09. Februar 2024 11:00

Weltliteratur Planwirtschaft und Demokratie

80 Jahre nach „The Road to Serfdom“ (Teil 6)

von Carlos A. Gebauer (Pausiert)

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Bildquelle: rsool / Shutterstock In einer freiheitlichen Gesellschaft praktisch unmöglich: Einigung auf ein einheitliches (Reise-) Ziel

Der vielleicht beste gedankliche Zugang, um den Widerspruch zwischen staatlicher Gesamtplanung und Demokratie zu erkennen, liegt in einer Metapher, die Hayek am Rande seiner Darstellungen über Planwirtschaft und Demokratie verwendet: „Wenn Menschen dahin übereinkommen, dass es eine zentrale Planwirtschaft geben muss, [wenn aber gleichzeitig unter ihnen] über die Ziele verschiedene Ansichten herrschen, dann läuft das praktisch auf dasselbe hinaus, wie wenn eine Gruppe von Personen zu einer gemeinsamen Reise aufbricht, ohne sich zuvor über das Reiseziel geeinigt zu haben.“ Dies habe naturgemäß zur Folge, dass alle Beteiligten zuletzt eine Reise unternähmen, die viele – wenn nicht die meisten von ihnen – überhaupt nie angetreten hätten.

Hayek weiter: „Dass Planwirtschaft zu einer Situation führt, in der wir uns über weit mehr Punkte einigen müssen, als wir es gewohnt sind, und dass wir in einem planwirtschaftlichen System die gemeinsame Arbeit nicht auf Tätigkeiten beschränken können, zu denen Übereinstimmung erzielt werden kann, sondern dass wir zuletzt genötigt sind, sie in allem und jedem zu erzwingen, damit überhaupt eine Aktion unternommen werden kann, das ist eines der Merkmale von Planwirtschaft, das mehr als alle anderen ihr Wesen bestimmt.“

Bleibt man bei dem Bild einer Reise, so liegt auf der Hand, dass eine freiheitliche Gesellschaft ihren Mitgliedern nicht nur freistellt, wohin sie reisen möchten. Insbesondere kennzeichnet es eine solche Gesellschaft auch, dass sie weder jemanden zwingt, überhaupt eine Reise anzutreten, noch dass sie jemandem vorgibt, mit wem er zu reisen hat. Diese Freiheiten kann aber ein solches Gemeinwesen nicht zulassen, das zentral darauf ausgerichtet ist, alle seine Mitglieder einem einheitlichen (Reise-) Ziel zuzuführen.

Allen kollektivistischen Systemen wohnt nun die Grundidee inne, sämtliche verfügbare Arbeitskraft zu einem bestimmten sozialen Zweck bewusst organisieren zu müssen: „Die verschiedenen Spielarten des Kollektivismus unterscheiden sich voneinander durch das Ziel, auf das sie die Produktionstätigkeit der Gesellschaft richten wollen. Sie haben aber alle miteinander gemeinsam, dass sie – im Gegensatz zu Liberalismus und Individualismus – die Gesellschaft als Ganzes mit sämtlichen ihren Produktivkräften für dieses einzige Ziel organisieren wollen.“

Autonome Sphären des Individuums, in denen persönliche Wünsche Vorrang haben, müssen in solchen staatlichen Plankontexten unberücksichtigt bleiben. Denn: „Das ‚soziale Ziel‘ oder der ‚Gesamtzweck der Volkswirtschaft‘, für den die Gesellschaft [kollektiv] organisiert werden soll, wird üblicherweise nur unbestimmt bezeichnet als das ‚gemeine Beste‘ oder das ‚Gemeinwohl‘ oder das ‚Gemeininteresse‘. Man braucht nicht viel nachzudenken, um zu sehen, dass diese Ausdrücke viel zu allgemein gehalten sind, um einen bestimmten wirtschaftspolitischen Kurs zu bezeichnen.“

