Gestahlfedert: Cheblismus: Sawsans goldene Opfer-Abo-Dauer-Karte
Sensation: Mit ultimativer Anleitung zur rechtskonformen Beleidigung!
von Michael Werner
Am 29. März teilte Sawsan Chebli auf Twitter einen Artikel des „Spiegel“ vom selben Tag, in dem es – wenig überraschend – um sie ging, oder besser gesagt, um einen weiteren gescheiterten Versuch ihrerseits, jemanden vor den Kadi zu zerren, der im Internet Unschönes über sie gepostet hatte. Sie kommentierte den verlinkten Artikel mit den Worten: „Das Gericht in Heilbronn ist der Meinung, dass die Beleidigung ,du dämliches Stück Hirn-Vakuum‘ von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Das ist ein fatales Signal.“
Lassen wir mal außen vor, dass es sich bei dem Ausspruch wohl doch nicht um eine Beleidigung handelt, wenn das Gericht der Ansicht ist, dass er von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Halten wir stattdessen fest: Cheblis linke Bubble empörte sich wie bestellt über das „Skandalurteil“, freilich ohne den gesamten Sachverhalt oder gar das Urteil samt Begründung zu kennen. Die Gegenseite wiederum feixte über den vermeintlichen Streisand-Effekt, dass Chebli damit nicht nur ihre juristische Niederlage, von der sonst vielleicht kaum jemand etwas mitbekommen hätte, selbst publik gemacht hat, sondern auch, dass jeder sie fortan ungestraft als „dämliches Stück Hirn-Vakuum“ bezeichnen könne.
Jedoch ist das gleich doppelt falsch und sogar – um es mit Cheblis Worten auszudrücken – fatal.
Fehler Nummer eins: Egal für wie blöd man Sawsan Chebli aufgrund ihrer häufig intellektuell grenzwertigen Tweets zu politischen und gesellschaftlichen Fragen halten mag – wirklich dumm ist sie nicht. Karl Marx war ja auch nicht dumm, ebenso wenig waren Adolf Hitler und Joseph Goebbels dumm. Dennoch haben sie hauptsächlich dummes Zeugs von sich gegeben. So wie Frau Chebli es auch tut. Doch sind all diese Figuren längst nicht so dumm, wie man aufgrund ihres oralen Outputs zu glauben geneigt ist; insbesondere nicht, was die Eigenvermarktung angeht.
Und genau damit haben wir es hier im Falle Chebli zu tun: Man könnte fast schon unken, der „Spiegel“ hätte ihr mit der Veröffentlichung seines Artikels ausgerechnet am 29. März, wo das Urteil bereits eine Woche alt war, einen Gefallen getan, denn wie ich auf diesem Portal in meiner Kolumne vom 30. Januar mit dem Titel „Don’t Cry For Me, Palästina“ ankündigte, erschien just an diesem Tag Cheblis Buch „Laut“, in dem sie alle gängigen Formen von „Hass und Hetze“, die ihr täglich im Internet angedient werden, thematisiert, wobei unter diese zwei Worthülsen alles fällt, von rustikal formulierter Kritik bis hin zu wirklich abstoßenden Beleidigungen und kriminellen Drohungen. Ohne das Buch gelesen zu haben, wage ich jedoch zu orakeln, dass sie darin eher nicht selbstkritisch reflektieren wird, ob das vielleicht auch mit ihrem fast schon pathologischen Drang zusammenhängen könnte, so regelmäßig wie zuverlässig die denkbar besten Vorlagen für massive Shitstorms zu liefern. Stattdessen basiert ihr Narrativ darauf, dass sie nur aufgrund des Umstands angefeindet wird, dass sie eine Frau ist und Migrationshintergrund hat, weil alle Biodeutschen verkappte Sexisten und Rassisten sind. Dass in Deutschland auch hunderttausende andere Frauen mit Migrationshintergrund leben und arbeiten, ohne täglich mit „Hassnachrichten“ zugespammt zu werden, was darauf schließen lassen könnte, dass eben nicht alle Biodeutschen verkappte Sexisten und Rassisten sind, blendet sie dabei konsequent aus, weil es ihr „claim to fame“ genauso pulverisieren würde wie das Ende von Corona die Daseinsberechtigung von Karl Lauterbach.
Wenn es um die goldene Opfer-Abo-Dauer-Karte geht, kann man die simple Kausalität von Ursache und Wirkung gerne mal unter den Tisch fallen lassen. Insofern handelt es sich um einen von Chebli explizit gewünschten Streisand-Effekt, nämlich punktgenaue Werbung für ihr Buch.
