Mit KI gegen Kriminalität: Polizei soll mehr digitale Befugnisse bekommen
Kritik wegen Grundrechtsrisiken und Datenvernetzung
von Naomi Braun-Ferenczi drucken
Die Bundesregierung will dem Bundeskriminalamt und der Bundespolizei neue digitale Befugnisse geben. Vorgesehen sind automatisierte Foto- und Stimmabgleiche mit öffentlich zugänglichen Inhalten im Internet sowie der Einsatz von Analyse-Software mit künstlicher Intelligenz, die Daten aus verschiedenen Quellen zusammenführt. Begründet wird das mit schwerer Kriminalität und Terrorabwehr. Kritiker warnen vor Eingriffen in Grundrechte, Datenbanken mit unklarer Reichweite und dem Verlust von Anonymität.
Entscheidend ist die Frage der Zuständigkeit. Wer darf über Daten, Identität und Bewegungsprofile entscheiden, die anderen gehören oder die sie unbewusst hinterlassen haben? Die Antwort darf nicht lauten: eine Behörde, nur weil sie sich technisch besser ausrüstet. Wer Zugriff auf Bilder, Stimmen und Datenverknüpfungen erhält, gewinnt Macht über Menschen, ohne dass diese zugestimmt haben. Das ist kein Fortschritt der Aufklärung, sondern eine Ausweitung von Kontrolle.
Der Verweis auf richterliche Anordnung ändert daran wenig. Auch ein Richter ersetzt keine Einwilligung des Betroffenen, wenn die Grundlage selbst falsch ist. Ein Beschluss macht einen Eingriff nicht freiwillig. Er verschiebt nur die Verantwortung in ein System, das bereits zu tief in private Sphären greift. Wenn der Staat öffentlich zugängliche Informationen mit behördlichen Datenbeständen koppelt und daraus automatisierte Verdachtsmomente erzeugt, wächst nicht nur die Effizienz. Es wächst auch die Reichweite des Zugriffs auf unbeteiligte Dritte.
Besonders problematisch ist die Verwendung von KI-Software, die Millionen Einträge zusammenführt und Zusammenhänge sichtbar machen soll. Solche Systeme arbeiten nicht mit Verantwortlichkeit, sondern mit Mustererkennung. Wer entscheidet, muss auch haften. Genau diese Zurechnung wird hier verwischt. Je größer der Datenbestand, desto leichter werden Fehler, Fehlzuordnungen und verdachtslose Erfassung. Dass selbst Opfer von Straftaten oder Beteiligte kleiner Polizeikontakte in Datenbanken landen können, zeigt das Grundproblem: Aus Anlassfällen wird ein dauerhafter Zugriff auf Personen, die nie als Täter feststanden.
Die Debatte über Palantir und „europäische Lösungen“ lenkt davon ab. Die Frage ist nicht, ob eine Software aus den USA oder aus Europa stammt. Die Frage ist, ob sie in ein System passt, das Kontrolle ausweitet und die Grenze zwischen Verdächtigen und Unbeteiligten auflöst. Technik macht einen Eingriff nicht legitim.
Die Grenze legitimer Gewalt verläuft dort, wo friedliche Verfügung über eigenes Eigentum und eigene Daten nicht mehr geschützt, sondern systematisch ausgeleuchtet wird. Freiheit braucht keine Totalerfassung. Sie braucht klare Zuständigkeiten, enge Grenzen und das Recht, unbeobachtet zu bleiben, solange kein konkreter, zurechenbarer Grund für einen Eingriff vorliegt.
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