16. September 2026 06:00

Herrschaft Die Friesische Freiheit

Ein historisches Beispiel für die Überflüssigkeit der Fürstenkaste der Berufspolitiker

von Oliver Gorus drucken

Friesland: Jahresversammlung am Deich
Bildquelle: Redaktion Friesland: Jahresversammlung am Deich

Einige Jahrhunderte ist es her: Am Dienstag nach Pfingsten standen Abgesandte friesischer Landesgemeinden auf einem Hügel bei Aurich und gingen nach getaner Arbeit wieder nach Hause. Der Ort hieß Upstalsboom, ursprünglich eine eingefriedete Weide in der Allmende, auf der man Vieh aufstellte. Palast und Kanzlei fehlten in Friesland. Die Männer, oft nur auf ein Jahr gewählt, schlichteten Streit zwischen den Landstrichen, bekräftigten den Frieden untereinander und berieten die gemeinsame Verteidigung. Der ostfriesische Geschichtsschreiber Ubbo Emmius nannte diesen Platz später: Altar der Freiheit.

Zwischen dem 12. und dem frühen 14. Jahrhundert hielt sich von der Zuidersee bis zur Wesermündung eine Ordnung, die im übrigen Europa ungewöhnlich war. Während Grafen und Grundherren anderswo das Land über Lehen und Hörigkeit organisierten, hatten die friesischen Gemeinden keine Fürsten über sich. An ihre Stelle traten die Redjeven: Richter und Vorsteher aus der Schicht der Großbauern, gewählt oder ausgewählt, auf Zeit im Amt, ohne erblichen Anspruch. Wer in einem Jahr richtete, gab das Amt danach wieder ab.

Diese Freiheit der friesischen Bürger war an eine sichtbare Pflicht gebunden, und die lag im Deichbau und in der Deichpflege. Das Land der Friesen ist flach und dem Meer zugewandt. Ohne den Wall aus Erde und Grasnarbe wären die Höfe, das Vieh und die Siedlungen der nächsten Sturmflut ausgeliefert gewesen. Der Deichbau war deshalb eine überlebensnotwendige Gemeinschaftsaufgabe und der praktischen Vernunft folgend an das Bodenrecht geknüpft. Die Regel lautete: Willst du nicht deichen, musst du weichen! – Wer die gemeinsame Last verweigerte, verlor den Anspruch auf sein Stück Boden, das der Deich ja erst bewohnbar machte. Herrschaft gab es somit durchaus. Sie gehörte nur keinem Grafen, sondern war mit der Aufgabe verbunden und endete, wenn das Jahr um war.

Die Blüte dieser Verfassung lag um 1300, als sich Dutzende Landesgemeinden zu den Sieben Seelanden zählten und ihre Vertreter am Upstalsboom zusammenkamen. Der Niedergang folgte im 14. Jahrhundert. Die Pest schwächte die Höfe, einflussreiche Familien machten aus dem zeitlichen Amt Besitz, nannten sich Häuptlinge und zogen in Steinhäuser: Die Fürstenherrschaft hielt Einzug. 1362 riss die Zweite Marcellusflut, die Groote Mandränke, die Küste auf und beschleunigte den Zerfall einer Ordnung, die da bereits unter Druck stand. 1464 ließ sich das Haus Cirksena vom Kaiser mit Ostfriesland belehnen. Damit war die Friesische Freiheit faktisch Geschichte: Sie endete, sobald das Richteramt nicht mehr an die Aufgabe, sondern an Personen einer Fürstenklasse gebunden und erblich geworden war.

Sobald ein Amt Besitz wird – durch ererbten Adelstitel und Lehen oder durch Parteikarriere in ein Staatsamt –, lebt und regiert der Inhaber auf Kosten derer, die er zu Untertanen macht. Parteilisten, Privilegien, Pöstchen und Pensiönchen, Versorgungswerk und der dauerhafte Zugriff auf Kassen, die von den Bürgern zwangsweise gefüllt werden, sind die moderne Version der Fürstenherrschaft. Bleibt Herrschaft dagegen an eine Aufgabe gebunden, zeitlich befristet und ohne die Lizenz, sich aus der Tasche der anderen ein Leben zu finanzieren, dann ist sie Selbstorganisation freier Leute. Pflichten haben sie trotzdem. Untertanen werden sie darüber nicht.

Der moderne Parteikarrierenfürst trägt selten einen Adelstitel. Er bekleidet wechselnde Ämter, für die er keinerlei Eignung benötigt, er trägt ein Mandat, danach das nächste und nächste und nächste, danach ein ruhiges Auskommen auf Kosten der Steuerzahler. Die Partei ist sein Adelsgeschlecht. Über Ortsverein, Liste und Fraktion arbeitet er sich an die öffentlichen Fleischtöpfe heran, bis aus einem zeitlichen Auftrag eine Lebensstellung geworden ist. Straße, Schule, Umverteilung, Klimaschutz, Gleichstellung, Russenhass und Kampf gegen Rechts werden Mittel zum Erhalt des Postens. Der Redjeve ging nach Hause, weil das Amt mit dem Jahr endete. Der Berufspolitiker bleibt in Berlin, weil das Amt sein Beruf ist.

Dabei zeigt die Geschichte mehrfach, nicht nur in Friesland: Bürger können Gericht, Schutz und Gemeinschaftsaufgaben wie beispielsweise den Deichbau selbst tragen. Friesland hat das über Generationen vorgemacht – zwar unvollständig und nicht auf ewig, mit Fehden und später mit Häuptlingen, die sich an die Stelle der Jahresrichter setzten, aber als Gegenprobe gegen die Behauptung, ohne Berufspolitiker breche alles zusammen, reicht das. Eine Gesellschaft braucht Menschen, die haften, wenn das Wasser kommt. Sie braucht aber keine Kaste, deren Einkommen daraus entsteht, dass die Zuständigkeit antiproportional zur persönlichen Verantwortung wächst und das Amt nie wieder zurückgegeben, sondern höchstens für ein weiteres eingetauscht wird.

Selbstorganisation ohne bindende Pflicht bleibt auf dem Niveau des Kaninchenzüchtervereins. Mit legitimierter Pflicht aber wird sie Ordnung: ein Amt auf Zeit, eine Last am sichtbaren Werk und der Ausschluss dessen, der die Last verweigert. Heute hängt die Pflicht eines Amtsträgers eher an der Fraktionslinie seiner Partei. Wer dort nicht mitgeht, verliert seinen Zugang zum Pöstchen. Ob der Deich hält, ist dabei für ihn völlig nachrangig.

Am Upstalsboom steht seit 1833 eine Pyramide aus Feldsteinen. Darunter lag einmal im Jahr die Zumutung, zu kommen, zu entscheiden und wieder an die Höfe zu gehen. Genau das unterscheidet freie Leute von Untertanen: Die einen übernehmen eine Aufgabe und geben sie wieder ab. Die anderen lassen sich von Leuten beherrschen, die das Amt besitzen. Der Fürst von früher und der Berufspolitiker von heute leben von derselben Quelle: vom weit verbreiteten Irrglauben der Leute, ohne Fürsten ginge es nicht. Das freie Friesland ist eines der Beispiele, die über lange Zeit bewiesen haben, dass es geht.


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