26. Juni 2023 08:00

Gestahlfedert: The Red Rat Pack (Teil 2) It’s not Volksverhetzung when we do it

Satire darf alles – aber nur, wenn sie von den „Guten“ kommt

von Michael Werner

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Bildquelle: Shutterstock Willkommen: Sie betreten nun die deutsche Justiz

Im ersten Teil meiner Kolumne dieses Titels vom 13. Februar 2023 berichtete ich von meiner Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Köln gegen den WDR wegen Volksverhetzung, weil dieser auf Facebook folgendes postete: „Eine Frau aus Bochum hat in einer Wohnung mit 800 Ratten gewohnt. Schöne Abwechslung. Normalerweise vermietet ja eine Ratte 800 Wohnungen.“ In der Kolumne gab es auch den Wortlaut meiner Anzeige mitsamt Begründung zu lesen sowie meine Ankündigung, auf die Sache zurückzukommen, sobald die Staatsanwaltschaft sich regt. Das ist nun passiert, doch empfehle ich zum besseren Verständnis dessen, was jetzt folgt, vorab die (erneute) Lektüre meiner damaligen Kolumne, siehe ersten Link unten.

Letzte Woche erhielt ich nun ein Schreiben, in dem ein Staatsanwalt mir mitteilt, dass der von mir zur Anzeige gebrachte Sachverhalt unter keine strafrechtliche Vorschrift falle und somit auch nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung erfülle. Die Begründung: Es seien mit „Ratten“ nicht alle Vermieter gemeint, sondern vornehmlich solche, die als Investoren mehrere hundert Wohnungen als Spekulationsobjekte kaufen, daher sei das als „provokante und plakative Kritik“ an eben diesen Gestalten zu verstehen. Das mag zwar „unhöflich und grenzüberschreitend“ sein, ist „in der freiheitlich demokratischen Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des emotionalen politischen Meinungskampfes und der Fundamentalkritik an Verfehlungen in der Wohnungsmarktpolitik jedoch ohne Weiteres vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt.“

Interessant, nicht wahr? Wenn man Menschen, die etwas tun, was absolut legal ist, aber in den Augen von Sozialisten moralisch verwerflich, öffentlich als „Ratten“ bezeichnet, ist das keine Volksverhetzung. In diesem Zusammenhang wäre es mal interessant zu erfahren, ob es analog zu dieser Argumentation dann auch keine Volksverhetzung ist, wenn jemand aus dem anderen politischen Lager beispielsweise Asylbetrüger, die bei wortgenauer Auslegung des Artikels 16a des Grundgesetzes gar nicht hier sein dürften, da sie über gleich mehrere sichere Drittstaaten eingereist sind, unter dem Deckmantel der Satire pauschal als „Ratten“ bezeichnen würde, nur weil einige von ihnen hier sehr unschöne Dinge tun, die sogar nicht nur moralisch verwerflich sind, sondern zudem noch unsere Kriminalitätsstatistiken bereichern. Die Antwort auf diese rein rhetorische Frage möge sich an dieser Stelle bitte jeder selbst geben.

Nichtsdestotrotz bin ich jetzt ein Riesenfan des Staatsanwalts, weil er das Gut der Meinungsfreiheit so viel höher wertet als ein paar lästige Strafvorschriften, die diese nur unnötig einschränken. Bravo, Herr Staatsanwalt!

Bereits in der Corona-Zeit zeigte sich selbiger Staatsanwalt äußerst großzügig als unermüdlicher Kämpfer für die freie Rede, als bei einer Demonstration von „Maßnahmen-Gegnern“ (die Anführungszeichen hat er höchstselbst gesetzt) gewaltverherrlichende Linksextremisten zum Anheizen der anwesenden Antifa-Schlägertrupps folgendes Liedgut einer Krawall-Kapelle namens „KAFVKA“ zu Gehör brachten:

„Ich will, ich will, ich Querdenker klatschen, Querdenker klatschen!
Immer noch besser als sie marschieren zu lassen!
Fick dein sogenanntes Volk!
Fick dein ,Wir sind das Volk!‘-Geschrei!
Ich will, ich will, ich Querdenker klatschen, Querdenker klatschen!“

Dieses feingeistige Elaborat wertete der freiheitsliebende Staatsanwalt selbst in diesem direkten Zusammenhang mitnichten als Aufruf zu einer Straftat gemäß Paragraph 111 des Strafgesetzbuches, wie das vielleicht irgendwelche spießigen Kleingeister auslegen könnten. Nein, nach seiner großzügigen Auslegung war dieser sympathische kleine Rüttelreim vollumfänglich von der Kunst- und Meinungsfreiheit gedeckt. Bravo, Herr Staatsanwalt!

Einen kleinen Ausreißer gibt es bei unserem Verteidiger der Meinungsfreiheit jedoch zu vermelden: Als vor rund zwei Jahren der ehemalige Kölner CDU-Politiker Hans-Josef Bähner vor Gericht stand, weil er – nach eigener Auffassung in einer Notwehr-Situation – im Jahre 2019 einen Schuss in Richtung einer Gruppe vor seinem Bungalow randalierender Jugendlicher abgegeben hatte, zeigte der Staatsanwalt sich dann zur Abwechslung mal von seiner knallharten Seite und forderte einen spürbaren Aufschlag für den Angeklagten, weil dieser die vor seinem Haus versammelte Abordnung der erlebnisorientierten Kölner Event-Szene angeblich als „Dreckskanaken“ und „scheiß Ausländer“ bezeichnet haben soll, wie den Betroffenen wesentlich später, aber wohl gerade noch rechtzeitig eingefallen war. Hassverbrechen – das geht ja wohl gar nicht!

Den Vorwurf, die deutsche Justiz sei auf dem linksgrünen Auge blind, weiß er jedoch stabil zu kontern: „Es gibt in Deutschland keine politisch gefärbte Justiz, das verhindern Kontrollmechanismen.“

Bravo, Herr Staatsanwalt! Dann werde ich diese Kontrollmechanismen jetzt mal in Anspruch nehmen, um zu schauen, was sie taugen, und die Sache seinem Dienstherrn zur Stellungnahme vorlegen.

To be continued…

Quellen:

Gestahlfedert: The Red Rat Pack – It’s not Volksverhetzung when we do it (Freiheitsfunken)

WDR-Satire (Facebook)

Kölner Staatsanwalt erlaubt „Querdenker klatschen, Querdenker klatschen“ (Alexander Wallasch)

Querdenker klatschen (YouTube-Kanal von KAFVKA)

Lange Haftstrafe – Kölner Gericht verurteilt Ex-CDU-Politiker Bähner (Kölner Stadtanzeiger)

Rassistisches Motiv – Dreieinhalb Jahre Haft für Kölner CDU-Politiker (T-Online)


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