Hinweisgeberschutzgesetz: Das größte Schwein im ganzen Land …
… ist der durch gesetz-tes „Recht“ geschützte Denunziant
von Axel B.C. Krauss
Dass es keine Schulden mehr gibt, sondern „Sondervermögen“, dürfte bekannt sein. Hirnwäsche im warmen Luftstrom oraler Flatulenzen aus politrickbetrügerisch sachkundigem Munde zu trockenen Tüchern zu machen – darauf versteht man sich natürlich nicht nur bei der Frage, wie man neue Unsummen an Schuldgeld anhäuft, das man den jungen Menschen dieses Landes und der kommenden Generation auch weiterhin aufbürdet. Sondern erst recht dort, wo ein beinhartes DDR-Revival nicht als solches zelebriert werden kann. Man stelle sich vor. Naja, man könnte zumindest versuchen, es zu verniedlichen, quasi zu „lembkisieren“: „Schweinchenschutzgesetz“. Welches hätten’s denn gern?
Dann schon lieber etwas formaler, damit es irgendwie juristisch einwandfreier klingt und vor allem der Notwendigkeit nachkommt, die in den wirtschaftlichen Abwrackschmutz Befohlenen glauben zu machen, man sorge sich um ihr Bestergehen. Ganz alte Methode – und das nicht erst seit Corona, als man die lieben Kleinen mit Masken und Lockdowns vor Rezessionsfolgen zu schützen vorgab. Die schön schräge Rede von der „Corona-Rezession“ war ja nur der Tatsache geschuldet, dass die hohen Herren Zentralbanker nun mal unmöglich zugeben konnten: Wir waren’s! Hätten sie das getan, wäre das Vertrauen restlos dahin gewesen und es hätte ihnen wohl niemand mehr zugehört – ausgenommen vielleicht Mark Schieritz von „Dr. Sommers Wochenblatt“ („Die Zeit“), wo man sich schon seit geraumer Zeit nur noch Beziehungsprobleme backt (abgesehen von der Dauerangst vor dem Klimafegefeuer, versteht sich). Geht gar nicht, denn die Meister des Fiat-Universums wollen ihre Macht ja behalten – und vor allem auch noch ausbauen, geht es nach den Plänen für eine panoptische Bürgenbeglückung dank programmierbarer digitaler Währung.
Damit es also ganz offiziell klingt: „Hinweisgeberschutzgesetz“.
Doch nicht nur offiziell, sondern harmlos. Wer könnte denn etwas dagegen haben, wenn man ihm gut gemeinte Hinweise à la „Pass auf, deine Schnürsenkel sind offen! Da kann man böse stürzen!“ gibt?
Man schützt also Leute, die andere doch nur auf etwas „hinweisen“ wollen. Doch worauf? Angeblich nur auf Straftaten. Doch was sind denn jetzt Straftaten?
Könnten dazu etwa auch Hassverbrechen gegen den weltbesten Straßenbauer zählen? Man braucht ja gar nicht lange zu suchen, sondern lediglich das halbtotalitäre Geturtel der letzten Jahre zu überfliegen, um sich einen Eindruck von so mancher künftigen „Straftat“ zu verschaffen. Übertrieben?
„Das Hinweisgeberschutzgesetz der Ampel verpflichtet Firmen, Meldestellen für Straftaten einzurichten. Informanten dürfen anonym bleiben, Falschmeldungen bleiben straflos. Unser Autor ist Historiker. Und warnt vor einer Vergiftung des sozialen Klimas, wie man sie von Unrechtsstaaten kennt“ (Hubertus Knabe, „Die Welt“, 18. August 2023, „Die Rückkehr des Denunziantentums“).
Leider Gottes hat diese Vergiftung bereits stattgefunden. Zur Erinnerung daran genügen die zahlreichen Artikel der letzten drei Jahre, in denen Menschen erklärt wurde, „Wie man Verschwörungstheoretiker erkennt“, „Corona-“ oder „Klimaleugner“ – und das sogar in der eigenen Familie. Das Portal „Ze.tt“ der „Zeit“ beispielsweise brachte einmal einen Beitrag, der Kindern (!) dabei helfen sollte, was sie tun können, wenn ihre Eltern „Verschwörungstheorien anhängen“.
Der Nährboden wurde also schon bereitet – das „Hinweisgeberschutzgesetz“ ist deshalb eigentlich nur die folgerichtige Konsequenz aus einer bereits lange schwelenden „Kultur“ des Aufwiegelns, Spaltens und Denunzierens.