Die zweite – in diesem Fall wirklich fatale – Fehlannahme besteht darin, zu glauben, jeder könne nun jederzeit und bei jeder Gelegenheit Sawsan Chebli einfach so völlig folgenlos als „dämliches Stück Hirn-Vakuum“ bezeichnen. Das ist mitnichten der Fall, denn tatsächlich stellt diese Verbalinjurie zunächst einmal eine Formalbeleidigung dar, die den Straftatbestand des Paragraphen 185 StGB nahezu lehrbuchmäßig erfüllt.
Allerdings liegt hier ein Gerichtsurteil vor, das das anders sieht. Doch gibt es da einige entscheidende Aspekte, die im „Spiegel“-Artikel noch nicht einmal erwähnt, geschweige denn hinreichend geklärt werden.
Erstens erfahren wir nicht, ob dieses Urteil überhaupt rechtskräftig oder inzwischen ein Fall für die Berufungsinstanz ist, oder ob es bereits eine Berufung war und nun vielleicht sogar eine Revision zu erwarten ist. Wir erfahren noch nicht einmal, ob es sich um ein Zivilverfahren oder ein Strafverfahren mit der Inhaberin der goldenen Opfer-Abo-Dauer-Karte als Nebenklägerin handelte.
Zweiter Stolperstein: Selbst wenn das Urteil rechtskräftig wäre, ist es trotzdem nur eine Einzelfall-Entscheidung. Was solche Urteile letztendlich alle sind, denn bei der Abwägung, ob etwas eine Beleidigung oder eine zulässige Meinungsäußerung ist, kommt es immer auf die näheren Umstände des Einzelfalls an. Und natürlich auch auf die Einschätzung des Gerichts, um das unschöne Wort „Willkür“ zu vermeiden. Jeder Jurastudent kennt diesen Treppenwitz: Man gehe mit exakt demselben Sachverhalt vor vier Gerichte, und man erhält fünf grundverschiedene Urteile. Das soll jetzt keine Justiz-Schelte sein, sondern adressiert einen Fehler im System, der vornehmlich in der Einschränkung der Meinungsfreiheit begründet ist. Um das Fass an dieser Stelle nicht erneut aufmachen zu müssen, verweise ich auf meinen Artikel über die Problematik der Meinungsfreiheit im Grundgesetz in der „eigentümlich frei“-Ausgabe Nummer 216, Seite 24 fortfolgende.
Zu den genauen Umständen dieses Einzelfalls erfahren wir im „Spiegel“-Artikel absolut nichts. Lediglich der folgende Absatz lässt den geübten Leser aufhorchen: „Nicht von der Meinungsfreiheit umfasst sei im Falle von Wertungen die ,Schmähkritik, Formalbeleidigung sowie Angriffe auf die Menschenwürde‘, so die Richterin. Eine Schmähung im verfassungsrechtlichen Sinn sei gegeben, wenn eine Äußerung keinen nachvollziehbaren Bezug mehr zu einer sachlichen Auseinandersetzung habe. Dieser Bezug sei aber in dieser Sache laut Richterin anzunehmen.“
Diese Zeilen versteht man aber nur, wenn man den gesamten vom Gericht zu bewertenden Sachverhalt kennt, den der „Spiegel“ uns jedoch – obwohl hinlänglich bekannt – komplett vorenthält. Insofern handelt es sich hierbei nur um ein reines Feigenblatt zur Vortäuschung journalistischer Sorgfalt, denn wie wir inzwischen wissen, ist die deutsche Lügenpresse nicht deswegen Lügenpresse, weil sie kackdreist lügt, sondern weil sie uns entscheidende Aspekte einfach verschweigt.
Die zwei entscheidenden Aspekte sind in diesem Fall der vollständige Wortlaut der Äußerung sowie der Kontext, in dem sie gefallen ist.
Zunächst der Wortlaut: „Selten so ein dämliches Stück Hirn-Vakuum in der Politik gesehen wie Sawsan Chebli. Soll einfach abtauchen und die Sozialschulden ihrer Familie begleichen.“ Hier erkennt man bereits, dass die sowohl im „Spiegel“ als auch in Cheblis Tweet auf die reine Schmähung verkürzte Wiedergabe der streitbefangenen Äußerung ausblenden soll, dass der Beklagte nicht einfach nur verbal wild um sich schlug, sondern sich näher mit der Migrationsgeschichte von Cheblis Familie auseinandergesetzt und sich daraufhin zu deren Gebaren (also mehrfach illegal einwandern und dann für zwei Erwachsene plus 13 Kinder big time Steuersklavenkohle abgrapschen) eine Meinung gebildet hatte.
