(K)ein Widerspruch: Müssen wir uns zwischen Freiheit und Sicherheit entscheiden?
Die eigentliche Gefahr lauert in Form eines unbegrenzten Staates
von Olivier Kessler
Gibt es so etwas wie totale Sicherheit und absolute Freiheit überhaupt? Und wären dies anzustrebende Zustände?
Die meisten haben keine Mühe, sich die Folgen einer grenzenlosen Freiheit für jedermann vorzustellen: Wenn jeder einfach alles machen dürfte, wonach ihm der Sinn steht, ohne auf seine Mitmenschen Rücksicht zu nehmen, dann wäre das Chaos perfekt. Freiheit ohne einen hohen Grad an Sicherheit wäre also für die Katz.
Genauso ist es mit der Sicherheit. Sicherheit ohne einen hohen Grad an Freiheit ist wertlos. Dies wird spätestens dann klar, wenn wir uns den Ort vor Augen führen, an dem fast absolute Sicherheit herrscht, an den aber trotzdem niemand wirklich hinmöchte. Es ist der Ort, an dem man garantiert etwas zu Essen und zu Trinken bekommt, ein Dach über dem Kopf hat, sich sicher sein kann, dass man nicht von einem Dieb ausgeraubt, von einem Auto angefahren oder von einem Kriminellen attackiert wird, an dem einen garantiert keine Einbrecher aufsuchen und es sogar kostenlose medizinische Versorgung gibt. Nein, dieser Ort ist nicht das Paradies. Es ist die abgeschottete Einzelzelle eines Gefängnisses.
Sicherheit ohne Freiheit ist also wertlos, genauso wie Freiheit ohne Sicherheit. Aber sind diese beiden Prinzipien auch wirklich Gegensätze? Müssen wir zwingend beim einen Abstriche machen, damit wir vom anderen mehr bekommen?
Bevor man die Frage beantworten kann, ob Freiheit und Sicherheit ein Widerspruch darstellen, braucht man die beiden Terminologien zunächst zu definieren. Die Sicherheit ist ein Zustand, in dem ein Mensch vor Angriffen auf Leib, Leben und Eigentum geschützt ist. „Sicher“ ist eine Person dann, wenn andere wirkungsvoll davon abgehalten werden können, Gewalt gegen sie zu initiieren und ihr gewaltsam ihr Eigentum wegzunehmen.
Unter „Freiheit“ versteht man einen Zustand, in dem ein Mensch frei ist, mit seinen geistigen und physischen Fähigkeiten und seinem Eigentum das zu tun, was er möchte, solange er damit nicht seine gleichberechtigten Mitmenschen beeinträchtigt. Diese notwendigen Grenzen der Freiheit entstammen einerseits der kantischen Einsicht, dass man anderen nicht antun sollte, was man selbst nicht erleben möchte. Andererseits definieren die dazu erforderlichen Eigentumsrechte jeder Person den Umfang der individuellen Freiheit und der friedlichen gesellschaftlichen Kooperation.
Per se sind diese beiden Prinzipien also noch keine Widersprüche. Vielmehr ist die Sicherheit im Sinne der Außenverteidigung, des inneren Friedens und der Rechtsprechung ein unerlässliches Merkmal einer freien Gesellschaft, solange die besagten individuellen Rechte aufrechterhalten und garantiert werden. Das Recht ist im Bereich der Sicherheit per se ein Begleiter der Freiheit, auch gegen die Willkür einer politischen Mehrheit. In anderen Worten kann Sicherheit als die gesellschaftliche Organisation der Selbstverteidigung individueller Freiheit und individuellen Eigentums verstanden werden.
Im aktuellen System sind Freiheit und Sicherheit dennoch oftmals Widersprüche. Warum? Der Grund dafür ist, dass der Staat an sich empirisch die größte Bedrohung für die Freiheit darstellt. Mit seinem territorialen Gewaltmonopol und seiner Zwangsfinanzierung dehnt er den Sicherheitsbegriff unzulässig aus, indem er beispielsweise Risiken und Unsicherheiten im zivilgesellschaftlichen und marktwirtschaftlichen Verhältnis allzu oft übernimmt. Daraus entsteht ein unbegrenzter Staat, der jede Eventualität zu regulieren versucht – und dabei scheitert.
