14. Oktober 2026 11:00

Sachsen-Anhalt AfD-Wahlsieg ist kein Freibrief für staatliche Macht

Milliardenteure Versprechen und Russlandkontakte verlangen kritische Prüfung

von Axel B.C. Krauss drucken

Ein Grinsen ist nicht genug: Was folgt konkret?
Bildquelle: Eigenes Bild Ein Grinsen ist nicht genug: Was folgt konkret?

Die AfD nach dem Wahlsieg in Sachsen-Anhalt: Dauergrinsen allein garantiert noch keine Veränderung

So weit, so trivial: Warum Wahlerfolge weder politische Unbedenklichkeit noch erfüllbare Versprechen bescheinigen

Nun ist es also passiert: Die AfD hat die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September 2026 mit 43,8 Prozent klar gewonnen; die CDU kam nur auf 17,2 Prozent. Eine absolute Mehrheit erreichte die AfD nicht. Das ist ein bedeutender Wahlsieg, aber weder eine Heiligsprechung ihres Programms noch ein Anspruch darauf, dass andere Parteien ihr zur Regierung verhelfen. Auch wenn es offenbar Absprachen zwischen CDU und AfD gab, wie bereits berichtet wurde. Am 6. Oktober wählte der Landtag bereits Tobias Rausch zum Präsidenten und Hans-Thomas Tillschneider zu einem seiner Vizepräsidenten.

Bei der Begeisterung mancher Anhänger fällt ein bemerkenswerter Wandlungsprozess auf, oder vielleicht besser, ein eklatanter Widerspruch im Denken, eine krasse logische Bruchstelle: Gestern war Demokratie noch das Herrschaftsinstrument einer verblödeten Mehrheit, heute gilt das Wahlergebnis als unwiderlegbarer Qualitätsnachweis. Wählt die „Masse“ die „Falschen“, besteht sie aus dummen Schlafschafen; wählt sie die angeblich „Richtigen“, besteht die Wählerschaft aus brillanten, politisch hochgebildeten, bestens informierten Intellektuellen, die ganz selbstverständlich die einzig vernünftige Entscheidung trafen. Offenbar war nicht das Verfahren mangelhaft, sondern lediglich die bisherige Lieferadresse der Macht. Wer so argumentiert, verteidigt kein Prinzip, sondern seine Mannschaft.

Gerade bei libertärer Demokratiekritik lohnt die Unterscheidung. Man kann Mehrheitsentscheidungen grundsätzlich begrenzen wollen und dennoch eine Partei als kleineres Übel wählen. Das ist noch kein Widerspruch. Er entsteht dort, wo dieselben Mehrheiten plötzlich auch Grundrechtseingriffe legitimieren sollen, sobald die bevorzugte Partei sie organisiert. Individuelle Freiheit wäre dann ein Schönwetterrecht für Gesinnungsverwandte. Wer staatlicher Macht grundsätzlich misstraut, müsste beim Wahlsieg der eigenen Favoriten besonders genau hinsehen. Der Staat wird durch einen Personalwechsel nicht zum Vegetarier.

Dabei ist auch die beliebte und angesichts des jüngsten AfD-Wahlsieges auf Kritikerseite gerne bediente historische Kurzformel, Hitler sei einfach „demokratisch gewählt“ worden, falsch. Die NSDAP wurde durch Wahlen zur stärksten Partei, errang bei den letzten freien Reichstagswahlen aber keine absolute Mehrheit. Am 30. Januar 1933 ernannte Hindenburg Hitler zum Reichskanzler, nachdem konservative Machteliten um Franz von Papen ihm den Weg bereitet hatten. Das war eine Machtübertragung innerhalb einer bereits ausgehöhlten Republik, keine freie Volkswahl Hitlers zum Regierungschef.

Die parlamentarische Selbstentmachtung folgte am 23. März. Dem Ermächtigungsgesetz stimmten neben NSDAP und DNVP auch Zentrum, Bayerische Volkspartei und liberale Parteien zu, darunter die Deutsche Staatspartei mit Theodor Heuss. Alle 94 anwesenden SPD-Abgeordneten lehnten es ab; kommunistische Abgeordnete waren ausgeschlossen, Oppositionelle verfolgt, die Abstimmung von Terror begleitet. Bürgerliche und liberale Mitwirkung ist also belegt, ein demokratisch „einwandfreier“ Weg in die Diktatur allerdings nicht. Ohne die heuer so oft überstrapazierten NSDAP-Vergleiche ergibt sich daraus nur der allgemeine Maßstab: Wahlbeteiligung und parlamentarische Zustimmung allein garantieren weder Freiheit noch politische Harmlosigkeit. Ein simplizistischer, geistig unreifer und stark verkürzender Hinweis – wie er beispielsweise in der „Welt“ zu lesen war –, das „sei eben Demokratie“, genügt daher nicht.