Zu allem Überfluss steht vorerst nicht zu erwarten, dass sich daran viel ändern wird, im Gegenteil: Weltkonzerne wie Google und dessen Tochter (Youtube) haben bereits ein rigoroses Vorgehen gegen „Falschinformationen“ und andere unzulässige, also vom offiziell erwünschten Meinensollen abweichende Inhalte angekündigt. So soll es künftig schon meldewürdig sein, wenn jemand die Verlautbarungen der WHO infrage stellt (!). Auch die Politik hat keinen Zweifel daran gelassen, was sie am liebsten mit angeblichen „Fehlinformationen“ täte.
Da trifft es sich hervorragend, dass wiederum die „Zeit“ erst jüngst einen Artikel raushaute, der, albern genug, unter Verweis aufs Klima schon mal darüber nachdachte, wie man den freien Informationsaustausch unter Bürgen etwas eindämmen könnte: „Die Digitalisierung hat ein grünes Image. Dabei sorgt das Internet für einen rasanten Anstieg der CO2-Emissionen. Doch die Politik redet nicht gern darüber“ (Petra Pinzler, „Ist Surfen schmutziger als Fliegen?“, 21. August).
Die übliche Verdrehung also: Obwohl die Politik schon lange darüber nachdenkt und auch immer wieder Vorstöße unternahm, unerwünschte Meinungen zu marginalisieren und auch zu kriminalisieren, wird der Eindruck erweckt, sie sei diesem Thema bislang aus dem Weg gegangen. Quatsch.
Das in psychologischer Hinsicht Perfide, ja Perverse an Unrechtssystemen wie der DDR bestand ja darin, dass man sich nie sicher sein konnte, mit wem man gerade sprach: Gut möglich, dass man einen „IM“ vor sich hatte oder sonst irgendeinen Informanten, der die Gesprächsinhalte an die Behörden weitergab, sodass man auf einer „Liste“ potenzieller „Gefährder“ des Systems landete – inklusive entsprechender Repressionen. Aus eigener familiärer Erfahrung weiß ich, wohin das führen kann: Meine Mutter floh einst wegen ihrer „Berliner Schnauze“ rechtzeitig vor dem Mauerbau 1961 aus dem sozialistischen Mangelparadies. Andere, die dort blieben, bekamen die ganze Menschenliebe einer Ideologie zu spüren, die ihnen verbot, bestimmte Berufe zu ergreifen oder zu studieren, wenn sie es wagten, Kritik an einer selbstherrlichen Funktionärskaste zu üben. Als sozialistische „Volkshelden“ wurden nur staatlich gründlich durchleuchtete und überprüfte Künstler, Wissenschaftler oder Sportler zugelassen. Dasselbe natürlich in der UdSSR, an deren Tropf die DDR ja hing.
Und bei uns heute?
Wie gesagt und so leid’s mir tut: Der Schoß ist fruchtbar noch.
Angefangen beim krassen Konformitätsdruck, der auf eine allseits bekannte Schlagersängerin ausgeübt wurde, weil sie sich nicht „rechtzeitig“ zum Ukraine-Krieg geäußert hatte, über die in der Medienbranche üblichen Denunziationen und Mobbereien gegenüber Andersdenkenden bis hin zu Pressestimmen, die allen Ernstes von „Rechten“ oder „Extremisten“ sprachen, wo jemand nichts anderes „verbrochen“ hatte, als Merkels göttliche Herkunft aus unbefleckter Empfängnis in Zweifel zu ziehen – die jüngere Geschichte zeigt klar und eindeutig, dass solches Gedankengut leider noch nicht ganz überwunden ist. Nicht zu vergessen die Aufrufe, Ungeimpfte vollständig aus der Gesellschaft zu entfernen.
Ich gebe gerne noch ein anderes Beispiel aus persönlicher Erfahrung: Vor circa zwei Jahren hatte ich einen mittlerweile recht bekannten deutschen Politologen und selbsternannten „Extremistenjäger“ auf Twitter angeblich „beleidigt“. Dabei war es gar keine Beleidigung gewesen – das betreffende Wort, das ich verwendet hatte, meinte ich im Sinne von „Ich kenne diesen Typen gar nicht“ oder „… diesen Heini“. Das ist keine Beleidigung. Trotzdem meinte der „Experte“ für „Verschwörungstheorien“, mich dafür anzeigen zu müssen. Irgendwann hatte ich ein Schreiben von der Polizei im Briefkasten. Da es mich natürlich interessierte, wofür ich da angezeigt wurde, erschien ich bei der für mich zuständigen Polizeibehörde in Spandau.