Um noch einmal die Metapher der Reise zu bemühen: In einer kollektiv organisierten Struktur verabredet man sich anfangs gemeinsam nur, um einen „schönen Ort“ oder eine „angenehme Landschaft“ aufzusuchen. Ob diese in den Bergen, an einem See, in der Wärme oder in der Kühle gelegen ist, wird nicht konkret verabredet. Die letzte Bestimmung darüber, wohin genau die Reise gehen wird, kann nämlich – wegen der Vielzahl unterschiedlicher Reisesehnsüchte aller Beteiligten – niemals einvernehmlich getroffen werden. Selbst wenn nur eine (knappe) Mehrheit über das exakte Ziel tatsächlich Konsens erzielt, haben sich auch alle Mitglieder der Minderheit in diesem Fall gegen ihren eigenen Willen dieser Reise anzuschließen. Mehr noch: Um sie durchführen zu können, müssen nun alle Mitglieder der Gemeinschaft dazu veranlasst werden, sich in einer Weise zu verhalten, die der angezielten Richtung mit vielerlei Hilfs- und Nebentätigkeiten am besten dient. Die Wahrscheinlichkeit, dass irgendein Beteiligter bei einem solchen Gesamtunternehmen zuletzt noch eine Tätigkeit ausübt, die überwiegend mit dem übereinstimmt, was er selbst je freiwillig hätte tun wollen, liegt praktisch bei null.

Was im Bild der Reise die gut vorstellbare individuelle Präferenz darüber ist, ob ein Mensch lieber durch einen Bergwald spaziert oder an einem Strand schwimmen geht, wird im gesamtgesellschaftlichen Kontext insgesamt zur Frage nach den unterschiedlichen Wertpräferenzen und ihrer Harmonisierung unter Gesellschaftsmitgliedern nach allgemein akzeptierten Regeln. Hayek: „In unserer Gesellschaft gibt es weder Anlass noch Grund dafür, dass sich alle Menschen übereinstimmende Ansichten darüber bilden, was jeder in der einen oder der anderen Lage tun soll. Aber da, wo alle Produktionsmittel [staatliches] Kollektiveigentum geworden sind und im Namen der Allgemeinheit nach einem einzigen einheitlichen Plan verwendet werden sollen, da muss eine ‚kollektive‘ Orientierung der wirtschaftlichen Aktivität sämtliche Entscheidungen vorgeben. In einer solchen Welt wird man bald feststellen, dass unser Moralkodex voller Lücken ist.“

Es lässt sich nicht ernsthaft bestreiten, dass Menschen, die sich voneinander durch ihre vielfältigen Persönlichkeiten unterscheiden, keine insgesamt einheitliche und allumfassende Wertskala haben können: „Es überstiege Menschenkraft, die unendliche Mannigfaltigkeit der verschiedenen Bedürfnisse aller unterschiedlichen Menschen, die sich verfügbare Produktionsmittel teilen müssen, zu erfassen.“ Um dieses Koordinationsproblem für ein gedeihliches Zusammenwirken in einer Gesellschaft moralisch vertretbar lösen zu können, schlagen der Liberalismus und die Philosophie des Individualismus vor, den freien Willen eines jeden Einzelnen in möglichst umfassendem Sinne zum Gegenstand seines Respektanspruches allen anderen gegenüber zu erküren.

„Dies ist die Grundlage, auf der die ganze Philosophie des Individualismus beruht. Sie nimmt nicht – wie oft behauptet wird – an, dass der Mensch egoistisch ist oder es sein sollte. Sie geht vielmehr nur davon aus, dass die begrenzte Phantasie eines jeden einzelnen Menschen ihm nicht erlaubt, in seine Wertskala mehr als einen ihm überschaubaren Bereich gesamtgesellschaftlicher Bedürfnisse aufzunehmen. Daraus zieht der Individualist den Schluss, dass es jedem Individuum freistehen sollte, innerhalb bestimmter Grenzen nach eigenen Wertvorstellungen und Neigungen zu leben, statt nach denen anderer. Diese Anerkennung des Individuums als des obersten Richters über seine eigenen Ziele bildet den Wesensgehalt des Individualismus.“