An diesen Maßstäben muss sich Siegmunds Landesverband allerdings messen lassen. Konkrete Personalverbindungen wurden bereits nachgewiesen: Fraktionsgeschäftsführer und Wahlkampfleiter Patrick Harr gehörte der 2009 verbotenen Heimattreuen Deutschen Jugend an; Fraktionsjustiziar Laurens Nothdurft war dort zweiter Bundesführer. Nothdurft erklärte, er habe die Parteigremien über frühere Tätigkeiten informiert; Harr begründete Personalentscheidungen mit Eignung und Vertrauen. Eine frühere Mitgliedschaft beweist nicht automatisch unveränderte heutige Überzeugungen. Sie verlangt bei Schlüsselpersonal aber sehr wohl mehr Erklärung als nur ein beruhigendes Lächeln.

Tillschneider steht ebenfalls nicht bloß wegen missliebiger Meinungen in der Kritik. Der promovierte Islamwissenschaftler eröffnete 2017 ein Abgeordnetenbüro im Hallenser Hausprojekt der Identitären, obwohl die AfD einen Unvereinbarkeitsbeschluss besaß. Der Deutschlandfunk dokumentierte diese räumliche Verbindung und die damalige Rechtfertigung des Landesvorsitzenden. Eine Abgrenzung, die an der gemeinsamen Haustür endet, ist politisch mindestens erklärungsbedürftig. 2024 bestätigte Tillschneider außerdem, seit Anfang 2023 unentgeltlich für die Moskauer Zeitung „Wedomosti“ zu schreiben. Der Vorwurf der „Kremlnähe“ ist also keineswegs nur eine aus der Luft gegriffene, völlig unbegründete Vermutung – es gibt konkrete Verdachtsmomente.

Auch die Erzählung von der medial zum Schweigen gebrachten Partei hält nur, solange man einen erheblichen Teil ihrer Öffentlichkeit ausblendet. Laut frontal produziert das Filmkunstkollektiv mit Aktivisten der Identitären Bewegung, geführt vom angeblich ehemaligen Neonazi Martin Sellner, Wahlkampfbilder und Videos für Ulrich Siegmund; der identitäre Aktivist Torsten Görke betreibt den Wahlkampfshop. Das ist organisierte Selbstdarstellung mit konkreten Dienstleistern. Daneben stehen unterstützende Publikationen: Der „Deutschland-Kurier“ verwandelte Siegmunds Lanz-Auftritt im Juli in eine Heldengeschichte, während kritische Nachfragen als „Fallenstellerei“ bezeichnet wurden. Der Leser darf das für Journalismus halten. Er darf aber auch bemerken, dass hier die Fantribüne die Spielanalyse übernommen hat. Und wie jeder Internetnutzer von heute weiß – daran gibt es nichts zu deuteln, das ist Fakt – betreibt die AfD online ein „kuratiertes“, sehr fleißiges Werbekartell. Die Behauptung, man sei in dieser Hinsicht – was mediale Präsenz, Werbung und „Nudging“ betrifft – also im Nachteil, ist eindeutig falsch.

Eine von der Otto Brenner-Stiftung veröffentlichte Untersuchung der Landtagswahlkämpfe 2024 in Sachsen, Thüringen und Brandenburg belegte zusätzlich die Vernetzung mit neu- und extrem rechten Akteuren über Telegram sowie Wahlkampfhilfe durch Streamer und Influencer. Die Autoren warnen allerdings davor, Professionalität und digitale Durchschlagskraft zu überschätzen. Ein kleines Beispiel soll zur Verdeutlichung genügen: Wenn ein AfD-Werbeträger wie „Rechtsanwalt Markus Haintz“ im Telegram-Kanal seiner Firma „HAINTZ.media“ auch nicht davor zurückschreckt, mit plumpen Methoden wie Verleumdung und übler Nachrede zu arbeiten, ist das in der Tat recht unprofessionell und könnte mit Blick auf die beabsichtigte Wirkung für die Partei schnell nach hinten losgehen. Unter einem völlig aus dem Kontext gerissenen Foto von Steinmeier und Söder war tatsächlich zu lesen, beide hätten sich, Zitat, „über den Tod des Papstes gefreut, freudig erregt nach ihrer Ankunft in Rom“. Daneben zwei AfD-Politiker mit bierernster Miene: „So trauert man richtig“. Ich darf doch bitten.