Die wahre Erleuchtung kommt aber erst durch den Kontext, den ich hier – anders als unsere Kwalitähtspresse – vollständig darstellen möchte, damit meine geneigte Leserschaft den weisen Richterspruch auch wirklich nachvollziehen kann.
Das Unheil nahm seinen Lauf, als Sawsan Chebli mit folgendem Tweet gegen den Kabarettisten Dieter Nuhr keilte: „Immer wieder Dieter#Nuhr: so ignorant, dumm und uninformiert. Er nur Witze auf Kosten von Minderheiten machen. Wie lange will @ARDde das mitmachen? Unabhängig davon: Kauf das Buch von @alicehasters und bildet euch antirassistisch. Ich verschenke ein paar davon zu Weihnachten.“
Wir halten fest: Zunächst bezeichnet Sawsan Chebli Dieter Nuhr als ignorant, dumm und uninformiert. Was eine ehrrührige Behauptung ist, die zudem nicht zutrifft. Dann behauptet sie in schlechtem Deutsch, Nuhr mache nur Witze auf Kosten von Minderheiten, was ebenfalls nicht zutrifft, da Dieter Nuhr als eine erfrischende Ausnahme im Staatsfunk ziemlich ausgewogen in alle Richtungen austeilt. Nuhr hat zwar auch Witze über Minderheiten gemacht, zum Beispiel AfD-Wähler oder Impfgegner, jedoch ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass Frau Chebli in solchen Fällen keinen Anstoß daran nehmen dürfte. Im nächsten Satz fordert Chebli indirekt, dass Nuhr seinen Job bei der ARD verlieren, also der linken „Cancel Culture“ anheimfallen solle. Last but not least unterstellt sie Nuhr durch die Blume sogar Rassismus (was definitiv nicht zutrifft) und entblödet sich noch nicht mal, dafür das ihr völlig am Allerwertesten vorbeigehende christliche Weihnachtsfest zu instrumentalisieren.
Der CDU-Politiker Jan Redmann kommentierte Cheblis Verbaldiarrhöe mit den Worten: „Hat die politische Linke nun endlich einen Vorwand gefunden, einen der wenigen Kabarettisten, der nicht klar links der Mitte steht, vom Sender nehmen zu wollen? Dieter Nuhr hat einen Fehler gemacht, ok. Er ist dennoch ein meist kluger und oft lustiger Beitrag zur Vielfalt in der Medienlandschaft.“
Erst daraufhin erfolgte der streitgegenständliche „Hirn-Vakuum“-Kommentar.
Die Heilbronner Richterin befand nunmehr, dass die Klägerin – also Sawsan Chebli – sich zuvor selbst mit einer Wortmeldung an der Debatte über den Kabarettisten Dieter Nuhr beteiligt und hierbei mit den Worten „ignorant“ und „dumm“ ein vergleichbares Vokabular benutzt hatte wie in dem gegen sie gerichteten Kommentar. Daher habe sie mit entsprechenden Gegenäußerungen zu rechnen und müsse solche auch aushalten. Zudem handele es sich bei Frau Chebli um eine bekannte und in der Öffentlichkeit stehende Persönlichkeit, weshalb sie – übrigens gemäß ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – auch polemische und überspitzte Kritik hinzunehmen hätte. Den streitgegenständlichen Kommentar des Beklagten stufte die Richterin als „Mischäußerung“ ein, weil er neben Tatsachenelementen auch wertende Elemente enthielt, auf denen der Schwerpunkt liege. Der beleidigende Teil mit dem „Hirn-Vakuum“ stand hingegen nicht im Vordergrund der Äußerung, so dass diese insgesamt und im Kontext als zulässige Meinungsäußerung zu qualifizieren sei.
All diese für ein echtes Verständnis des Urteils entscheidenden Aspekte fanden in der medialen Berichterstattung keinerlei Erwähnung. Und so glaubt die „gute“ Seite nun irrtümlich und voller Empörung an ein vermeintliches „Skandalurteil“, das tatsächlich keines ist, und die „böse“ Seite glaubt ebenso irrtümlich, man könne Sawsan Chebli nun mit richterlichem Freibrief als „dämliches Stück Hirn-Vakuum“ bezeichnen, was ebenso falsch ist. So hat die deutsche Lügenpresse mit ihrer typischen Desinformation hier gleich beide Seiten oberamtlich verarscht und damit einen weiteren Beitrag zur Spaltung der Gesellschaft geleistet. Wobei der Irrtum der „Bösen“ die schlimmeren Folgen haben könnte, so dass man fast geneigt ist zu glauben, das sei so geplant und gewollt.
