20. Februar 2024 17:00

Entscheidung über Auslieferung Freiheit der Berichterstattung – Freiheit für Assange!

Der Fall dokumentiert die Skrupellosigkeit eines kriminellen Staaten-Netzwerks

von Christian Paulwitz

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Bildquelle: Alexandros Michailidis / Shutterstock.com Inhaftiert, da er Staatsverbrechen aufdeckte: Julian Assange

Heute und morgen (20./21. Februar) steht Wikileaks-Gründer Julian Assange vor dem Londoner „High Court“, der entscheidet, ob ihm noch Rechtsmittel gegen seine drohende Auslieferung an die USA offenstehen. Seit April 2019 ist er in Haft, also fast fünf Jahre. Zuvor hat er allerdings bereits sieben Jahre auf der Flucht vor der britischen Polizei in der ekuadorianischen Botschaft verbracht. Der Hauptvorwurf gegen ihn: Berichterstattung. 2010 veröffentlichte er auf seiner Plattform Wikileaks – laut „Wikipedia“ übrigens gemeinsam mit der „New York Times“, dem „Guardian“ und dem „Spiegel“ – Auszüge aus Militärprotokollen, die Kriegsverbrechen der USA in Afghanistan und später im Irak belegten. Es ist wohlgemerkt nicht so, dass diese inhaltlich bestritten oder dass eine verfälschte Darstellung beklagt würde. Die Anklage lautet auf Spionage, weil er Dokumente veröffentlicht hat, die er von Dritten erhielt und die von den USA als geheim eingestuft werden – welcher Staat redet schon gerne über seine Verbrechen. Julian Assange ist australischer Staatsbürger, was die Vereinigten Staaten nicht davon abhält, selbst außerhalb ihres Gebietes besondere Eigentumsrechte an seiner Person zu beanspruchen.

Liest man nur die knapp zusammengefassten Eckpunkte der Verfolgung Assanges auf „Wikipedia“ nach, so fehlen einem die Worte angesichts des Zusammenspiels eines kriminellen Netzwerks von Staaten. Aufgrund eines offenbar konstruierten Vorwurfs eines Sexualdelikts durch Schweden mit einem Haftbefehl bereits im August 2010 sah er sich mit Auslieferung durch Großbritannien zunächst an Schweden und möglicherweise von Schweden aus an die USA bedroht. Es gelang ihm 2012, sich seiner elektronischen Fußfessel zu entledigen und in die ekuadorianische Botschaft zu flüchten. Er erhielt zunächst politisches Asyl und durch den damaligen Präsidenten die ekuadorianische Staatsbürgerschaft zugesprochen. Im April 2019 wurde diese ihm vom mittlerweile neu gewählten Präsidenten jedoch wieder entzogen – wer weiß, welche Dinge da im Hintergrund liefen? So wurde er von der britischen Polizei erneut festgenommen und anschließend zu einer Haftstrafe von 50 Wochen wegen Verstoßes gegen die Kautionsauflagen verurteilt. Die USA stellten Antrag auf Auslieferung, was dazu führte, dass er auch nach Ablauf der Strafe weiter in Haft blieb. Mittlerweile insgesamt fast fünf Jahre; im Hochsicherheitstrakt in Einzelhaft.

In Deutschland gibt es ein Hinweisgeberschutzgesetz, das auf einer EU-Richtlinie beruht. Hinweisgeber – Whistleblower – sollen vor Repressalien geschützt werden. Entsprechende Gesetze gibt es auch in Großbritannien, wie zum Beispiel den „Public Interest Disclosure Act“. Der Haken all dieser Gesetzgebungen: Hinweisgeber sollen nur vor Repressalien geschützt werden, wenn sie Verstöße gegen das staatlich gesetzte Recht durch Betriebe und Personen melden. Ein Schutz gegen die Verfolgung durch den Staat, der Verbrechen begangen hat, die durch einen Hinweisgeber aufgedeckt werden, ist nicht vorgesehen. Staaten stehen in ihrem Selbstverständnis über dem Recht – von der einen oder anderen wohlklingenden Sonntagsrede ihrer Repräsentanten vielleicht abgesehen. Und auch im Ausland wird das sogenannte Asylrecht sehr selektiv gehandhabt, beziehungsweise selektiv will man nichts davon wissen.

