11. Juli 2023 20:00

Wo wollen „wir“ hin? Zuallererst füge kein Leid zu!

Wie sähe eine friedliche Agenda 2023 aus?

von Andreas Tiedtke (Pausiert)

von Andreas Tiedtke (Pausiert) drucken

Artikelbild
Bildquelle: Shutterstock Freiwilligkeit statt Zwang: Voraussetzung für echten Frieden

In meiner letzten Kolumne beschrieb ich, dass wir Handlungen a priori danach einteilen können, ob sie friedlich, freundlich oder feindlich sind. Ich habe dargelegt, dass der Einsatz von Drohung, Zwang und Täuschung, um die Kooperation anderer zu erlangen oder in den Besitz ihrer Sachen zu gelangen, eine feindliche Handlung darstellt. Und ich legte dar, dass eine friedliche und freundliche Gesellschaft sich dadurch auszeichnete, dass systematische, wiederholte feindliche Handlungen, also sozusagen „institutionalisierte Aggressionen“ darin nicht (!) vorkommen würden. Zudem führten friedliche Handlungen zu einer Verbesserung der Situation der Handelnden und bei freundlicher, also freiwilliger Kooperation würde das Wohlbefinden und der Wohlstand aller Beteiligten erhöht. Solche Handlungen wären also konstitutiv für eine friedliche und freundliche Gesellschaft. Daraus ergeben sich drei wesentliche Grundsätze, deren Beachtung den Menschen wichtig wäre, die eine friedliche und freundliche Gesellschaft wünschten.

Primum non nocere! Zuallererst füge kein Leid zu!

Das Einsetzen von Drohung, Zwang und Täuschung zielt darauf ab, Leid zuzufügen. Wer beispielsweise für „Umverteilung“ ist, der möchte einigen Menschen Leid zufügen, damit es ihm selbst und anderen besser geht. Denn um die Zahlungen zu erhalten, die er umverteilen möchte, droht er den Betroffenen das Zufügen von Zwang an, also Zwangsgeld, Zwangspfändung, Zwangshaft und – letztlich – körperliche Gewalt, falls einer bei der Anwendung der Zwangsmittel nicht kooperiert. Und bereits das Androhen von Zwangsmitteln ist eine feindliche Handlung. Die Drohung mit Zwang ist bereits ein Zwangsmittel.

Wer anderen Menschen etwas zukommen lassen möchte, kann dies selbstverständlich auch ohne den Einsatz von Zwang tun. Er kann spenden, sammeln, schenken und dergleichen. In Familien und Gemeinschaften ist dies ein ganz normales Verhalten und kein Dritter kommt dabei zu Schaden. Wer sich selbst und anderen etwas Gutes tun möchte, kann etwas für sie produzieren, das diese höher schätzen als dasjenige, was er dafür haben möchte. Er macht schadlos ablehnbare Angebote. Werden diese angenommen, wissen wir, dass den Parteien dasjenige, was sie im Austausch dafür hergegeben haben, weniger wert war als dasjenige, was sie dafür erhalten haben. Alle Beteiligten gewinnen, ohne dass ein Dritter dabei zu Schaden kommt.

In dubio pro reo. Im Zweifel füge kein Leid zu!

„In dubio pro reo“ bedeutet in einem engeren Sinne „im Zweifel für den Angeklagten“ und kann in einem weiteren Sinne als „im Zweifel füge kein Leid zu“ interpretiert werden. Wer eine a priori nicht beweisbare, informierte Mutmaßung über den Verlauf eines komplexen nicht-wiederholbaren Phänomens mit Rückkopplungen vorschützt, etwa über den Gang des Erdklimas oder den Verlauf von Krankheitswellen, um Zwangsmaßnahmen durchzuführen, der missachtet dieses Prinzip. Er ist selbst Aggressor und nicht Verteidiger, weil er dem anderen letztlich nicht beweisen kann, dass dieser ein konkreter Gefährder ist. Das habe ich in dem unten verlinkten Artikel „Die staatlichen Corona- und Klimamaßnahmen können wissenschaftlich nicht begründet werden“ ausführlich beschrieben.