Sawsan Chebli wird es freuen, denn das ist die beste (zudem auch noch kostenlose) Werbung für ihr druckfrisches Oeuvre. Auch wenn sie derzeit (Stand 07.04.2023, 7:00 Uhr) bei Amazon unter den Büchern nur auf Platz 29.506 dahindümpelt, so verteidigt sie immerhin auf der eigens für woke Mimimi-Ladenhüter erfundenen Rangliste namens „Diskriminierung“ tapfer einen sensationellen Platz 99: Doch was juckt sie schon profaner Verkaufserfolg und schnöder Mammon, wo sie doch endlich wieder ihrer größten Passion frönen kann, nämlich öffentlichkeitswirksam herumopfern? Am allermeisten freut sie sich wahrscheinlich auf all die Irrgeleiteten, die jetzt den Fehler machen, sie bei nächster Gelegenheit als „dämliches Stück Hirn-Vakuum“ zu bezeichnen und ihr damit genug Material für weitere Gerichtsverfahren (diesmal mit deutlich größeren Erfolgsaussichten) und die nächsten 500 Sequels ihrer literarischen Offenbarung liefern.
Daher möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich davor warnen, diesem Taschenspielertrick auf den Leim zu gehen! Wenn Sie auf Nummer Sicher gehen wollen, kann ich Ihnen nur wärmstens empfehlen, bei politischen Diskussionen in den sozialen Medien – insbesondere mit einschlägig bekannten Meldemuschis – ruhig und sachlich zu bleiben, einen versöhnlichen Ton anzuschlagen und gänzlich auf jedwede Form von Verballhornungen, Kraftausdrücken, Herabwürdigungen und Formalbeleidigungen zu verzichten. Das mag aus meinem Munde zwar daherkommen wie der blanke Hohn schlechthin, geschieht jedoch aus dem Wissen heraus, dass es nur den wenigsten Menschen ein diebisches Vergnügen bereitet, regelmäßige Stargast-Auftritte in deutschen Gerichtssälen zu absolvieren. Denn wer das eine will, muss das andere mögen.
Sollte die Aussicht auf ein gelegentliches Rendezvous mit der Justiz Sie nicht weiter abschrecken, dann lesen Sie unbedingt das unten verlinkte Urteil im Volltext und verinnerlichen Sie anhand dessen die goldene Regel für den Aufstieg in die Königsklasse der Profi-Pöbler: Beleidigen Sie immer nur mit Sachbezug! Gehen Sie also erst inhaltlich – vorzugsweise mit fundierten Argumenten oder belegbaren Fakten – auf das dämliche Geschnatter Ihres auserwählten Opfers ein, so schwer es auch fallen mag, und hauen Sie erst dann heraus, was Sie eigentlich sagen wollten.
Wobei es auch dabei auf die wohlüberlegte Wahl des adäquaten Schimpfworts ankommt – ich kann das gar nicht oft genug wiederholen: Achten Sie hier ebenfalls auf den Sachbezug! Bezeichnen Sie einen führenden Politiker also nur dann, wenn Sie gerade explizit seine permanenten Puffbesuche thematisieren, als „Hurenbock“. Wenn Sie ihn hingegen lediglich dafür abwatschen, dass er „nix mehr produzieren“ und „pleitegehen“ für zwei Dinge hält, die absolut nichts miteinander zu tun haben, sollten Sie von einem derartigen Ausdruck lieber Abstand nehmen, egal wie befreiend sich das in diesem Moment auch anfühlen mag, denn hier fehlt der Sachbezug. Ersatzweise böte sich ein zünftig herausgeschmetterter „Vollidiot“ an, auch wenn die Zielperson selbst das vielleicht anders sieht.
Also: Sachbezug, Sachbezug über alles! Sachbezug macht frei – von Strafverfolgung, Hausdurchsuchung und U-Haft!
Quellen:
Sawsan Cheblis Post zum Gerichtsurteil auf Twitter
Landgericht Heilbronn weist Cheblos Beleidigungsklage ab (Spiegel)
Zwei Migrationskarrieren im Direktvergleich (Freiheitsfunken)
Das Grundgesetz ist freiheitsfeindlich! (eigentümlich frei)
Das Urteil gegen Chebli im Volltext (Das grüne Recht)
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