Krieg: USA greifen Raketenstellungen in Iran und Boote an
Konflikte und Zuständigkeiten im Nahen Osten
von Naomi Braun-Ferenczi drucken
Die USA haben nach eigenen Angaben trotz einer laufenden Waffenruhe Ziele im Süden Irans angegriffen, darunter Raketenstellungen und Boote, die Minen in der Straße von Hormus verlegen sollten. Washington spricht von Selbstverteidigung und verweist auf den Schutz eigener Truppen. Zugleich laufen Verhandlungen mit Iran über ein mögliches dauerhaftes Ende der Kämpfe weiter, während über Tote auf iranischer Seite berichtet wird.
Entscheidend ist die Frage der Zuständigkeit. Wer auf fremdem Territorium militärisch wirkt, greift in fremdes Eigentum ein. Dafür braucht es eine klare Legitimation, die über politische Selbstauskunft hinausgeht. Der Satz, ein Angriff diene der „Selbstverteidigung“, schafft diese Legitimation nicht automatisch. Er muß an konkrete, nachprüfbare Bedrohungen gebunden sein.
Wenn Boote tatsächlich Minen verlegen sollten, dann liegt darin ein unmittelbarer Angriff auf friedliche Nutzung und freie Passage. Wer eine Meerenge vermint, verletzt Rechte anderer und schafft ein reales Risiko für Dritte. Gegen eine solche Bedrohung kann Abwehr zulässig sein. Aber auch hier gilt: Die Grenze verläuft dort, wo Abwehr in flächige Kriegsführung umschlägt und Unbeteiligte die Last tragen.
Gerade inmitten von Verhandlungen zeigt sich das Problem politischer Gewalt besonders deutlich. Dieselben Akteure, die an einem „Deal“ arbeiten, setzen parallel Militär ein. Damit wird nicht Vertrauen geschaffen, sondern Unsicherheit institutionalisiert. Ein Abkommen auf dieser Grundlage bleibt fragil, weil es nicht auf verläßlicher Zustimmung beruht, sondern auf Druck, Drohung und wechselnden Machtlagen.
Besonders bedenklich ist die Sprache der Beteiligten. Von „Zurückhaltung“ und zugleich von Angriffen zu sprechen, verdeckt den Kern. Eigentum, Kontrolle und Haftung werden hier nicht sauber getrennt. Wer militärisch entscheidet, bestimmt Risiken für andere mit, ohne selbst die Schäden tragen zu müssen. Genau das ist das klassische Problem staatlicher Gewalt: Sie verlagert die Folgen eigener Eingriffe auf Menschen, die nie zugestimmt haben.
Auch die Forderung, Iran müsse angereichertes Uran an die USA übergeben oder unter Aufsicht zerstören, zeigt dieselbe Logik. Hier beansprucht eine Regierung Verfügungsgewalt über Material und Verfahren jenseits ihres Eigentumsbereichs. Ob ein solches Ergebnis politisch erwünscht erscheint, ist nicht der Maßstab. Maßstab ist, wer verfügen darf und wer die Konsequenzen trägt.
Freiheit beginnt mit klaren Zuständigkeiten. Ohne Eigentum, Einwilligung und Haftung gibt es nur Machtverwaltung. Wer Frieden will, muß Angriffe auf Rechte beenden, statt sie mit dem Etikett der Selbstverteidigung zu versehen.
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