Gestahlfedert: Pinocchio-Gate: Kleines Püppchen, freches Püppchen
Ein harmloser Witz, ein Ermittlungsverfahren und die Amis
Anlässlich eines Besuchs von Bundeskanzler Friedrich Merz im Oktober 2025 in Heilbronn hatte das örtliche Polizeipräsidium in einem Facebook-Post als Sicherheitsmaßnahme ein Flugverbot angekündigt. Dieser Post wurde über 400 Mal kommentiert, darunter erwartungsgemäß auch von etlichen Bürgern, die ihrer Enttäuschung oder auch Wut über die Amtsführung des Regierungschefs freien Lauf ließen, insbesondere dahingehend, dass Merz zur Einhaltung von Wahlversprechen und zur Wahrhaftigkeit seiner Aussagen ein eher entspanntes Verhältnis pflegt. Bei 38 dieser Kommentare glaubte das Social-Media-Team der Heilbronner Polizei im Rahmen einer „vorläufigen Prüfung“ den Anfangsverdacht einer Straftat zu erkennen, legte zu jedem Post eine Akte an und leitete diese dann der Staatsanwaltschaft weiter.
Einer dieser Kommentare stammte von einem Rentner, der schrieb: „Pinocchio kommt nach HN“ (HN ist die Abkürzung für Heilbronn). Der italienische Autor Carlo Collodi ersann im Jahre 1881 zahlreiche Abenteuergeschichten einer von einem Meister Geppetto geschnitzten Holzpuppe namens Pinocchio, die plötzlich lebendig wurde und wie ein normaler kleiner Junge sein wollte, jedoch über ein außergewöhnliches Merkmal verfügte: Sobald Pinocchio log, wuchs seine hölzerne Nase auf ein Vielfaches ihrer ursprünglichen Länge. Deshalb assoziiert man seinen Namen mit jemandem, der es mit der Wahrheit nicht ganz so genau nimmt, ähnlich wie den deutschen Adeligen Hieronymus Carl Friedrich von Münchhausen, im Volksmund auch gerne „Lügenbaron“ genannt, so wie Friedrich Merz von vielen Oppositionellen – sogar schon im Bundestag – regelmäßig „Lügenkanzler“ genannt wird. Und nicht nur das: Auch als „Pinocchio“ wurde er dort bereits bezeichnet, nämlich von der Grünen-Bundesvorsitzenden Franziska Brantner.
All das blieb folgenlos, lediglich den Heilbronner Rentner erwischte es kalt: Er bekam Post von den Ermittlungsbehörden, worin man ihn darüber informierte, dass ihm eine gegen eine Person des politischen Lebens gerichtete Beleidigung gemäß des Majestätsbeleidigungs-Paragraphen 188 des Strafgesetzbuchs vorgeworfen wird, und ihm die Gelegenheit zu einer Stellungnahme gab. Der Mann glaubte zunächst an einen schlechten Scherz und tat dann das einzig Richtige: Er suchte mit dieser Justizposse die Öffentlichkeit, und die Geschichte ging viral. So viral, dass sie sogar ganz weit oben in der Trump-Administration nicht nur zur Kenntnis genommen, sondern auch kommentiert wurde: Sarah Rogers, Staatssekretärin im US-Außenministerium und Weihnachten maßgeblich mitverantwortlich für die Einreiseverbote gegen führende Haupttäter des europäischen Zensur-Komplexes, kommentierte auf „X“: „Nicht nur die Holocaustleugnung führt in Deutschland zu Polizeirazzien. Dieses Strafverfahren (gegen einen Rentner wegen der Bezeichnung ‚Pinocchio‘) erinnert stark an Majestätsbeleidigung.“ Viele Deutsche, mit denen sie gesprochen hätte, kritisierten diese Art der Strafverfolgung ebenfalls.
Auf dem Höhepunkt des Shitstorms verkündeten Polizei und Staatsanwaltschaft Heilbronn gemeinsam die Einstellung des Verfahrens gemäß Paragraph 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung. Das ist die sauberste Art, aus einem Strafverfahren herauszukommen, weitaus besser als ein Freispruch, nämlich mangels Vorliegens eines Tatverdachts. (Kleine Randbemerkung: Aus demselben Grund wurde seinerzeit das Verfahren gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann eingestellt.) Begründung: Es handele sich bei der Bezeichnung „Pinocchio“ um erlaubte Machtkritik, die in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes fällt.
