21. Februar 2025 18:00

„Demokratie und Freiheit“ Ein Blick in die Abgründe des deutschen Repressionsstaats

Die amerikanische Entlarvung

von Thomas Jahn

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Bildquelle: Phil Mistry / Shutterstock US-Vizepräsident JD Vance: Legte schonungslos den Finger in die Wunde europäischer „Demokratien“

Viele Missstände erscheinen klarer, wenn sie aus einer Außenperspektive aufgenommen werden. Daher muss man nicht nur US-Vizepräsident JD Vance für seine inzwischen allgemein bekannt gewordene Rede auf der Münchner Sicherheitskonferenz danken, sondern auch dem US-amerikanischen, eher auf dem linken Meinungsspektrum angesiedelten Fernsehsender CBS: in diesem Fall für eine Dokumentation der Sendung „60 Minutes“ über die Verfolgung von „Meinungsverbrechen“ in Deutschland. Aber der Reihe nach.

„Was erlauben Vance?!“

Die Reaktionen des linken europäischen Establishments auf die absolut treffende Rede von JD Vance in München war mit künstlicher Hysterie noch harmlos beschrieben. Die lautstärksten Kritiker, wie die SPD-Politiker Scholz, Pistorius und Esken, die unvermeidliche Marie-Agnes Strack-Zimmermann und natürlich CDU-Kanzlerkandidat Merz, hatten definitiv übersehen, dass Vance eigentlich nur ein entschiedenes Plädoyer für die Meinungsfreiheit und für echte Demokratie gehalten hat. Noch vor acht oder neun Jahren hätte diese an Selbstverständlichkeiten nicht zu überbietende Rede nur zustimmendes Nicken oder gleichgültiges Gähnen ausgelöst. Der eigentliche Skandal besteht folglich darin, dass sich ein neues Anti-Freiheitskartell formiert hat, dem zumindest in Deutschland neben den rot-grünen Parteien und der großen Mehrheit der Staats- und Konzernmedien auch einstmals der Freiheit verpflichtete bürgerliche Parteien, nämlich FDP und CDU, angehören. Dieses Kartell hat das eigentliche Problem gar nicht verstanden und findet Zensur und die Ausgrenzung von Millionen von Wählern mittels willkürlich errichteter „Brandmauern“ offenbar völlig in Ordnung. Die mehr als verräterischen Reaktionen derjenigen, die Vance mit seiner Rede offenbar voll getroffen hat, zeigen: Es steht noch viel schlechter um die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger in diesem Land als bislang schon befürchtet.

Feixende Staatsanwälte ohne rechtsstaatliches Gewissen

Auch der schon erwähnte Sender CBS konnte diese Befürchtung nicht wirklich zerstreuen. Das bekannte US-amerikanische Doku-Format „60 Minutes“ berichtete von den repressiven Zuständen in Deutschland gegenüber Bürgern, die vor allem Politiker in den sozialen Internetnetzwerken kritisieren, und begleitete niedersächsische Staatsanwälte bei ihrem „K(r)ampf“ gegen nicht näher definierte „Hate Speech“ inklusive der begehrten Hausdurchsuchungen. Die interviewten Staatsanwälte feixten, als sie zugeben mussten, dass Leute geschockt seien, wenn ihre Handys beschlagnahmt würden. Lachend räumten sie ein: Die Hausdurchsuchung sei ja schon die eigentliche Bestrafung.