„Soziale Ziele“ sind in diesem Begriffsrahmen also jene Ziele, die von einer Vielzahl von Individuen unabhängig voneinander, aber parallel identisch angestrebt werden. Ihr gemeinsames Handeln erstreckt sich somit lediglich auf jene Gebiete, auf denen unter den Handelnden Konsens über die (gemeinsame) Zielverfolgung herrscht. Ob das je gemeinsam verfolgte Ziel dabei das endgültige eines Akteurs ist oder nur sein individuelles Zwischenziel, um anschließend alleine oder mit anderen Menschen noch ganz neue, weitergehende und abweichende Zwecke zu erreichen, wird in diesem Kontext bedeutungslos: „Sehr oft werden solche gemeinsamen Ziele nicht das jeweils letzte Ziel eines jeden Individuums sein, sondern sie sind oft nur Mittel, die verschiedene Personen dann wiederum ihren verschiedenen individuellen Zwecken weiter dienstbar machen können.“

Damit wird klar, dass das entscheidende Kriterium allen gemeinsamen Handelns in einer freiheitlichen Gesellschaft die Einigung der Beteiligten über ihren Kooperationswillen sein muss. Niemand wird hier gezwungen, sich an einer bestimmten Reise zu beteiligen, sondern jedem steht frei, sich einer Reisegesellschaft – vielleicht auch nur vorübergehend – anzuschließen, um sein eigenes Reiseziel zu erreichen, sofern alle übrigen Mitreisenden nur auch ihrerseits damit einverstanden sind, dieses Reiseteilstück gemeinsam zu bewältigen. Daraus folgt: „Die Grenzen dieser Sphäre gemeinschaftlichen Handelns bestimmen sich also danach, inwieweit die Individuen sich über besondere Ziele einigen. Und die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich über ein besonderes Aktionsprogramm verständigen, nimmt notwendigerweise umso mehr ab, je umfassender dieses wird.“

Besonders konfliktträchtig muss sich eine gesellschaftliche Lage voraussehbar dann entwickeln, wenn der Versuch unternommen wird, ein unbestimmtes Handlungsziel – wie etwa das mit dem Namen „Gemeinwohl“ – mit demokratischen Mehrheitsentscheidungen zu definieren und anzuzielen. Ein solcher Kurs setzt nämlich mehr Übereinstimmung in den Details voraus, als dies in der Realität je unter Menschen bestehen könnte. Die Bewältigung der fehlenden Übereinstimmung bringt – durch den daraus folgenden Mangel an Respekt gegenüber individuellen Handlungsfreiräumen – dann bald auch den Charakter der Freiheitlichkeit in einer solchen Gesellschaft grundlegend in Gefahr: „Die Unfähigkeit demokratischer Körperschaften, einen anscheinend eindeutigen Auftrag des Volkes auszuführen, wird unvermeidlich Unzufriedenheit mit den demokratischen Einrichtungen wachrufen. Parlamente werden dann als nutzlose ‚Schwatzbuden‘ betrachtet. Dann gewinnt die Überzeugung Boden, dass die Steuerung aus den Händen der Politiker in die von Sachverständigen gelegt werden müsse.“

Hayek unterlegt diese Abkehr von einer freiheitlichen Gesellschaft aus individuellen Bürgern und ihren Übergang in eine kollektivistisch-fremdbestimmte Gesellschaft aus bürokratisch unterworfenen Akteuren mit einer volkswirtschaftlichen Statistik des Jahres 1928: „Wo, wie dies zum Beispiel auf Deutschland bereits im Jahre 1928 zutraf, den Behörden die Verwendung von mehr als der Hälfte des Volkseinkommens untersteht (nach einer offiziellen deutschen Schätzung waren es 53 Prozent), da sind diese Behörden indirekt die Herren über das fast ganze Wirtschaftsleben der Nation.“

