Beispiel für staatswirtschaftliche Mangelerzeugung: Elektronische Patientenakte – Widerspruch ist Ehrensache
Anreizsetzung für niedergelassene Ärzte zur Praxisaufgabe
von Christian Paulwitz drucken
Für produktive Betriebe ist Digitalisierung – nicht als Schlagwort, sondern als freiwillig gewähltes Werkzeug – ein Mittel zur Effizienzsteigerung. Die Bürokratie ist von Digitalisierung begeistert als ein Mittel zur Überwachung, Kontrollausweitung und bürokratischem Wachstum. An Effizienz im Sinne von Produktivitätssteigerung hat sie kein originäres Interesse, auch wenn das natürlich das Argument ist, mit dem sie für den Zwang zur Übernahme ihrer Instrumente in den von ihr bestimmten Systemen wirbt. Die von der Politik beeinflussten Berufs- und Branchenverbände scheuen davor, sich gegen das politische Marketing zu stellen, sei es, weil sie ihre Mittel gegenüber der Propagandamacht der Politik nicht für ausreichend halten, oder weil ihre Spitzenvertreter selbst viel zu tief mit der Politik verflochten sind.
Das aktuelle Lieblingsprojekt des Ministers für pharmazeutische Menschenbewirtschaftung in Deutschland ist die Einführung der sogenannten elektronischen Patientenakte, nachdem ihm der Zwang zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als vorangegangenes Projekt so gut gelungen ist, dass mir zumindest aus meinem beruflichen Umfeld kein Fall bekannt ist, wo die elektronische Übermittlung zwischen Arztpraxis und Arbeitgeber einfach mal funktioniert hätte. Gewiss hat es nicht daran gelegen, dass es seit ihrer Einführung etwa noch keine Krankschreibung gegeben hätte, doch der Weg – in dem Fall der der Digitalisierung – ist ja bekanntlich das Ziel; wer will da kleinlich sein? Mit der bürokratisch verordneten Digitalisierung wird alles besser, auch die Knappheit der Medikamente in Deutschland wird beendet, deren plötzliche Erscheinung niemand schlüssig erklären kann, der politisch noch etwas werden will.
Mit der sogenannten elektronischen Patientenakte, die zunächst alle Krankenkassen, die direkt dem staatlichen System im Rahmen der „Gesetzlichen Krankenversicherung“ zugeordnet sind, einführen müssen, soll nun ein großer Wurf gelingen. Oder spätestens dann, wenn auch die sogenannten Privaten Krankenversicherungen, die in Deutschland selbstverständlich nur sehr oberflächlich und dem Namen nach als solche zu verstehen sind, schließlich dazu gezwungen werden. Zunächst einmal sollen alle Daten eines Patienten zusammengeführt und gespeichert werden, so dass auch alte Befunde verfügbar sind. Natürlich nicht nur für den Patienten. Doch wer hat nicht schon zumindest aus Erzählungen aus dem eigenen Umfeld von vermeidbaren Mehrfachuntersuchungen gehört, weil frühere Daten nicht verfügbar gewesen seien? Ein Instrument zur Vermeidung unnötigen Aufwands wäre doch eine gute Sache, oder?
Vielleicht, nur scheint das nicht einmal vorgeblich ein wichtiges Ziel zu sein, wenn man einem Interview mit Lauterbach folgt. Und der muss es schließlich wissen, denn er habe die elektronische Patientenkarte schließlich bereits 2003 im Beraterstab der damaligen Ministerin mit entwickelt, wie er verlauten lässt, also drei Jahre vor Baubeginn des Flughafens Berlin-Brandenburg. Der wiederum, und das verheißt in diesem Fall nichts Gutes, ist schließlich auch einmal fertig geworden. Viel wichtiger scheint doch für den Minister: „Das ist wichtig für Deutschland als Forschungsstandort. Wir haben sehr gute Wissenschaftler, aber diese Wissenschaftler verzweifeln, weil sie das nicht haben, was sie für ihre Studien bräuchten: Daten. Bei uns ist die Zahl der Neuzulassungen bei Arzneimitteln gesunken und auch die Zahl der neuen Standorte von Pharmakonzernen, an denen entweder geforscht oder produziert wird, fällt im internationalen Vergleich zurück. Das müssen wir ändern. Dem Forschungsstandort Deutschland fehlen die Daten, mit denen man im Ausland arbeiten kann.“ Sagt der, dessen Ministerium bei parlamentarischer Anfrage keine standardisierte Studie nennen kann, die den Nachweis der Wirksamkeit von „Impfstoffen“ bestätigt, die er selbst bei jeder Gelegenheit als wirksam und sicher beworben hat. Wie es jeder, der seine fünf Sinne beisammenhat, vom ersten Augenblick beim Thema gemutmaßt hat, zumal nach dem Corona-Irrsinn der letzten Jahre, bestätigt er unverhohlen: Es geht um Sammlung, Kontrolle und Auswertung von Daten, selbstverständlich nur zu den hehrsten Zwecken, wie das beim Staat und der mit ihm verbundenen Pharmamafia ja nie anders sein kann. Irgendwie kommt das auch den Interviewern spanisch vor, die einwerfen, ein Konjunkturprogramm für die Pharmaindustrie klinge für manche wenig verheißungsvoll.
