zugeschrieben werden, stimmen mit den antisemitischen, negativ konnotierten Stereotypen der Falschheit, Hab-/Machtgier und Verschlagenheit überein.

Wenn der WDR Vermieter als Ratten bezeichnet, dann sollen sie damit im Stil der NS-Propaganda als verschlagene, habgierige Sozialschädlinge dargestellt werden.

Daher liegt hier eindeutig der Straftatbestand der Volksverhetzung vor, weshalb ich die Strafverfolgung beantrage.

Insbesondere ändert es am Vorliegen des Tatbestandes von Volksverhetzung nichts, wenn der oder die Täter ihre Tat unter dem Deckmantel der „Satire“ tarnen wollen. Der Slogan „Satire darf alles“ ist lediglich eine politische Forderung von Aktivisten, strafrechtlich jedoch ohne Belang.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Werner

Da wäre noch eine Kleinigkeit: Erinnern Sie sich an Heiko Maas? Ein Mann wie ein Baum – sie nannten ihn Bonsai. Im letzten Gruselkabinett Merkel dilettierte er als Außenminister, und jetzt, wo Annalegasthenika Baerbock ihre „feministische Außenpolitik“ betreibt, wünscht man ihn sich fast wieder zurück. Maas ist laut eigener Aussage „wegen Auschwitz in die Politik gegangen“, was er insbesondere dadurch eindrucksvoll unter Beweis gestellt hat, dass unter seine Ägide bei den Vereinten Nationen jede noch so absurde Resolution irgendeines Schurkenstaats gegen Israel nonchalant von Deutschland durchgewunken wurde. Davor war er Justizminister, und ihm verdanken wir das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ (NetzDG), ein weiteres Zensurinstrument zur Unterdrückung und Kriminalisierung regierungskritischer Wortmeldungen, das von einigen Despoten dieser Welt dankbar kopiert wurde. Dieses Gesetz besagt, dass die Betreiber von „Social Media“-Plattformen wie Facebook oder Twitter Beiträge, die gegen deutsche Gesetze verstoßen, innerhalb von 24 Stunden löschen müssen, sonst drohen Strafen in empfindlicher Millionenhöhe.

Daraufhin haben diese Firmen extra für Deutschland sogenannte „Löschzentren“ eingerichtet, in denen hunderte von Mitarbeitern sitzen und den ganzen Tag nichts anderes tun, als irgendwelche Postings zu löschen, die ihnen nicht ganz rechtens erscheinen. Nun obliegt es in Deutschland immer noch der Justiz, also professionellen Richtern, im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens festzustellen, ob eine Äußerung strafbar ist oder nicht, und nicht etwa irgendwelchen im Schnellkurs angelernten Mindestlohn-Hilfskräften. Und so passierte, was passieren musste: Es kam zu einem „Overblocking“, weil man im Zweifelsfall vorsichtshalber ein paar Beiträge zu viel gelöscht hat, als nachher wegen eines zu wenig gelöschten Beitrags ein paar Millionen Strafe abzudrücken. Und da sich für einen solchen Job vornehmlich linke Aktivisten bewerben, allein schon, weil sie die Zeit dafür haben (und natürlich auch die ideologische Motivation, gegen „Hassrede“ aktiv zu werden), fielen vornehmlich nicht-linke Meinungsäußerungen diesen Lösch-Orgien zum Opfer. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, dies sei etwa im Sinne des Erfinders gewesen.

Lange Rede, kurzer Sinn: Wenn der Beitrag des WDR den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt, dann wäre Facebook verpflichtet, ihn umgehend zu löschen. Weil ich ein netter Mensch bin und dem Meta-Konzern die Millionenstrafe ersparen wollte, habe ich dort umgehend Meldung nach NetzDG eingereicht. Und ich bekam auch ziemlich schnell eine Antwort: „Vielen Dank, dass Sie uns über diese Angelegenheit informiert haben. Wir nehmen mutmaßliche Rechtsverletzungen sehr ernst und haben Ihre Meldung geprüft. Es ist für uns jedoch nicht ersichtlich, dass der von Ihnen gemeldete Inhalt rechtswidrig ist. Deshalb sind wir zurzeit nicht in der Lage, Maßnahmen bezüglich Ihrer Meldung zu ergreifen.“ Gegen diese Entscheidung habe ich Widerspruch eingelegt und mich auf dieselbe Begründung berufen, auf der bereits mein obiger Strafantrag basierte. Nur drei (!) Minuten später antwortete man mir: „Wir haben Ihren Bericht mit Bezug auf den Inhalt, den wir Ihnen als nicht rechtswidrig mitgeteilt haben, erneut geprüft. Es ist für uns jedoch immer noch nicht ersichtlich, dass der Inhalt rechtswidrig ist. Deshalb sind wir zurzeit nicht in der Lage, Maßnahmen bezüglich Ihrer Beschwerde zu ergreifen.“

Wer regelmäßig mit kritischen Beiträgen auf Facebook unterwegs ist und weiß, dass man dort bereits für weitaus harmlosere Sprüche gelöscht und gesperrt wird, als Menschen als „Ratten“ zu bezeichnen, kann sich da nur verwundert an den Kopf fassen. Und was los gewesen wäre, wenn man beispielsweise Asylbewerber als „Ratten“ bezeichnet hätte, dürfte sich jeder problemlos vorstellen können.

Nun denn – heute geht dann meine nächste Anzeige raus: Gegen Facebook, wegen Beihilfe zur Volksverhetzung.

Ich werde Sie demnächst an dieser Stelle informieren über den Fortgang beziehungsweise Ausgang dieses kleinen Experiments zu der Frage, ob in Deutschland gleiches Recht für alle gilt oder ob „Satire alles darf“, solange es sich nur um kommunistische Scheißhauspropaganda vom zwangsgebührenfinanzierten Staatsfunk handelt.

Quellen:

Beitrag von „WDR Satire“ (Facebook)


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