29. Januar 2024 17:00

Anklage wegen Kritik an totalitären Coronamaßnahmen Freispruch zwischen zusammengebissenen Zähnen

Der in Berlin lebende amerikanische Autor C. J. Hopkins wagte es, das „New Normal Reich“ mit dem Dritten Reich zu vergleichen

von Robert Grözinger

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Bildquelle: Shutterstock Frei nach Roland Baader: Wolf nach Kreidemahlzeit, ohne Schafspelz und FFP2-Maske

Am vergangenen Dienstag wurde vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin ein Amerikaner freigesprochen, der von der Staatsanwaltschaft angeklagt worden war, weil er angeblich ein nationalsozialistisches Symbol verbreitet hatte. In Wirklichkeit, so scheint es, wurde der Satiriker und Buchautor C. J. Hopkins angeklagt, weil er die Coronamaßnahmen der Bundesregierung kritisierte und sie mit totalitären Maßnahmen etwa der Nationalsozialisten verglich. Der Titel seines entsprechenden Buches ist vielsagend: „The Rise of the New Normal Reich“. Auf dem Titelbild prangt eine Mund-Nasen-Schutzmaske, durch die schemenhaft ein Hakenkreuz zu sehen ist. Auf der deutschen Amazon-Seite ist das Buch inzwischen nicht mehr verfügbar. Es verschwand dort kurz nach der Anklageerhebung, sicherlich nur per Zufall.

Der Verlauf der Gerichtsverhandlung ist laut Angaben des Angeklagten und nun Freigesprochenen gut durch die dort zugegen gewesene Journalistin Aya Velázquez dargestellt (siehe Link unten).

Der Freispruch von Hopkins ist natürlich zu begrüßen. Allerdings ist auch klar, dass er als eloquenter, gebildeter und mit hinreichenden Geldmitteln ausgestatteter Mensch große Chancen auf juristischen Erfolg hatte. Den Geld- und Rufschaden hat er wohl alleine zu tragen. Dem Staat und seinen Lakaien wird das als Strafe reichen, nach dem Motto: Bestrafe einen, erziehe hundert.

An dieser Stelle will ich mich mit der Urteilsbegründung der Richterin befassen, wie sie von Velázquez wiedergegeben wurde, denn die hat es in sich. Die Juristin presste sie offenbar zwischen sprichwörtlich zusammengebissenen Zähnen heraus. Diese Urteilsbegründung ist ein weiterer Grund zum Auswandern oder, wenn schon geschehen, zur Entscheidung, nicht mehr dauerhaft nach Deutschland zurückzukehren, solange hier solche Gestalten mehr zu entscheiden haben als etwa die Frage, welche Dose sie zuerst ins Regal stellen sollen. 

„In Ihrer Urteilsbegründung“, schreibt Velázquez, „führte die Richterin aus, der‚Freispruch konterkariere Ihre (Herr Hopkins) Äußerungen, dass Sie hier in einem totalitären Staat leben‘.“ Das hat er nicht gesagt, sondern zum Beispiel, dass er „tatsächlich den Aufstieg dieser neuen Form des Totalitarismus mit dem Aufstieg der bekanntesten Form des Totalitarismus des 20. Jahrhunderts verglichen“ habe, wie Hopkins in seinem Schlussplädoyer ausführte. Er verglich die Gegenwart vor wenigen Jahren also mit der Zeit kurz vor der Machtübernahme durch Hitler. Als in Deutschland noch so etwas wie eine Demokratie herrschte, die aber schon im Sterben lag.

Überhaupt, was ist das für eine herablassende Begründung? Sie ist ähnlich beschränkt wie die kürzlich in einer Talkshow gemachte Äußerung – ich glaube eine von der Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckhardt an einen AfD-ler gerichtete –, man könne nicht sagen, „man darf nicht mehr alles sagen“, denn die Konsequenzlosigkeit seiner diesbezüglichen Äußerung hier beweise, dass das nicht der Fall ist. 

Weiter mit der Richterin: „Sie empfände‚eine gewisse Arroganz in seiner Einlassung‘, nach dem Motto, ‚nur er hätte es verstanden, alle andere sind doofe Schafe‘.“ Da kann man der Frau Richterin nur sagen, sie sollte nicht von sich auf andere schließen. „Dabei seien die anderen vielleicht von Wissenschaftlern überzeugt worden.“ Und in deren Einlassungen gab es keine Spur von Arroganz? Das Autoritätsargument ist keines, Frau Richterin. So was hat man früher in der Schule gelernt. Also bevor die Totalitaristen ihren 1968 begonnenen „langen Marsch durch die Institutionen“ komplettiert hatten und die Schulen endgültig in reine Gehirnwaschanlagen umwandelten.  

