11. Juli 2023 14:00

In der Politik geht es nie um das, worüber geredet wird Ist es die Wirkung der Kritischen Masse?

Das Signal der Verschiebung des sogenannten Heizungsgesetzes

von Christian Paulwitz

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Bildquelle: Shutterstock Heiztotalitarismus: Vorerst verschoben?

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat vergangene Woche einem Eilantrag stattgegeben und die weiteren Lesungen des sogenannten Heizungsgesetzes, das derzeit am meisten diskutierte Enteignungsgesetz der klimakommunistischen Bundesregierung, gestoppt. Aufgrund der Kürze der Zeit sei es den Abgeordneten nicht möglich, die Gesetzesvorlage angemessen zu prüfen. Das Gericht folgt dem Antragsteller, der sich in seinen Rechten als Abgeordneter verletzt sieht und verhindert so die Verabschiedung des Gesetzes noch vor der Sommerpause. Der Antragsteller ist übrigens der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann, des Widerstands gegen die klimakommunistische Agenda gänzlich unverdächtig, ist er doch Bundesvorsitzender der sogenannten „KlimaUnion“, einer Organisation, in der sich vor allem Politiker aus der CDU und CSU sowie Parteimitglieder, die noch etwas werden wollen, an die Agenda anbiedern können. Auf ihrer Internetseite kann nachgelesen werden, wofür sie sich einsetzt: „Die KlimaUnion steht für eine 1,5°-Politik aus der Mitte der Union.“ – „Erfolge durch klugen Klimaschutz – neue Wirtschaftswunder made in Germany“ – „Die KlimaUnion setzt auf pragmatische Klimapolitik.“ – Geisteskrank? – Na ja, klar. Darum geht es hier nun nicht. Nur ein kleiner Hinweis, dass es bei dem Eilantrag nicht um Vernunft als Motivationsfaktor ging.

Die Staatsfunk-Medien berichten uns mit überdeutlicher Betonung, dass es bei der Entscheidung nicht etwa um inhaltliche Gründe ging, sondern nur um das Verfahren. Also werden die tatsächlichen Gründe wohl etwas anders gelagert sein, denn dass das Verfassungsgericht nach diversen gemeinsamen Essen mit Regierungen auf einmal der Exekutive bei der Einschränkung von Rechten aus Prinzipientreue in den Arm fällt, das kann man vielleicht CDU-Wählern erzählen. Bei der nächsten „Pandemie“, die verkündet wird, wird das kein vernunftbegabter Mensch erwarten. Immerhin hilft es natürlich, wenn der Antragsteller über jeden Zweifel erhaben – wie soll ich sagen – mit zur „Familie“ gehört und nicht etwa zur Schwefelpartei. Soviel kann man wohl als ziemlich sicher annehmen: Das Gesetz wurde erst einmal gestoppt, weil seine Verabschiedung – zumindest zum jetzigen Zeitpunkt – aus Sicht der klimakommunistischen Protagonisten diverser Couleur, eher kontraproduktiv wäre. Die Geschichte mit dem Verfassungsgericht ist nur die Story, die man dem Volk verkauft, weil man dem das ja irgendwie verkaufen muss. Was sind also die tatsächlichen Gründe?

Die einfache Erklärung:

Die Menschen gehen nicht mit, sie sind erbost und gegen die diversen Agenden aufgebracht. Nichts hat so sehr die oppositionelle Bewegung gestärkt wie dieses geplante Heizungsgesetz. Nicht der totalitäre Coronastaat, nicht die Energiepolitik, die Abschaltung der letzten Kernkraftwerke und die Gleichgültigkeit gegenüber der Urheberschaft der Sprengung der Nordstream-Pipeline und auch nicht die Militärhilfe und finanziellen Transfers an die Ukraine bei gleichzeitiger Entmannung der Bundeswehr – der Ausdruck trifft es, glaube ich am besten –, sondern das diskutierte Heizungsgesetz lässt die Herrschaftsverwalter spüren, dass sich eine Opposition gebildet hat, gegen die man nicht so einfach durchregieren kann. Die Umfragewerte der AfD deuten ein Ausmaß an, das man nicht einfach ausgrenzen kann, in keinem politischen System, denn die Opposition ist so groß, dass sie in den subalternen Staats- und Verwaltungsapparat hineingreift. Die schnelle Verabschiedung des Gesetzes, noch vor der Sommerpause durchgedrückt, könnte unabsehbare Kontrollverluste nach sich ziehen und auch die von der Union eingehegte konservative Formalopposition an der Basis in Rage versetzen. Also gewinnt man erst einmal Zeit, um dann im März zu sehen, wie man weiter damit umgeht.

