WEF in Davos: Die Stuhlkreise der Mächtigen
Public-Private-Partnership – erzwungene Gewinne
von Andreas Tiedtke (Pausiert)
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Vom 16. bis zum 21. Januar 2023 trafen sich die Mächtigen aus Wirtschaft und Politik in Davos, um in sogenannten „panels“, also etwa Stuhlkreisen, zu diskutieren, wie das Schicksal der einfachen Leute künftig verwaltet werden soll. Die Lenker von Großunternehmen und Staaten hatten dabei stets die aus ihrer Sicht drängendsten Probleme der Welt im Blick, die – so des Öfteren der Tenor – „nur gemeinsam gelöst“ werden können, also auf globaler Ebene, „top-down“ statt „bottom-up“. Zwei der großen Narrative, die immer wieder bemüht werden, sind die Menschengemachtheit des Klimawandels und die Bekämpfung von Gesundheitsgefährdungen. Und immer wieder wird auch in diesem Zusammenhang das sogenannte „Public Private Partnership“ gepriesen, also die Zusammenarbeit von Unternehmen und Staaten, um „Entwicklungsziele“ zu erreichen und die „Stakeholder“ zu beteiligen, also die Betroffenen von wirklichen oder vermeintlichen positiven wie negativen Externalitäten der Weltwirtschaft.
Da dies eine praxeologische Kolumne ist, wollen wir es heute genauer wissen und schauen uns die genannten Punkte unter handlungslogischen Aspekten an. Zunächst die beiden aktuell großen „current things“, also die „aktuellen Aufreger“, Klima und Pandemie. Da die Erkenntnistheorie Teil der Praxeologie ist, können wir die verschiedenen Arten, wie Handelnde an Wissen gelangen, kategorisieren im Hinblick darauf, wie objektiv und sicher das gewonnene Wissen ist.
In den klassischen Naturwissenschaften können konstante Zusammenhänge zwischen messbaren Größen isoliert und von jedermann jederzeit getestet werden. Dabei bedeutet Messen das vergleichen mit einem objektiven Standard, also etwa Kilogramm, Meter, rot, gasförmig oder dergleichen. Hier gibt es kaum Streit zwischen den Experten. Aber bei den Wissenschaften, die sich mit dem Verlauf von Klimaveränderungen und Krankheitswellen befassen, ist dies anders. Denn beim Erdklima wie beim Verlauf von Krankheitswellen handelt es sich um komplexe historische Phänomene mit Rückkopplungen. Daten, die aus solchen Phänomenen gewonnen werden, können keinen Beweis erbringen für eine bestimmte These betreffend den weiteren Fortgang des Phänomens. Denn die Zusammenhänge zwischen Ursachen und Wirkungen sind vielfältig, nicht isolierbar und der historische Prozess ist nicht wiederholbar. Sie können das Weltklima oder eine Krankheitswelle nicht erneut unter den exakt gleichen Bedingungen stattfinden lassen. Zudem können Veränderungen der Ausgangsgröße auf diese zurückwirken, das heißt, es gibt Rückkopplungen.
Die klassischen Methoden zum Verstehen solcher komplexen Phänomene sind das „eigentümliche Verstehen“ beziehungsweise „Mutmaßen“. Eigentümlich bedeutet, dass die Thesen sogenannte persönliche Relevanzurteile enthalten. Es gibt unterschiedliche Einschätzungen, welche Faktoren relevant sind und – vor allem – „wie relevant“ die jeweiligen Faktoren sind, das heißt, in welchem quantitativen Ausmaß sie zu einem bestimmten Geschehen beigetragen haben oder dies künftig werden. Und sofern eine Mutmaßung eines Experten nicht gegen die Erkenntnisse der Mathematik, Logik, Praxeologie oder der Naturwissenschaften verstößt, verbleibt ein persönlicher Beurteilungsspielraum für diese Relevanzurteile, der keinem objektiven Beweis oder Gegenbeweis zugänglich ist. Und das ist genau der Grund, wieso die Experten bei den Themen „Menschengemachtheit“ beziehungsweise Krankheitswellen zu so unterschiedlichen Einschätzungen gelangen. Es liegt in der Natur der Sache, in der wissenschaftlichen Methode begründet.