Der Rechtsstaat ist ursprünglich als Beschränkung der Macht der Staatsakteure gedacht – also gerade als das Gegenteil eines unbegrenzten Staats. Sicherheitsakteure müssen dementsprechend auch klaren rechtsstaatlichen Grundsätzen entgegenkommen: Sie dürfen nicht nach Belieben in die Rechte des Bürgers eingreifen, sondern bedürfen für die Erbringung ihrer Dienstleistungen einer mit den Grundrechten zu vereinbarenden gesetzlichen Grundlage und im Sinne der traditionellen Gewaltentrennung eine allfällige gerichtliche Prüfung. Die Gesetze ihrerseits müssen klar, öffentlich bekannt sowie gleichmäßig für alle Bürger anwendbar sein. Dazu gehört es, dass transparente Verfahrensgrundsätze eingehalten werden.
Wenn die Rechtsordnung die Sicherheit von Personen und deren Eigentum schützen soll, muss sie gewöhnliche Verbrechen und politische Gewalt, inklusive Terrorismus, verhältnismäßig und effektiv angehen. Dafür braucht es ebenfalls eine Rechenschaftspflicht der Sicherheitskräfte – das heißt, eine Unterwerfung gegenüber individueller Freiheit und individuellen Eigentums.
In einer freien bürgerlichen Gesellschaft sollte polizeilich erbrachte Sicherheit in erster Linie auf Prävention, gesellschaftliche Akzeptanz, Kooperation, Unparteilichkeit, Überzeugung und Beratung setzen und erst als letzte Maßnahme auf repressive Gewalt. Der Standard der Effizienz der Sicherheitsproduktion ist somit die weitgehende Abwesenheit von Verbrechen und Unordnung, nicht deren sichtbare Bekämpfung.
Der Widerspruch zwischen Freiheit und Sicherheit könnte allenfalls auch mit einem privaten Modell aufgelöst werden, wie dies der belgische liberale Ökonom Gustave de Molinari (1819–1912) innovativ vorschlug.
Würden Sicherheitsleistungen unter der Voraussetzung des geschützten Privateigentums auf dem freien Markt angeboten, würden die Freiheitsrechte der Bürger nicht durch Besteuerung und verordnete Zwangsdienste verletzt. Dies hätte nicht nur den Vorteil der Vereinbarkeit von Sicherheit und Freiheit, sondern würde auch eine Reihe weiterer Vorteile für die Konsumenten bringen.
Der Wettbewerb zwischen verschiedenen Sicherheitsanbietern hätte zur Folge, dass die Preise für die Gewährleistung der Sicherheit tendenziell sinken, während die Qualität steigt. Dies ist der Fall, weil die Kunden die Möglichkeit hätten, bei Unzufriedenheit mit den Leistungen der Sicherheitsanbieter oder bei überrissenen Preisen den Anbieter zu wechseln. Dadurch steigen auf der Angebotsseite die Anreize, herausragende Leistungen anzubieten und die Ressourcen effizient einzusetzen, damit das Bedürfnis der Menschen nach Sicherheit optimal und unter Wahrung einer hohen Kundenfreundlichkeit gestillt werden kann.
Es ist auf dieser Grundlage denkbar, dass die Sicherheit beispielsweise von miteinander in Konkurrenz stehenden Versicherungsagenturen gewährleistet werden könnte, bei denen man sich gegen Überfälle, Diebstähle, Gewaltangriffe und weitere unerwünschte kriminelle Handlungen „versichern“ lassen kann. Im Schadeneintrittsfall hat die Versicherung Schadenersatz und Genugtuungszahlungen zu leisten, wodurch sie einen Anreiz hat, solche Verbrechen möglichst zu verhindern, indem sie durch geeignete Maßnahmen für die Sicherheit sorgt.
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