Doch Professor Wirrwarr fährt unbeirrt fort: „Im Gegenteil – das ist eine Verheißung. Durch eine stärkere Pharmaindustrie haben wir mehr gute Produkte. Dazu noch mehr Forschung. Noch in dieser Legislaturperiode wird es Gesetze geben, mit denen wir die Standortbedingungen für die Pharmaforschung und die Produktion in Deutschland deutlich verbessern werden. Außerdem werden Pharmaunternehmen auch nicht einfach auf die Daten zurückgreifen können. Es müssen Forschungsanträge gestellt werden, und wenn die wissenschaftlich relevant sind, dürfen sie die Daten auswerten.“ Das prüfe und entscheide des „Forschungsdatenzentrum“. – Und das widerspricht nun einmal der Anpreisung, dass der Patient darüber verfüge, wer auf seine Daten Zugriff habe. Das verfügt der Forschungsdatensowjet – ob anonymisiert, wie versprochen, oder auch nicht. Auch anonymisierte Daten werden nach allen gängigen Erfahrungen dazu benutzt, um Macht auszuüben, wenn ihre Freigabe vom Willen der Politik abhängt. Macht ist nun einmal Sinn und Zweck von Politik, und sonst nichts.
Anlass, weswegen ich mir heute dieses Thema ausgesucht habe, war die Begegnung mit den auslösenden Knappheitskonsequenzen, die staatliche Zwangsbürokratie notwendigerweise zur Folge haben muss. Natürlich sind mit einer flächendeckenden Umstellung Kosten verbunden, nicht nur bei den Krankenkassen, sondern auch bei allen anderen Akteuren im System, wie den niedergelassenen Ärzten. Seit dem C-Virus wissen wir, dass das politische System im Gesundheitssektor Beschäftigte als Leibeigene betrachtet, denen von der Feudalherrschaft körperliche Eingriffe wie Injektionen vorgeschrieben werden können. Woran es liegt, dass der Gesundheits- und Pflegesektor nicht zu den beliebtesten und nachgefragtesten Beschäftigungsbranchen gehört, kann sich die Politik allerdings nicht erklären. Aber es fallen ihr alle möglichen Programme ein, wie man der sinkenden Zahl niedergelassener Ärzte angesichts den Ruhestand ansteuernder, geburtenstarker Jahrgänge durch Anreizsetzung begegnen könne. Nun, aus meinem privaten Umfeld wurde mir folgende begeisterte Reaktion zu den ministeriellen Plänen verschiedentlich zugetragen: „Nee, also die Investitionen und den Aufwand mit der E-Akte, das tue ich mir nicht mehr an. Das rechnet sich nicht. Eigentlich wollte ich ja noch ein paar Jahre weitermachen, aber – muss auch nicht unbedingt sein. Dann gehe ich halt schon etwas früher in Ruhestand.“
Also meine Empfehlung: Schauen Sie doch mal, ob Ihr Arzt so bis zum Ende des Jahres etwas mit seiner Praxis vorhat, insbesondere, wenn er dem Ruhestand schon etwas nähersteht. Und insbesondere, wenn dort möglicherweise Gesundheitsdaten von Interesse für Sie sind, die bei Schließung der Praxis, unabhängig von der Form der Patientenakte, nicht mehr oder nur unter erschwerten Bedingungen für Sie zugänglich sein könnten.
Ja, und wenn diese elektronische Patientenakte für Sie schon bald vorgesehen sein sollte: Widerspruch ist natürlich Ehrensache. Denn laut Lauterbach verhält es sich mit der E-Akte wie seinerzeit mit der „Corona-Impfung“: „Jeder einzelne muss das für sich entscheiden. Aber ich würde es jedem aus voller Überzeugung empfehlen, die Akte zu nutzen. Durch die elektronische Patientenakte habe ich fast immer einen therapeutischen Gewinn.“ Wie oft sie angelegt werden muss, um zu wirken, ist allerdings noch nicht bekannt. Immerhin zeichnen sich schon die ersten Nebenwirkungen ab.
Quellen:
Was hat der Patient vom E-Rezept, Herr Lauterbach? (Rheinische Post)
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