Hayek mahnt, sich klarzumachen, warum es Parlamente aus diesen Gründen nicht darstellen können, das ganze Wirtschaftsleben eines Landes in allen Einzelheiten zur Staatsangelegenheit zu machen. „Jedes Mitglied der Legislative mag zwar lieber einen bestimmten Plan für die Lenkung der Volkswirtschaft als überhaupt keinen sehen, aber es ist durchaus möglich, dass keinem einzigen Plan von einer Parlamentsmehrheit der Vorzug vor völliger Planlosigkeit gegeben wird.“

Hayek sah bereits 1944 deutlich, dass die fehlenden Steuerungsmöglichkeiten in derart komplexen Systemen durch den parlamentarischen Gesetzgeber andere Regelungslösungen provozieren mussten. Schon damals erkennbar, verschiebt sich die staatliche Anordnungsmacht in diesem Falle von der schwerfälligen Legislative in die flexiblere Exekutive. „Es wird versucht, eine Ermächtigungsgesetzgebung durch den technischen Charakter der Aufgabe zu rechtfertigen. Aber das bedeutet nicht, dass nur Fragen über technische Details im Wege der Ermächtigung erledigt werden.“ Hayek zitiert aus einem britischen Regierungsbericht von 1932, dem zufolge das Parlament seine Zuflucht bereits zu diesem Zeitpunkt empirisch erkennbar in eine Praxis „wahlloser En-bloc-Ermächtigungen“ genommen hatte. Ursache dieser umfänglichen Exekutivermächtigungen sei nach dem Urteil des Berichtes gewesen, dass das Parlament jedes Jahr zu viele Gesetze erlasse, als dass sie wegen ihrer technischen Details überhaupt noch für eine Diskussion im Parlament geeignet gewesen seien.

In einem solchen Übergang der staatlichen Regulierungsmethodik – weg von allgemeinen Gesetzen aus der Feder der Legislative hin zu Einzelmaßnahmen der Exekutive – liegt indes auch ein fataler Schritt heraus aus dem Kontext des Demokratischen: „Die Übertragung bestimmter technischer Aufgaben an selbständige Instanzen ist eine gewohnte Erscheinung, und doch ist sie schon der erste Schritt auf dem Wege, auf dem eine zur Planwirtschaft übergehende Demokratie ihre Macht Stück für Stück aufgibt.“

Je chaotischer sich die Lage in einer aus unbestimmten Gemeinwohlerwägungen verwirrten Gesellschaft darstellt, desto mehr greift eine allgemeine Mutmaßung Platz, die Unordnung müsse von einem ordnenden Geist wieder beendet werden: „Immer mehr greift dann die Meinung um sich, dass die verantwortlichen Behörden von den Fesseln des demokratischen Verfahrens befreit werden müssen, wenn irgendetwas durchgesetzt werden solle. Der Ruf nach einem Wirtschaftsdiktator bezeichnet ein charakteristisches Stadium in der Entwicklung zur Planwirtschaft.“

Vergleicht man diese demokratietheoretische Analyse Hayeks aus dem Jahre 1944 80 Jahre später mit der Weltpandemie ab dem Jahre 2020, so wird deutlich: Die Ermächtigung der Exekutive und die Illusion, sachverständige Experten könnten eine globale Gesamtsituation gedeihlich ordnen, war somit ebenso erwartbar fehlgehend wie strukturschädigend für die Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Staatsorganisation. Der von Hayek als „Ruf nach einem Wirtschaftsdiktator“ bezeichnete Impuls erinnert zudem fatal an die Vorstellung mancher heute umweltschützenden Zeitgenossen, es müsse nur der richtige Druck auf Menschen ausgeübt werden, um sie zur Herbeiführung von Zielen im ökologischen Gemeinwohl bewegen zu können.

