Bundestag berät: Verleiher sollen für E-Scooter-Unfälle haften
Anbieter tragen Kosten – Nutzer in Beweispflicht
Der Bundestag berät einen Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, nach dem Verleihfirmen von E-Scootern künftig unabhängig von eigenem Verschulden für Schäden haften sollen. Zugleich sollen auch Fahrer stärker in die Pflicht genommen werden. Hintergrund sind steigende Unfallzahlen und Fälle, in denen Geschädigte bei Leih-Rollern auf ihren Kosten sitzen bleiben.
Der entscheidende Punkt ist nicht die Frage, ob Geschädigte Ersatz bekommen sollen. Entscheidend ist, wie der Staat dieses Ziel durchsetzt. Mit einer Haftung ohne Verschulden verschiebt er das Risiko vom Einzelfall auf die Anbieter. Damit wird aus einer zivilrechtlichen Schadensermittlung ein pauschales Haftungsregime. Wer Scooter vermietet, soll am Ende zahlen, auch wenn die konkrete Verursachung unklar bleibt. Das erleichtert Ansprüche, schafft aber zugleich eine Vermutung gegen denjenigen, der das Fahrzeug bereitstellt.
Das Problem liegt in der Anreizstruktur. Wenn Anbieter für Schäden haften, die sie selbst nicht verursacht haben, werden sie die Kosten weiterreichen: über höhere Preise, strengere Nutzungsregeln, mehr Überwachung oder weniger Angebot. Der Eingriff erscheint klein, verändert aber die Zuständigkeit. Nicht mehr der nachweislich Verantwortliche trägt das Risiko, sondern der am besten greifbare Akteur. Genau so wachsen regulatorische Systeme: erst als Lückenschluss verkauft, dann als neue Normalität.
Besonders heikel ist die vorgesehene Schuldvermutung für Fahrer. Wer seine Unschuld beweisen muss, steht unter einem allgemeinen Verdacht. Das kehrt den rechtsstaatlichen Grundsatz der Beweislast um und macht aus einem Schadensfall schnell ein Verfahren gegen den Nutzer. Bei unklaren Abläufen im öffentlichen Raum ist das kein Randproblem, sondern ein Systemfehler. Wo Beweise schwer zu sichern sind, gewinnt nicht der sachlich Zuständige, sondern derjenige, der Beweislast festlegt.
Auch die Branche hat einen Punkt, wenn sie auf die praktische Durchsetzbarkeit verweist. Wenn die Regeln zu ungenau sind, entsteht ein Dauerstreit über Parkpositionen, letzte Nutzer und Kausalität. Dann landen mehr Fälle vor Gericht, und die Kosten tragen am Ende Verbraucher und Anbieter. Aus einer Ausnahme wird ein Verfahren. Das ist die typische Logik solcher Eingriffe: Ein reales Problem dient als Begründung für mehr Kontrolle, am Ende aber wächst vor allem die Bürokratie.
Sinnvoll wäre eine klare, eng begrenzte Haftung dort, wo Verschulden nachweisbar ist. Wer das Eigentum anderer beschädigt oder Gehwege blockiert, muss haften. Alles darüber hinaus ist eine Ausweitung von Haftung ohne saubere Zurechnung. Das mag politisch bequem sein. Es ist aber ein weiterer Schritt weg von Verantwortung und hin zu administrierter Risikoverteilung.
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