Was CBS in 60 Minuten über die (tatsächlich nicht existierende) Meinungsfreiheit in Deutschland sendete, gehört tatsächlich zum traurigen Alltag vieler Rechtsanwälte, die sich gemeinsam mit ihren Mandaten damit abmühen, die meist wenig freiheitsorientierten und grundrechtsfreundlichen Gerichte davon zu überzeugen, dass Hausdurchsuchungen wegen öffentlich geäußerter Regierungskritik offenkundig unverhältnismäßig und Strafbefehle, weil Robert Habeck als „Versager“ bezeichnet wurde, völlig unhaltbar sind – so nach eigenem Bekunden geschehen im Fall des Rechtsanwalts Markus Roscher aus Braunschweig. Die „Bild“-Zeitung berichtete am 19. Februar über Roschers Nachricht auf X, wonach dieser auf Grundlage des neuen „Majestätsbeleidigungsparagraphen“ 188 Strafgesetzbuch verurteilt worden sei. Roscher schrieb: „Ich, ein politisch aktiver Rechtsanwalt, wurde zu 3.000 Euro Geldstrafe verurteilt, weil ich Habeck, Scholz und Baerbock für das Heizungsgesetz als boshafte Versager tituliert habe. Für diese Verurteilung soll mir jetzt (wegen ‚Unzuverlässigkeit‘) der Waffenschein entzogen werden! Die Rechtsanwaltskammer prüfte sogar meine Zulassung.“

Hausdurchsuchungen wie am Fließband

Bereits am 14. Dezember 2024 berichtete die Wochenzeitung „Junge Freiheit“ über eine Hausdurchsuchung der bayerischen Kriminalpolizei bei einem 15-Jährigen am Nikolaustag 2024. Die „Junge Freiheit“ zitiert aus dem Durchsuchungsbeschluss: „Er [gemeint ist der minderjährige Beschuldigte] habe vor mehr als einem Jahr, im November 2023, als 14-Jähriger auf seinem Tiktok-Kanal zweimal den Hashtag ‚AllesfürDeutschland‘ genutzt. Die Justiz sieht hier einen Verdacht für die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Die SA-Losung zu verbreiten ist strafbar nach Paragraph 86a des Strafgesetzbuchs.“

Erfahrene Strafverteidiger können bestätigen, dass inzwischen auch in Bayern bei fast allen Meinungsdelikten im Internet inflationär von dem, eigentlich gewichtigen Straftaten vorbehaltenen Ermittlungsinstrument der Hausdurchsuchung Gebrauch gemacht wird, obwohl sich dadurch keine neuen Beweise sichern lassen, denn die Internet-Provider sind ohnehin zur Herausgabe der Identitätsdaten der Nutzer verpflichtet. Der Fall der angeblichen SA-Losung zeigt auch die systematische Willkür, mit der die Justiz einseitig gegen die nichtlinke Opposition vorgeht.

Bevor der AfD-Politiker Björn Höcke im Mai 2024 durch das Landgericht Halle wegen der Verwendung der besagten angeblichen SA-Losung verurteilt wurde, kannte tatsächlich niemand einen angeblichen NS-Bezug der Allerweltsfloskel „Alles für Deutschland“. So ist sogar dem einschlägigen Wikipedia-Artikel der SPD-nahen, bis heute bestehenden Organisation „Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold“ ohne Weiteres zu entnehmen, dass die Formulierung „Alles für Deutschland“ nicht nur von dieser Organisation benutzt wurde, sondern dass es sich explizit auch um die Losung des „Reichsbanners“ gehandelt hat, nachdem der damalige Bundesvorsitzende des Reichsbanners, Otto Hörsing, in einem in der „Reichsbanner“-Zeitung im Dezember 1931 veröffentlichten Brief an den Bundesvorstand geschrieben hatte: „Es bleibt bei unserer alten Parole: Nichts für uns – alles für Deutschland!“

Wichtig zu wissen ist auch, dass im neudeutschen Repressionsstaat nicht jede NS-Parole strafbar ist, denn die nach 1933 auf jedem Fünf-Mark-Stück geprägte und verbreitete Parole aus dem Parteiprogramm der NSDAP „Gemeinnutz geht vor Eigennutz“ war für keinen Verwender dieses kollektivistischen Spruches bislang nachteilig, geschweige denn strafbar. Wäre es anders, hätten die eifrigen Staatsanwälte reihenweise die Büros von SPD, Grünen oder Linkspartei durchsuchen müssen, denn vor allem Pressemitteilungen und Anträge aus dem kommunalen Bereich werden auch von grünen oder internationalistischen Sozialisten gerne mit dem Spruch „Gemeinnutz geht über Eigennutz“ garniert, natürlich ohne dass die dem linken Establishment angehörigen „Täter“ das Geringste zu befürchten hätten.     


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