Die etwas komplexere Erklärung:

Es geht bei dem Gesetz weniger darum, dass es in Kraft tritt, sondern ein wesentliches Ziel wurde und wird dadurch erreicht, dass darüber diskutiert wird. Es hat ja bereits eine deutliche Wirkung gezeigt. Seit Jahrzehnten haben wir erlebt, dass die mit allerlei Tricks heruntergerechnete Teuerungsrate als relativ geringe Inflation verkauft wird, während das Geldmengenwachstum als tatsächliche Inflation weit darüber lag. Die Vermögensgüter werden bei der offiziellen Inflationsrate ja weitgehend ausgeblendet. Das Ausmaß des Wohlstandsverlusts durch die Geldschöpfungsmaschine wurde so verschleiert. Der derzeitigen deutschen Regierung – Deutschland beeinflusst die Eurozone ganz erheblich, aber in anderen Ländern laufen auch andere Unsicherheitsagenden – ist im Zusammenspiel mit der Zentralbank das Kunststück geglückt, eine enorm hohe Teuerungsrate, an der bekanntlich kein anderer als Putin schuld ist, bei schrumpfender Geldmenge trotz ungebremst hoher Staatsausgaben zu realisieren.

Ich denke, dass das der eigentliche Sinn des Enteignungsgesetzes mit Heizungserzählung sein dürfte (wie übrigens auch anderer Immobilien-Enteignungsnarrative): Gezielt Luft aus der Immobilienblase lassen, unter Ausnützung der laufenden Krisen und Unsicherheiten, um irgendwie das System zu stabilisieren. Vielleicht kommt das Gesetz im Herbst trotzdem noch. Durchaus aber auch möglich, dass man nur erst einmal Zeit gewinnen will, um später vielleicht ganz auszusteigen – es werden in den nächsten Monaten sicher noch genügend Säue durchs Dorf getrieben, um das irgendwie gesichtswahrend fertigzubringen. Die Ansprüche an die Propagandaqualität sind ja nicht besonders hoch. Als Vorlage könnte das Gesetzesvorhaben zum allgemeinen „Impf“-Zwang dienen. – Angesichts der Diskussionen vorab hat eigentlich niemand so recht verstanden, warum es doch nicht in weitergehender Form zustande kam, als es bis zu dem Zeitpunkt auf Berufsgruppen bezogen schon der Fall war. Die Erklärung des Scheiterns durch „Taktieren“ hat mich jedenfalls nicht überzeugt. Vermutlich wäre der Schaden für die Protagonisten schließlich größer als der erwünschte Nutzen gewesen, oder sein Zweck lag ohnehin nicht in der unbedingten Durchsetzung, sondern vor allem in der Diskussion dazu. Allein die Information darüber, wie viele doch dazu bereit wären, einen staatlichen Übergriff bis in die Körper der Bürger als legitim anzusehen, ist eine wichtige Herrschaftsinformation und für die Organisation künftiger Übergriffe nützlich.

Beide Erklärungsansätze schließen sich nicht aus, sondern ergänzen sich. Folgt man dem zweiten Ansatz, wurde halt die Erstarkung der Opposition vorübergehend bis zu einem gewissen Grade toleriert, weil das eine wichtiger war als das andere, mit dem man sich später beschäftigen kann. Es ist zu hoffen, dass man sich gerade bei der AfD bewusst ist, was für eine Gefahr ihr droht; auch hier muss man davon ausgehen, dass die Berichterstattung von dieser ablenken soll. Natürlich liegt die eigentliche Gefahr nicht in einem Verbotsverfahren, über das gerade spekuliert wird, sondern dass die AfD in die Erfolgsfalle tappt, die gerade für sie aufgebaut wird. Sie soll sich gerade an Umfragewerten berauschen und von Regierungsbeteiligungen träumen – doch das kann nicht ihre Aufgabe sein; sie muss die Schweinereien dokumentieren und nicht an ihnen mitwirken. Die erste Regierungsbeteiligung, vielleicht auf Länderebene, wird sie so vernichtend treffen, dass sie sich davon dann, wenn überhaupt, nur schwer erholen wird. Man blicke nach Österreich und auf die FPÖ – da gab es ausreichend Anschauungsmaterial, wie so etwas eingefädelt und durchgezogen werden kann. Wer Herrschaft ausüben will, stellt sich bei starker Opposition, an der man nicht gänzlich vorbeiregieren kann, nicht die Frage, mit welchen grundsätzlichen Zugeständnissen seine Herrschaft sich künftig abfinden muss, sondern wie die Opposition am geschicktesten gebrochen und geschwächt werden kann.


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