Dafür ist man gerne dabei, gegenüber Staaten, mit denen gerade keine so guten Beziehungen unterhalten werden, den Finger in die Wunde zu legen, wenn es um Repressalien gegen Berichterstatter oder Oppositionelle geht. Lautstark sind in diesen Tagen die Vorwürfe der Medien gegenüber Putin-Russland zu hören nach dem Tod von Nawalny in sibirischer Haft. Die Fälle sind nicht vergleichbar, dennoch ist die Aufmerksamkeit berechtigt, denn auch wenn Nawalny nicht als Journalist ins Lager kam und seine Person in mancherlei Hinsicht durchaus kritisch gesehen werden kann, wurde er ohne Zweifel vom System Putin unangemessen repressiv und brutal verfolgt. Ganz anders sieht es in der öffentlichen Wahrnehmung aus, wenn jemand, der entgegen den Interessen der US-amerikanischen Regierung in der Ukraine journalistisch tätig ist und dort unter Spionagevorwurf geheimdienstlich verfolgt und inhaftiert wird. Der amerikanische Staatsbürger Gonzalo Lira, seit Mai letzten Jahres unter Arrest, starb am 11. Januar; als Todesursache des 55-Jährigen wurde eine Lungenentzündung angegeben, was zumindest auf eine schlechte Versorgung hindeutet. Es wäre der Biden-Regierung ein Leichtes gewesen, ihren Staatsbürger in der Ukraine zu schützen und seine Rückkehr in die Vereinigten Staaten zu erreichen. Offensichtlich lag das nicht in ihrem Interesse. Bekanntlich prahlt Biden lieber vor laufender Kamera damit, als Vizekanzler seinen Einfluss genützt zu haben, um einen ukrainischen Staatsanwalt, der die Machenschaften seines Sohnes ins Visier genommen hatte, entfernen zu lassen, indem er amerikanische Staatsgelder in Milliardenhöhe als Druckmittel verwendete.

Immerhin interessiert sich die australische Regierung seit kurzem für das Schicksal ihres Staatsbürgers in britischer Haft. Vergangene Woche fand ein Antrag, gerichtet an die britische und die US-Regierung, im australischen Repräsentantenhaus mit Unterstützung des Premierministers eine Mehrheit. Nach 13 Jahren der Verfolgung durch den einen Bruderstaat wegen journalistischer Tätigkeit und daraus folgender Inhaftierung im anderen Bruderstaat fällt Australien auf einmal ein, sich für den eigenen Staatsbürger einzusetzen. Der Verdacht liegt auf der Hand, dass seitens der USA wie Großbritannien ein Interesse besteht, den Fall nun möglichst gesichtswahrend zu beenden und im Hintergrund dazu geräuschlos Vorbereitungen zu treffen. Es gibt also Hoffnung für Julian Assange und dessen Frau Stella, die als Rechtsanwältin seit Jahren international praktisch ausschließlich für seine Freilassung kämpft – eine bemerkenswerte, nicht weniger mutige Frau. Bald werden wir es wissen. Das Ziel seiner Verfolgung sollte ohnehin bereits erreicht sein: Die Abschreckung, gegen die Interessen der USA und ihrer Verbündeten Dinge zu berichten, die diese als gefährlich einstufen. Möge er zurückkehren dürfen und dann auch endlich in Ruhe gelassen werden, nachdem ihm bereits ein großer Teil seines Lebens gestohlen wurde. Weil er über die Wahrheit berichtete.


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