Man muss weder Söder noch Steinmeier als Politiker mögen, aber sowas ist nun wirklich weder „alternativ“ noch „kritisch“ und schon gar kein Journalismus, sondern einfach nur peinlich offensichtliches Public-Relations-Geschmiere. Kurz zusammengefasst: Berichterstattung etablierter Medien und eigene Propaganda schließen einander nicht aus. Man kann sich durchaus „unterdrückt“ fühlen und dabei über eine – pun intended – geschmierte Lautsprecheranlage verfügen. So wehrlos gegenüber der „Mainstream-Presse“, wie man in der AfD oft behauptete, ist man angesichts der zahlreichen mit viel Geld aufgebauten politischen Agitatoren mit eingekaufter Reichweite im Internet jedenfalls nicht. Wer sich den Anspruch gibt, eine „Alternative“ zu sein und sich besser zu verhalten als die Gegner, sollte das auch tun. Dieselben Methoden anzuwenden, sie aber verschleiern und die Mitbürger somit für blind oder dumm verkaufen zu wollen, ist einfach nur dreist.

Was bleibt nun vom politischen Programm, wenn die Lautsprecher ausgeschaltet werden? Siegmunds AfD verspricht unter anderem kostenfreie Kitas und Schulverpflegung, zusätzliches Familiengeld sowie mehr Polizei. Solche Leistungen sind grundsätzlich gestaltbar; bezahlt werden müssen sie trotzdem. Das IWH errechnete im August für die bezifferbaren Vorhaben rund 1,6 Milliarden Euro jährlich. Einschließlich des versprochenen Verzichts auf die bereits eingeplante Neuverschuldung steigt der Finanzierungsbedarf auf etwa 2,5 Milliarden; belegbare Einsparungen von rund 243 Millionen lassen mindestens 2,2 Milliarden ungedeckt. Das ist natürlich erstmal eine Modellrechnung unter benannten Annahmen, keine bereits entstandene Haushaltslücke. Sie widerlegt aber die doch sehr naive Vorstellung, das Gesamtpaket lasse sich „nebenbei“ nur durch das Streichen missliebiger Projekte bezahlen.

Bei anderen Ankündigungen fehlt nicht nur Geld, sondern Durchgriff: Besonders deutlich wird das bei Russland. Die AfD will über den Bundesrat auf ein Ende energiepolitischer Sanktionen und neue Gasimporte durch Nord Stream hinwirken. Eine Landesregierung kann entsprechende Initiativen anstoßen, aber keine Sanktionen der Europäischen Union eigenmächtig aufheben. Selbst eine politische Einigung könnte weder niedrige Preise noch zuverlässige Lieferungen garantieren: Verträge, Infrastruktur und die Entscheidungen Moskaus blieben maßgeblich. Am 7. Oktober berichtete Reuters zudem über einen angekündigten gemeinsamen Antrag von AfD und BSW gegen deutsche Militärhilfe für die Ukraine. Auch ein solcher Landtagsbeschluss würde die Bundespolitik nicht automatisch ändern.

Was die „Russlandkontakte“ anbelangt, müssen auch sie präziser beschrieben werden. Tillschneiders publizistische Tätigkeit ist belegt. Ein internationales Recherchenetzwerk berichtete 2019 außerdem über russische Dokumente, die den AfD-Abgeordneten Markus Frohnmaier als nutzbaren beziehungsweise kontrollierbaren Politiker einplanten; er bestritt die Vorwürfe. Solche Unterlagen dokumentieren Einflussabsichten, nicht schon deren erfolgreichen Vollzug oder eine russische Steuerung der Gesamtpartei. Politisch bleibt dennoch die Frage offen, weshalb ausgerechnet selbsternannte Verteidiger nationaler Souveränität neue Abhängigkeiten von Moskau als Befreiung verkaufen. Ein russischer Lieferant wird durch in Dauerschleife laufende Washington-Kritik nicht zum Vorzeige-Altruisten.

Alles Weitere verdient Prüfung. Dass die etablierten Parteien Vertrauen verspielt haben, ist mittlerweile ein Gemeinplatz: Ja, haben sie, und zwar massiv. Das macht ihre Konkurrenten aber weder automatisch ehrlich noch kompetent. Wer seinen Protest ernst nimmt, sollte ihn nicht gegen bedingungslose Gefolgschaft eintauschen. Sonst endet die groß angekündigte Befreiung damit, dass man seine Urteilskraft nur bei einer anderen Garderobe abgibt.

Bis nächste Woche.


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