Dort durfte ich erfahren, dass besagter Jäger der verlorenen Alunazis seiner Anzeige einen recht umfangreichen Schriftsatz beigefügt hatte, den ich kurz überflog. Was mir sofort auffiel: Er enthielt zwei ausgedruckte Screenshots – einmal von meiner Website, außerdem von meinem Autorenprofil bei eigentümlich frei (!). Was bitte hat meine Website oder mein Autorenprofil bei ef mit irgendeinem Tweet zu tun? Nun, der wackere Demokratieschützer argumentierte anhand dieser „Beweise“, ich sei dem „rechtsextremen Umfeld“ zuzurechnen. An einer anderen Stelle las ich sogar das Wort „Volksverhetzung“.
Mir war deshalb natürlich sofort klar, dass die ganze Chose auf seinen persönlichen politischen Ansichten basierte. Es war also eine politisch motivierte Anzeige, was ich auch zu Protokoll gab. Das Gespräch, das ich mit einer Polizistin mittleren Alters führte, war übrigens sehr nett. Wir haben viel gelacht. Natürlich war es ihr Job, mich zu fragen, ob denn an dem Vorwurf etwas dran sei, ich also jemals Mitglied einer rechten oder rechtsextremistischen Partei gewesen sei. Fehlanzeige. Ich war nämlich noch nie Mitglied einer Partei, da ich folgendem Zitat 100 Prozent zustimme, das manchmal Franz Kafka, dann dem italienischen Humoristen Leo Longanesi und hin und wieder Robert Browning zugeschrieben wird (es gibt keine sichere Quellenangabe): „Ein Idiot ist ein Idiot. Zwei Idioten sind zwei Idioten. Zehntausend Idioten sind eine politische Partei.“
Jedenfalls ist die Sache schnell eingestellt worden. Sechs Monate später (!) erhielt ich noch mal ein privates Schreiben von seinem Anwalt, das ich ignorierte. Der Herr wollte nicht lockerlassen. Kein Wunder: Seit wann ahndet man schwere Straftaten wie zum Beispiel die vorsätzliche wirtschaftliche Schädigung eines ganzen Landes, nur um technokratischen Deindustrialisierungs-Planvorstellungen zu entsprechen? Wieso sich Sorgen machen ob einer sich deshalb eintrübenden Zukunft, wenn man doch Tweets zur Anzeige bringen kann? Da die Mühlen der Justiz manchmal sehr langsam mahlen, bin ich mal gespannt, ob da noch was kommt.
Falls Sie sich nun fragen sollten, was diese private Geschichte mit dem „Hinweisgeberschutzgesetz“ zu tun hat: Immerhin muss jemand, der wegen was auch immer Anzeige erstattet, sich bisher noch zu erkennen geben, da die Personalien aufgenommen werden. Man weiß also, mit wem man es zu tun hat. „Dank“ des neuen Denunziantenschutzgesetzes könnten „Informanten“ aber, siehe oben, anonym bleiben, und Falschmeldungen blieben auch noch straflos.
Danke für nichts: Einfach mal Tür und Tor öffnen für Nachwuchsjakobiner, Hobbyblockwarte und Freizeitstalinisten, die, und sei’s nur aus persönlichen Motiven, andere anschwärzen. Wegen „Straftaten“. Wie zum Beispiel? Eine Rezessionsverschleierungspandemie „geleugnet“ zu haben? Oder das Klima? Lachen Sie nicht. Sogar ein Professor schlug schon vor: „Alle Klimakrisen-Verleugner einsperren!“ („Exxpress, 11. Februar 2023). Gut, der Mann scheint etwas verwirrt zu sein, worauf der „Exxpress“-Artikel auch hinwies: „Das Posting könnte Rückschlüsse auf sein Nervenkostüm nahelegen.“
Vergessen Sie aber nicht, dass in der Geschichte schon so mancher Irrer trotzdem an die Spitze eines Regierungsapparates gelangte und großen Schaden anzurichten vermochte. Sei es der Psychopath Lenin, der eines Tages die schriftliche Weisung ausgab, alle Konterrevolutionäre „gnadenlos durch Kommandos umzubringen“ (Wolfgang Krieger, „Geschichte der Geheimdienste“, Seite 190), sei es der hochgradig paranoide Psychopath Mao oder von mir aus der allseits bekannte Adi, in dessen Krankenakte nach einem Lazarettaufenthalt wegen einer Verwundung im Ersten Weltkrieg von den Ärzten notiert wurde, Zitat: „Psychopath mit hysterischen Erscheinungsbildern“ (Krieger, „Geschichte der Geheimdienste“, Seite 238).
Die Zeit, in der wir leben – so viel darf man sicher sagen –, weist ebenfalls einige recht starke „hysterische Erscheinungsbilder“ auf, vor allem in Politik und Medien. Und es ist nicht sonderlich hilfreich, auch noch ein Schweinchenschutzgesetz draufzugießen. Es sei denn, man möchte sich ein Stasivolk heranziehen.
Bis nächste Woche.
Kommentare
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