28. November 2023 17:00

Süßigkeiten weggenommen Regierung sucht Notlage

Wer kann helfen?

von Christian Paulwitz

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Bildquelle: Shutterstock Schnell, schnell, schnell: Regierung braucht neue Notlage für fortgesetzte Geldverbrennung und Zwangsbesteuerung im großen Stil

Nach einem eher milden Oktober, den man seit ungefähr 125 Tausend Jahren einen goldenen nennt angesichts des prächtigen Farbenspiels mit Sonnenschein auf buntem Herbstlaub, ist der November nun richtig ungemütlich geworden. Am Samstagmorgen gab es den ersten dünnen Schneeüberzug bei uns im bayerischen Flachland zu sehen, der zwar noch keine Nachhaltigkeit aufwies, aber der böige Schneeregen, den ich vom tagsüber warm geheizten Wohnzimmer aus beim Blick aus dem Fenster sehe, macht doch eher einen garstigen Eindruck. Die Wettervorhersage für die nächsten zwei Wochen verheißt auch für uns eher Frost und Kälte, ganz zu schweigen von den heftigeren Wintereinbrüchen in Osteuropa. Da denkt man mit einer gewissen Dankbarkeit an seine warme Stube. 

Bei nicht wenigen Leuten wird sie derzeit etwas eingetrübt durch teils deftige Heizkostennachzahlungen, die nach und nach fällig werden und so manchen Haushalt, der knapper kalkulieren muss als der Bundeshaushalt, in die Enge treiben. Weiter unten an der Realitätsfront hilft es eben nicht weiter, wenn der Staatsfunk in jüngerer Zeit immer wieder stolz verkündet, dass der Preisanstieg nicht mehr ganz so steil erfolge wie noch vor einem Jahr dank der weniger stark steigenden Energiepreise. – Richtiger wäre wohl zu sagen, dank der geringer gewichteten Energiepreise im Inflationsberechnungswarenkorb, den man Anfang des Jahres geflissentlich etwas angepasst hat, aber das würde den Informationsauftrag der Sender überschreiten.

Doch auch der große Haushalt hat seine Not, denn das Bundesverfassungsgericht, das sich in den letzten Jahren den Ruf erworben hat, Beschwerden lieber nicht zur Entscheidung anzunehmen, als zu riskieren, der Politik mal Einhalt gebieten zu müssen, hat ein erstaunliches Urteil gefällt. Es hat doch tatsächlich der Regierung untersagt, die dank selbst geschaffener und erklärter Notlagen zur Umgehung festgeschriebener Neuverschuldungsgrenzen eingerichteten Nebenhaushalte dann auch noch beliebig für andere ideologische Spaßprojekte umzuwidmen und so zu tun, als hielte man beim Kohleverprassen irgendwelche haushälterischen Regeln ein. Nicht dass das Urteil inhaltlich überrascht hätte, denn dass der Haushalt nicht mit dem Regelwerk übereinstimmt beziehungsweise dieses lockere Ding in betrügerischer Absicht umgeht, war ja nun sehr offenkundig und nicht nur Spezialisten bekannt. Überrascht hat an dem Urteil vielmehr, dass es gefällt und dass ein verfassungswidriger Haushalt tatsächlich festgestellt wurde. Sicher fragen Sie sich jetzt, warum der Verfassungsschutz dies nicht verfolgt, gerügt, Verdächtige bespitzelt und seine Beobachtungen in seiner Berichterstattung dargelegt hat, aber die Antwort könnte Sie verunsichern.

Finanzminister Lindner bemühte sich ja, ein tapferes Gesicht zu machen, aber irgendwie wirkte die ganze Regierungstruppe ein bisschen, wie wenn man beim Kindergeburtstag alle Süßigkeiten, die auf dem Tisch liegen, wegnimmt und in einen Schrank einsperrt, und machte Augen wie das presswurstförmige Stadtwohnungsdackerl, dem man mit bedeutungsvoller Miene die Kühlschranktür vor den Augen verschließt. Was tun? – Wie schon Lenin fragte. Am einfachsten wäre es natürlich, einen neuen Notstand zu erklären und wieder die sogenannte Schuldenbremse auszusetzen, die schon früher dank guter Schmierung ihrer Backen nicht dem Bild einer funktionsfähigen Bremse entsprach, die doch bei dauerhafter Betätigung irgendwann zum Stillstand führen müsste. Wenn man denn nun einen neuen Notstand erklären möchte, dann wäre es natürlich zweckmäßig, ihn mit den Lieblingsprojekten der Geldverbrennungsmaschine zu verbinden: Eine Klimanotlage muss her – was sonst?

Da kommt jetzt das Urteil des Verfassungsgerichts leider ein bisschen spät. Im Oktober wäre das angesichts der Hitzerekorde ja noch gegangen. Die sind mir persönlich zwar entgangen, auch wenn der Monat durchaus ganz angenehm war, aber es wurde in den Medien darüber berichtet, und das ist in politischen Kreisen viel wichtiger, als dass es etwa der Realität entspräche. Was passiert nun aber, wenn sie den Süßigkeitenschrank, auf welche Weise auch immer, nicht ganz schnell wieder aufbekommt? Wird sich die Rasselbande dann gegenseitig an die Gurgel gehen?

Ein bisschen haben sie noch Zeit. Wie der Fokus berichtet, noch bis zum 8. Dezember. Dann nämlich winken zumindest den meisten Mitgliedern der Regierung, die dann zwei Jahre im Amt ist, Ansprüche auf ein Ruhegehalt – derzeit angeblich immerhin 4.700 € monatlich, reicht also schon einmal, um eine bescheidene Bude zu heizen –, sofern der Kanzler entlassen wird oder zurücktritt oder der Bundestag neu gewählt wird. Das ist im Bundesministergesetz verankert, wo unter Paragraph 15 nämlich steht: „Ein ehemaliges Mitglied der Bundesregierung hat von dem Zeitpunkt an, in dem die Amtsbezüge aufhören, Anspruch auf Ruhegehalt, wenn es der Bundesregierung mindestens vier Jahre angehört hat.“

Haben Sie aufgepasst? Am 8. Dezember sind es zwei Jahre …  oder doch vier Jahre im Amt? Im gleichen Paragraphen heißt es dazu: „Bei einer Beendigung des Amtsverhältnisses aus den in § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 3 genannten Gründen oder im Falle einer Auflösung des Bundestages und einer ununterbrochenen Zugehörigkeit zur Bundesregierung von mehr als zwei Jahren gilt dies als Amtszeit von vier Jahren.“ Hab’s extra nachgeschlagen – alles ganz einfach und gesetzlich geregelt: Zwei ist gleich vier. Steht so im Gesetz, also ist es Recht und richtig. Das ist alles völlig konsistent, denn wenn im Gesetz steht, dass Raub und Erpressung in Ordnung sind, so ist das, wie Sie schon wissen, auch Recht und richtig; nur ein Demokratiefeind könnte dies bezweifeln.

Also: Etwa Mitte Dezember abwarten und die Regierung kann weg, dann passiert über Weihnachten und Neujahr erst einmal nichts, was immer gut ist, bis dann die nächste Regierung sich anschicken muss, die vorangegangene wieder einmal qualitativ zu unterbieten. Das wird diesmal noch spannender als letztes Mal. Es sei denn, bis spätestens zum ersten Advent blühen die Krokusse – dann wird das doch noch was mit der Klimanotlage, auch wenn es das früher schon einmal gegeben haben mag. Aber die staatstragende Presse wird das dann schon nicht schreiben.


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