Der Einsatz von Zwang unter der vorgeschützten Begründung „better safe than sorry“, also etwa „lieber auf Nummer sicher gehen“, führt also keineswegs zu einer friedlichen und freundlichen Gesellschaft, sondern bedeutet eine Beweislastumkehr und verwandelt die Gesellschaft in einen Gewalterlebnispark. Deswegen, wenn ernsthafte Zweifel verbleiben – und das müssen sie bei der Methode des „informierten Mutmaßens“ über den Verlauf solcher Phänomene –, dass der andere ein konkreter Gefährder oder Schädiger ist, dann muss das Zufügen von Zwang – und damit Leid – unterbleiben, wenn man selbst kein Aggressor sein will. Einen „Beweis der Unschuld“ von demjenigen zu fordern, gegen den man Zwang einsetzen möchte, also dass dieser beweist, dass es ausgeschlossen ist, dass er beispielsweise zum Klimawandel beiträgt oder den Verlauf von Krankheitswellen negativ beeinflusst, bedeutet nicht nur, ihm Unmögliches abzuverlangen, sondern hieße nach dem feindseligen Grundsatz „im Zweifel füge Leid zu“ zu handeln.

Nemo me impune lacessit! Effektive Verteidigung gegen die Zufügung von Zwang und Gewalt.

„Nemo me impune lacessit“ kann etwa übersetzt werden mit „niemand greift mich ungestraft an“. Auch eine friedliche und freundliche Gesellschaft ist keine konfliktfreie Gesellschaft. Werden Konflikte nicht einvernehmlich oder friedlich gelöst und kommt es zu feindlichen Handlungen, dann müssten die Mitglieder dieser Gesellschaft darauf reagieren, und zwar mit Verteidigung, Wiedergutmachung und – falls diese dem Wesen des Schadens nach nicht möglich ist – Vergeltung. Gibt es keinen effektiven Schutz vor feindlichen Handlungen, besteht der Anreiz, günstiger an die Kooperation von anderen oder deren Besitz zu gelangen, indem man sie zwingt, täuscht oder ihnen Dinge wegnimmt. Denn dann muss man seinen Mitmenschen nichts anbieten, was diese höher schätzen als die abgenötigte Handlung oder Sache.

Schluss und Ausblick

Nachdem ich nun die Wesensmerkmale und Grundsätze einer friedlichen und freundlichen Gesellschaft dargelegt habe, möchte ich in der nächsten Kolumne darauf eingehen, wie eine „Agenda 2030“ aussehen könnte, mit der man den Zweck verfolgt, eine solche Gesellschaft zu erreichen.

Quellen:

Die staatlichen Corona- und Klimamaßnahmen können wissenschaftlich nicht begründet werden (Andreas Tiedtke, Ludwig von Mises Institut)

Der Kompass zum lebendigen Leben (Andreas Tiedtke)


Sie schätzen diesen Artikel? Die Freiheitsfunken sollen auch in Zukunft frei zugänglich erscheinen und immer heller und breiter sprühen. Die Sichtbarkeit ohne Bezahlschranken ist uns wichtig. Deshalb sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen. Freiheit gibt es nicht geschenkt. Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit.

PayPal Überweisung Bitcoin und Monero


Kennen Sie schon unseren Newsletter? Hier geht es zur Anmeldung.

Artikel bewerten

Artikel teilen

Kommentare

Die Kommentarfunktion (lesen und schreiben) steht exklusiv nur registrierten Benutzern zur Verfügung.

Wenn Sie bereits ein Benutzerkonto haben, melden Sie sich bitte an. Wenn Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich mit dem Registrierungsformular ein kostenloses Konto erstellen.