08. November 2026 10:00

Rechtsstaat Hubig will E-Mails aus illegalem Hacker-Angriff für AfD-Verbot nutzen

Arbeitsgruppe soll Chancen eines Verbotsantrags bewerten

von Oliver C. Racke drucken

Parteiverbot: Gehackte E-Mails als mögliches Verfahrensmaterial.
Bildquelle: Redaktion Parteiverbot: Gehackte E-Mails als mögliches Verfahrensmaterial.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will prüfen lassen, ob im Internet veröffentlichte E-Mails der AfD aus einem illegalen Hackerangriff als Material für ein mögliches Parteiverbotsverfahren taugen. Dafür soll nach ihren Worten eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe die Erfolgsaussichten eines Antrags bewerten. Die Daten wurden nach Angaben des Berichts von Hackern veröffentlicht, die damit den Druck auf ein Verbotsverfahren erhöhen wollten.

Der Kern des Vorgangs ist problematisch: Hier soll mutmaßlich rechtswidrig erlangtes Material in ein Verfahren einfließen, das bereits das härteste politische Mittel gegen eine Partei ist. Das verschiebt die Maßstäbe gleich doppelt. Erstens wird ein illegaler Zugriff nachträglich politisch verwertbar gemacht. Zweitens wird aus der Frage, ob eine Partei rechtsstaatlich Grenzen überschreitet, eine Frage nach verwertbaren Fundstücken aus einem Datendiebstahl. Das ist ein schlechter Anreiz. Wer politische Ziele verfolgt, kann daraus lernen, dass illegale Beschaffung am Ende doch einen Nutzen bringt.

Die Logik dahinter ist institutionell bequem und gefährlich. Eine Arbeitsgruppe aus Bund und Ländern, ergänzt um Verfassungsschutz und Verfassungsrechtler, klingt nach Sorgfalt. Tatsächlich entsteht aber ein Apparat, der immer mehr Material sammelt, bewertet und in Richtung eines Verbotsverfahrens sortiert. Damit wächst nicht nur der Wissensvorsprung des Staates, sondern auch seine Macht, unliebsame Opposition unter einen permanenten Verdacht zu stellen. Der Eingriff erscheint klein, verändert aber die Zuständigkeit: weg von politischer Auseinandersetzung, hin zu administrativer Vorprüfung mit Eingriffstiefe.

Besonders heikel ist die Kombination aus Geheimdienstnähe und Parteiverbot. Wenn Beobachtung, Auswertung und Antragstellung aus demselben politischen Klima kommen, entsteht kein neutraler Prüfprozess, sondern ein selbstverstärkender Mechanismus. Je stärker der Druck auf eine Partei steigt, desto größer wird der Anreiz, auch fragwürdige Quellen zu nutzen, um den nächsten Schritt zu rechtfertigen. So wird die Ausnahme zur Methode.

Ein freiheitlicher Maßstab wäre klarer: Der Staat sollte sich nicht über illegale Beschaffungshandlungen an Material bedienen, das er für einen politischen Vernichtungsakt verwenden will. Wer rechtsstaatliche Prinzipien ernst nimmt, darf sie nicht je nach Feindbild dehnen. Sonst bleibt vom Schutz der Freiheit nur die Rhetorik, während die Machtmittel immer weiter anwachsen.


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