Nicht wenig besorgniserregend ist in diesem Zusammenhang die Diagnose Hayeks, für einen Zeitpunkt fünf Jahre nach der beschriebenen deutschen Staatsquote von 53 Prozent im Jahre 1928 zu konstatieren: „Man darf nicht vergessen, dass Deutschland schon einige Zeit vor 1933 ein Stadium erreicht hatte, in dem es diktatorisch regiert werden musste. Es stand damals außer Zweifel, dass die Demokratie auf absehbare Zeit zusammengebrochen war. Hitler brauchte die Demokratie nicht zu vernichten; er nutzte nur ihren Zerfall aus.“

Es ist, erläutert Hayek weiter, eine gefährliche Illusion, zu glauben, eine Gesellschaft könne sich erlauben, Planwirtschaft zu betreiben, solange das Ganze nur demokratisch überwacht bleibe. Ab dem Moment, in dem beauftragte Behörden in den unausweichlichen Handlungszwang kämen, zwischen verschiedenen Zielen wählen zu müssen, verliere das Parlament den eigenen Überblick und mithin auch allen eigenen überwachenden oder steuernden Einfluss auf die Lage.

Hayek prognostizierte, dass sich ein solches System auf eine plebiszitäre Diktatur hin entwickeln werde. Das freiheitlich wünschenswerte Gegenbild beschrieb er mit den Worten: „Demokratie ist nur um den Preis zu haben, dass allein solche Gebiete einer bewussten Lenkung unterworfen werden, auf denen eine wirkliche Übereinstimmung über die Ziele besteht, während man andere Bereiche sich selbst überlassen muss. Aber in einer Gesellschaft, die durch eine zentrale Planwirtschaft reguliert wird, ist es unmöglich, zu warten, bis sich eine Mehrheit findet, die sich auf solche Ziele einigen kann. Dann wird es notwendig, dem Volk den Willen einer kleinen Minderheit aufzuzwingen, weil diese Minderheit das äußerste Maximum von Individuen darstellt, das sich über eine betreffende Frage noch einigen kann. Es ist das große Verdienst des Liberalismus, dass er die Zahl der Fragen, über die man sich in einem Staat einigen musste, auf solche wenige beschränkte, für die es eine breite gesellschaftliche Übereinstimmung freier Menschen noch mit Wahrscheinlichkeit geben konnte.“

Lasse sich eine Demokratie hingegen von einer kollektivistischen Ideologie überwältigen, so schaufele sie sich damit unweigerlich ihr eigenes Grab. Hayek schließt das Kapital ab mit einigen Begriffsabgrenzungen. Er stellt klar, dass selbst eine Diktatur als solche nicht zwangsläufig alle Freiheiten insgesamt vernichten müsse. Umgekehrt aber führe Planwirtschaft gerade deswegen stets in eine dann umfassend freiheitsvernichtende Diktatur, „weil diese das wirksamste Instrument der Gewaltanwendung und der Aufzwingung von Idealen ist und als solches unvermeidlich wird, wenn eine zentrale Planung großen Stiles durchgeführt werden soll“.

Aus diesem Grunde müsse auch eine realisierte „Diktatur des Proletariats“ die persönlichen Freiheiten ebenso restlos austilgen wie die schlimmste Autokratie. Der Glaube, dass eine Regierung dann niemals eine Willkürherrschaft werden könne, wenn sie nur wenigstens das Produkt einer demokratischen Wahl sei, ist Hayek zufolge leider ebenfalls unbegründet. Denn nicht der Ursprung, sondern nur die Begrenzung von Regierungsgewalt verhindere Willkür. Wenn es sich Demokratien zur Aufgabe machen, Staatsgewalt dafür einzusetzen, um unbestimmt konturierte Ziele zu verfolgen, dann werde sich daraus Willkürherrschaft entwickeln. Allenfalls die Orientierung an festen Normen könne das verhindern.

(wird fortgesetzt)


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