Psychologische Kriegsführung: Gesetz zur Verschärfung der Abschieberegeln
…und was tatsächlich helfen würde
von Christian Paulwitz drucken
Wieder einmal regieren die Regierenden mittels der Vorbereitung eines Gesetzes, das sie später verabschieden lassen, statt dadurch, Gesetze als regierungsbeschränkenden Handlungsrahmen umzusetzen, wie es eigentlich der Regierenden staatstheoretische Aufgabe wäre. Immer haben solche Gesetze den Zweck, den Staat wachsen und gedeihen zu lassen; meistens dienen sie dazu, eine Grundlage für die staatlich kanalisierte Bereicherung von Interessengruppen auf Kosten produktiver Kräfte zu liefern, gelegentlich ist jedoch der Inhalt mehr oder weniger unwichtig, weil ihr Nutzen einfach nur in der Propaganda bei ihrer Verkündung liegt. Zu letzterer Kategorie gehört der „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung“, den das Kabinett am vergangenen Mittwoch verabschiedet hat.
Immerhin scheint man in der politischen Blase noch nicht jeden Bezug zur Realität gänzlich verloren zu haben, denn offenbar hat man gemerkt, dass das Volk beginnt, widerborstig zu werden, allmählich die staatlichen Narrative weniger laut und enthusiastisch mitzusingen, wenn nicht gar abzulehnen, und womöglich sogar unerwünschte Parteien zu wählen, was nicht im Sinne des herrschenden Parteienkartells ist. Nachdem dieses Volk zunehmend versteht, dass es gerade immer ärmer (gemacht) wird, sieht es weniger leicht ein als bisher, dass das durch Zwang abgepresste Eigentum des Bürgers der Finanzierung des Lebensunterhalts von Migranten dienen soll, die sich nicht etwa mit knapper Not einer lebensbedrohlichen Verfolgung durch Flucht in unser Land entziehen, sondern durch die Anreize des Versorgungsstaates angezogen sich zur Verbesserung ihrer Verhältnisse von weit her auf den Weg nach Deutschland machen, es schließlich erreichen und damit einen wichtigen Geschäftszweig der hiesigen, staatlich finanzierten Sozialindustrie begründen.
Freilich behauptet der Staat etwas ganz anderes, nämlich dass es ihm nur um den Schutz von Verfolgten ginge, vielleicht auch noch um den Zuzug von produktiven Arbeitskräften, die er allerdings gleich welcher Herkunft wirksam zu demotivieren und manchmal auch zu vertreiben weiß. Er muss dies behaupten, um die Duldsamkeit der geplünderten Einheimischen nach Möglichkeit aufrechtzuerhalten. Der selbst regierungsseitig nicht mehr ganz zu leugnende Zuzug in den Versorgungsstaat sei irgendwie ein unerwünschter Nebeneffekt, der aber – dem Staat sei Dank – nun stärker bekämpft werden solle.
Jetzt sollen also Abschiebungen ausgeweitet werden; in den beiden letzten Jahren gab es jeweils zwölf- bis dreizehntausend, in der Spitze im Jahre 2016 etwa fünfundzwanzigtausend. Bei circa 217 Tausend Erstanträgen auf Asyl im Jahre 2022, die nur einen Teil der Nettozuwanderung von 1,5 Millionen Menschen des Jahres 2022 (davon circa 1,1 Millionen aus der Ukraine) ausmachen, sieht man leicht, dass die Abschiebungen nur einen Tropfen auf den heißen Stein ausmachen, selbst dann, wenn man sie verdoppeln oder verdreifachen würde. Das wird aber auch durch ein Gesetz nicht geschehen, weil relevante Abschiebungsverhinderungsgründe wie zum Beispiel fehlende Papiere und mangelnde Kooperation mit Herkunftsländern nicht aufgelöst werden. So fordern die einen schärfere Maßnahmen, weil das Gesetz nicht weit genug gehe, während andere beklagen, dass die Regeln viel zu streng und ungerecht würden. Beiden scheinbar widersprüchlichen Positionen ist eines gemeinsam: Sie sehen die Rettung in staatlicher Kontrolle. Es sind also zwei Seiten derselben Medaille.
Da hätte ich einen anderen Vorschlag, nämlich den der freiwilligen Kooperation, die das Recht und die Würde des Menschen stets unverletzt lässt. Hier könnten sich sogar die Intentionen beider Standpunkte miteinander vereinen lassen. Die gute Nachricht für diejenigen, die unzumutbare Härten befürchten: Niemandem wird es verwehrt, Menschen auf eigene Kosten zu helfen, die er für unterstützenswert hält. Man kann sich mit anderen zu Vereinen zusammenschließen, Spenden sammeln, den Mitgliedern regelmäßig über den Erfolg der Unterstützung berichten und was man sonst noch zu tun für nötig hält, ohne anderen Menschen – auch nicht mit Hilfe des Staates – die Härte zumuten zu müssen, zwangsweise dafür aufzukommen. Denn – und das ist die gute Nachricht für diejenigen, die schärfere Maßnahmen für nötig halten – im Gegenzug wird es in einer friedlichen Ordnung der freiwilligen Kooperation niemandem durch den Staat verwehrt, sich und sein Eigentum gegen Übergriffe mit Hilfe der dazu notwendigen und angemessenen Hilfsmittel zu verteidigen, gegebenenfalls natürlich auch mit Waffen zur Abwehr von Gewalt. Freiwillige Zusammenschlüsse zur gegenseitigen Schutzausübung oder das kommerzielle Angebot von Sicherheitsdienstleistungen werden nicht behindert. Und selbstverständlich wird es auch niemandem, der im Land ist, verwehrt, seine Arbeitskraft und seine legitimen Erzeugnisse zur Finanzierung des eigenen Lebensunterhalts anzubieten.
Das Konzept der freiwilligen Kooperation verhindert wirksam, dass sich Menschen, die keine Chance haben, sich hier aufgrund schlechter Ausbildung, mangelnder Sprachkenntnisse et cetera den Lebensunterhalt zu finanzieren, auf eine weite und gefährliche Reise nach Deutschland begeben; es ermöglicht den Schutz von Verfolgten, die tatsächlich schutzbedürftig sind, durch Initiativen auf freiwilliger Basis, ohne die einheimische Bevölkerung zu überlasten und den sozialen Frieden zu zerstören, und es macht durch die weitgehende Auflösung eines staatsfinanzierten, bisher auf diesem Gebiet zwangsweise mehr oder weniger tätigen bürokratischen Verwaltungs- und Kontrollapparats die Mittel durch Nicht-Einzug frei, mit denen der Strukturwandel vom korrupten Raub- zum ehrlichen Kooperationssystem vollzogen werden kann.
Ich denke mal, da kann ja kein Mensch guten Willens und mit ehrlichen Absichten im Grundsatz widersprechen und etwas dagegen haben, nicht wahr?
Kommentare
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