Da sowohl Beweis als auch Gegenbeweis nicht objektiv erbringbar sind, bedient man sich letztlich des Argumentes „Better-safe-than-sorry“, also etwa „Auf-Nummer-sicher-gehen“. Dies führt jedoch dazu, dass friedliche Prinzipien des menschlichen Zusammenlebens unter den Tisch fallen, wie etwa „primum non nocere“, also „zuallererst, füge kein Leid zu“, und „in dubio pro reo“, in einem weiteren Sinne verstanden als „im Zweifel, füge kein Leid zu“. Denn die Gefahr, die mögliche Schädigung, die abgewendet werden soll, kann von den Proponenten der jeweiligen Zwangsmaßnahmen nicht bewiesen werden. Die Juristen des 19. Jahrhunderts wussten schon: Wenn die Beweislast bei demjenigen liegt, dem Zwang und letztlich Gewalt zugefügt werden soll, dann liegt ein Angriff vor und keine Verteidigung, denn sicher ist ja, dass durch den Zwang ein Schaden zugefügt wird, aber unsicher bleibt, ob der Geschädigte tatsächlich selbst ein Schädiger war oder ist. Wer also Zwang ausübt, ohne mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ einen Schädiger überführen zu können, der ist Aggressor und nicht Verteidiger. In der Juristensprache heißt es, es dürften „keine vernünftigen Zweifel“ mehr verbleiben, dass der andere ein Schädiger ist. Bei der Methode des eigentümlichen Mutmaßens betreffend komplexe historische Phänomene mit Rückkopplungen, verbleiben jedoch notwendigerweise Zweifel.
Handlungslogisch sind Zwangsmaßnahmen, die mit Mutmaßungen über den Verlauf des Weltklimas oder von Krankheitswellen begründet werden, daher eine feindliche Handlung, weil der Beweis dafür, dass die Zwangsmaßnahmen erforderlich sind, um konkret drohenden Schaden abzuwenden, nicht erbringbar ist, und es sich deshalb nicht um Verteidigung handelt.
Dass die Machthaber (und auch viele der „Machtlosen“) dies unter keinen Umständen so sehen wollen, hat mit ihren – oft unbewussten – Einstellungen und Überzeugungen im Hinblick auf Ungenügen, Schuld und Scham zu tun sowie mit einer Verdrängung der Gewalt und mit Angst. Hierüber habe ich ausführlich im Artikel „Nichts ist so eindeutig, dass es sich nicht umdeuten ließe“ geschrieben, den Sie unten bei den Quellen finden, und auch über die möglichen Lösungen. Denn auf der Diskussionsebene wird sich keine Lösung finden lassen, weil die vorgetragenen Gründe für die Zwangsmaßnahmen von deren Proponenten als „wissenschaftliche Wahrheit“ rationalisiert werden.
Von der meist unbewussten Motivlage noch zum letzten wichtigen Punkt, der hier angesprochen werden soll und der sowohl im Zusammenhang mit den Klima- als auch mit den Gesundheitszielen der Konzern- und Staatenlenker eine Rolle spielt: „Public Private Partnership“, also eine Verbindung von Unternehmen und Staaten, um Ziele zu erreichen. Beispielsweise die Enthaftung von Impfstoffherstellern, das Bezahlen der Impfstoffe, die Förderung von Windkraftanlagen oder E-Autos, erhöhte Zwangsabgaben auf Brennstoffe oder Genussmittel und so weiter: In all diesen Fällen wird die Finanzierung – sowohl der staatlichen Ausgaben als auch mittelbar der Umsätze der beteiligten Unternehmen – mit dem Mittel Zwang durchgesetzt. Dem Bürger steht es nicht frei wie in der Marktwirtschaft, die Finanzierung der Produktion der jeweiligen Güter und Leistungen schadlos abzulehnen, sondern er wird über Zwangsabgaben und Regulierung dazu gezwungen. Zu diesem Themenfeld habe ich in der vorhergehenden Kolumne bereits ausführlich referiert, weshalb ich es deshalb hier dabei belassen möchte. „Public Private Partnership“ bedeutet handlungslogisch letztlich eine erzwungene Finanzierung dessen, was als Produkt oder Leistung am Ende der Partnerschaft herauskommt. Aber „Public Private Partnership“ klingt besser als erzwungene Finanzierung, das gebe ich gerne zu.
Quellen:
How to harness the transformative potential of public-private partnerships (WEF, 2022)
Andreas Tiedtke: Die staatlichen Corona- und Klimamaßnahmen können wissenschaftlich nicht begründet werden (Ludwig von Mises Institut Deutschland)
Andreas Tiedtke: Nichts ist so eindeutig, dass es sich nicht umdeuten ließe (Ludwig von Mises Institut Deutschland)
Andreas Tiedtke: Eine Vermögensabgabe ist nicht gerecht, sondern unsozial (Freiheitsfunken)
Andreas Tiedtke: Der Kompass zum lebendigen Leben (FinanzBuch Verlag)
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