„Es sei ja eine ganz neue Situation gewesen.“ Ja, zwei, drei Wochen lang. Geschenkt. Spätestens im Mai 2020 konnte man aber Äußerungen finden, auch von Medizinern und Naturwissenschaftlern, die ernsthafte Zweifel am bestehenden „Narrativ“ anmeldeten. Man musste sie nur finden wollen. Man musste nur unvoreingenommen an die Sache herangehen. Aber das heißt ja heute, genau wie früher, „querdenken“. Schafe können das nicht, das stimmt. Wölfe im Schafspelz auch nicht.

Gleichzeitig konnte man auch erkennen, wie die Mainstream-Medien mit solchen Äußerungen umsprangen – und wie mit den sich so Äußernden umgesprungen wurde – im Beruf, im Freundes- und Familienkreis. Auch das, Frau Richterin, war eines totalitären Systems durchaus „würdig“. Das zu sehen war natürlich nur möglich, wenn man gelernt hatte, dass Wissenschaft nur durch Debatte verschiedenster Ansichten fortschreitet. Was gerade dann unerlässlich, ja überlebenswichtig ist, wenn die Situation neu und unübersichtlich ist.

Weiter sagte die Beamtin auf dem Richterstuhl: „Das ‚subjektive Gefühl, dass Sie das neue Nazi-Deutschland aufkommen sehen, da haben Sie vielleicht schon selbst etwas Totalitaristisches.‘“ Jawohl, Frau Richterin. Und das Androhen einer heftigen Geld- oder gar einer Gefängnisstrafe für eine offensichtliche Meinungsäußerung, die das Nazisymbol offensichtlich als Warnung einsetzt, hat Ihrer Ansicht nach wohl etwas „Rechtsstaatliches“.

„Sie sei selbst Enkelin von Nazi-Opfern, da brauche er sich hier mal nicht so aufzuspielen.“ Ohne das sicherlich erhebliche Leiden der Großeltern der Richterin in Frage zu stellen: Ganz Deutschland ist ein einziges großes Nazi-Opfer. Die durch den Krieg erlittenen persönlichen, körperlichen und materiellen Schäden sind unermesslich. Nicht wenige Deutsche waren auch Täter, etwa Kriegsverbrecher und sonstige Schergen des Regimes, keine Frage. Und in nicht seltenen Fällen wiegt die Täterschaft schwerer, oft weit schwerer als die persönlich erlittenen Schäden. Ganz Deutschland aber ist, beziehungsweise war, zumindest Opfer der Kurzsichtigkeit oder gar Verblendung zumindest einer großen Minderheit, wenn nicht gar der Mehrheit. Genau wie während der sogenannten Pandemie. 

Der Meinung der Richterin zufolge, schreibt Velázquez gegen Ende ihres Absatzes über die Urteilsbegründung, „seien die Einlassungen von Hopkins – sie sagt wortwörtlich – ‚ideologisches Geschwurbel‘, aber das sei nun mal nicht strafbar“. Das Wort „leider“ hat sie sich wohl nur mit allergrößter Mühe verkniffen. Macht nichts, Frau Richterin. Was nicht ist, kann ja noch werden, in diesem „Rechtsstaat“. Freuen Sie sich darauf?  

Bis hierhin hätte man noch, mit sehr viel gutem Willen von der Möglichkeit ausgehen können, die Richterin wisse, dass die Staatsanwaltschaft hier falsch gehandelt hat, wolle sie aber nicht öffentlich bloßstellen. Aber dann passierte dies: „Am Ende der Verhandlung verließ die Richterin den Saal mit einer FFP2-Maske.“ Also eine Überzeugungstäterin. Eine „furchtbare Juristin“, die, im Hinblick auf die Geschichte, „nichts vergessen und nichts gelernt hat.“

Ein Land, das sich solche „Unparteiischen“ leistet, ist dem baldigen Untergang geweiht. Hopkins gab in seinem Schlussplädoyer an, vor 20 Jahren die USA aufgrund der „faschistischen Atmosphäre, die damals in den USA herrschte, zur Zeit der US-Invasion im Irak – einem Angriffskrieg, der auf den Lügen der Regierung basierte“, verlassen zu haben. Er sei nach Deutschland gezogen und habe sich in Berlin ein neues Leben aufgebaut, „weil ich glaubte, dass Deutschland aufgrund seiner Geschichte der letzte Ort auf der Erde sein würde, der jemals wieder etwas mit irgendeiner Form von Totalitarismus zu tun haben würde.“

So kann man sich täuschen. Immer mehr Menschen lernen: Deutschland hat zwar den Zweiten Weltkrieg verloren, aber der Faschismus hat ihn gewonnen.

Quelle:

Aya Velázquez: Freispruch für den US-amerikanischen Autor CJ Hopkins (Velázquez Blog)


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