Gegen den Widerstand der Eigentümermehrheit: Bundesgerichtshof erlaubt Klimaanlagen in Mehrparteienhäusern
Bedenken der Nachbarn reichen nicht mehr pauschal
von Lydia Flaß drucken
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Wohnungseigentümer den Einbau einer Split-Klimaanlage in einem Mehrparteienhaus nicht schon deshalb blockieren können, weil die Mehrheit im Haus dagegen ist. Streitpunkt waren vor allem mögliche Lärm-, Optik- und Kondenswasserbelastungen durch das Außengerät auf dem Balkon eines Eigentümers. Künftig reichen bloße Befürchtungen nicht mehr aus; erst tatsächliche unzumutbare Beeinträchtigungen können später noch rechtlich relevant werden.
Das ist spät, aber immerhin. Jahrzehntelang wurde in Eigentümergemeinschaften so getan, als könne man über das Bedürfnis nach Kühlung per Abstimmung hinweggehen. Der einzelne Eigentümer zahlt, trägt das Risiko und soll sich dann dem Geschmack der Nachbarn unterwerfen. So funktioniert kein Eigentum, sondern nur eine besonders kleinliche Form von Kollektivverwaltung.
Der ökonomische Kern ist simpel: Ein Balkon, ein Gerät, ein Bedarf. Die Kosten und Nutzen liegen beim Eigentümer, die Verhinderungslogik bei der Mehrheit. Genau dort entsteht der Schaden. Wer eine Klimaanlage will, soll nicht erst um Erlaubnis bitten müssen, nur weil andere sich vom Gedanken an ein Außengerät gestört fühlen. Das ist kein Schutz vor Belästigung, das ist Besitzstandspflege mit Absegnung durch das Protokoll.
Bemerkenswert ist auch die übliche Kostenverschiebung. Die Gegner solcher Anlagen sammeln Einwände wie Lärm, Optik und Kondenswasser, während sie die eigene Bequemlichkeit als Allgemeininteresse verkaufen. Die Rechnung zahlen dann alle mit, nur auf Umwegen: in Form von Rechtsstreit, Anwaltskosten, Verzögerung und einer künstlich verknappten Ausstattung mit etwas so Banalem wie Kühlung. Regulierung ist selten kostenlos. Sie sieht nur auf dem Papier so aus.
Dass sich Menschen im Sommer gegen Hitze schützen wollen, ist kein Luxusproblem, sondern eine normale Nachfrage. Wenn technische Lösungen verfügbar sind, sollte man sie nicht durch Mehrheitsbeschlüsse im Haus ausbremsen. Sonst wird aus einer Eigentumswohnung ein Mehrheitsregime im Kleinformat. Viel Romantik steckt da nicht drin, eher Schweiß.
Die eigentliche Pointe liegt ohnehin in der Verzögerung. Erst wird blockiert, dann gestritten, dann kassiert Karlsruhe die pauschale Verhinderung. Bis dahin sind Zeit, Geld und Nerven weg. Kosten verschwinden nicht. Sie wechseln nur die Adresse. In Deutschland geschieht das zuverlässig genug, um fast schon Tradition zu nennen.
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