Nicht wenige Stimmen meldeten sich zu Wort, darunter auch die meine, die sich den Kalauer nicht verkneifen konnten, dass der einzige, der sich durch diesen Vergleich beleidigt fühlen könnte, Pinocchio selbst sein dürfte.
Um auch das hier fairerweise klarzustellen, da er von einigen Kommentatoren deswegen zu Unrecht gescholten wurde: Friedrich Merz hat mit dieser Sache absolut nichts zu tun. Weder hat er die Anzeige erstattet oder auch nur veranlasst, noch liegen irgendwelche Hinweise vor, dass er davon gewusst oder es gar gebilligt haben könnte.
Jetzt könnte man mir entgegenhalten: Wozu jetzt wieder ein aufgeregter Artikel, wo ist das Problem? Das Verfahren wurde doch sauber eingestellt, bevor es überhaupt richtig losgetreten wurde – ein Beweis, dass der Rechtsstaat funktioniert!
Aber nein, so ist es nicht, denn in einem funktionierenden Rechtsstaat hätte bereits die Polizei erkennen müssen, dass die Straftatbestandsmerkmale des 188er gar nicht erfüllt sind: „Pinocchio“ ist keine Formalbeleidigung, da es sich nicht um ein Schimpfwort wie beispielsweise „Arschloch“ handelt, sondern nur um eine zwar kritische, aber von der Form her sogar eher verniedlichende Anspielung mit inhaltlichem Sachbezug, nämlich dahingehend, dass man Friedrich Merz für einen Lügner hält. Was in diesem speziellen Fall mehr als nur eine erlaubte Meinungsäußerung ist, sondern sogar eine nachweislich wahre Tatsachenbehauptung, denn mit der Anzahl seiner geäußerten Unwahrheiten lässt unser Bundeskanzler sowohl Pinocchio als auch Münchhausen wie blutige Amateure aussehen. Und noch viel weniger ist die Bezeichnung als „Pinocchio“ geeignet, das öffentliche Wirken des Kanzlers erheblich zu erschweren, wie vom Gesetz verlangt.
Es ist also bereits ein Skandal, dass die Polizei eine solche Äußerung überhaupt als potenziell strafbar einstuft und der Staatsanwaltschaft vorlegt.
Der nächste Skandal ist, dass der arglose Mann daraufhin angeschrieben, mit dem absurden Vorwurf konfrontiert und zu einer Stellungnahme genötigt wird. Für die meisten Menschen, die es noch nie mit der Kriminalpolizei oder gar mit der Staatsanwaltschaft zu tun hatten, bricht an dieser Stelle bereits die Welt zusammen, sie bekommen es mit der Angst zu tun, können nachts nicht mehr schlafen – und was am schlimmsten ist, sie werden in aller Regel zukünftig darauf verzichten, sich öffentlich regierungskritisch zu äußern. Diejenigen, die etwas besonnener und rationaler reagieren, nehmen sich einen Anwalt, der sie dann zwar dahingehend beruhigen wird, dass sie nichts zu befürchten haben, auf dessen Kosten sie dann aber sitzenbleiben, weil die Staatskasse diese nur übernimmt, wenn es zum Prozess kommt und dieser dann zugunsten des Angeklagten ausgeht. Mandatiert man den Anwalt jedoch bereits zur Beratung oder Vertretung während des Ermittlungsverfahrens, wozu ich unter allen Umständen raten möchte, gibt es keinen Anspruch auf Kostenerstattung bei einer Einstellung, was eine echte Schieflage darstellt.
Nicht minder skandalös ist, dass die Staatsanwaltschaft die Polizei nicht sofort zurückpfeift, sobald ihr die Akte vorliegt, und ihr diese mit Karacho um die Ohren haut, sondern erst mal alles geschehen lässt. Am Ende reagierte die Staatsanwaltschaft dann zwar sehr schnell, aber es drängt sich die berechtigte Frage auf, wie es wohl alternativ weitergegangen wäre in einem Paralleluniversum, in dem die Geschichte nicht viral gegangen wäre und erst recht nicht die US-Regierung auf den Plan gerufen hätte.
Allerdings liegt hier sehr wohl eine Straftat vor, nur anders, als es scheint, nämlich die Verfolgung Unschuldiger gemäß Paragraph 344 des Strafgesetzbuchs. Diese ist übrigens kein harmloses Kavaliersdelikt wie die Beleidigung, sondern ein echtes Verbrechen, und wird daher mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis sanktioniert. Ich hoffe, der Heilbronner Rentner erstattet die entsprechende Anzeige nun gegen sämtliche an diesem Vorgang beteiligte Polizeibeamten und Staatsanwälte.
Kommentare
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