18. Juni 2025 14:00

Österreich Schulmassaker in Graz

Reflexartige Rufe nach strengerem Waffengesetz

von Andreas Tögel drucken

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Bildquelle: Roman Chazov / Shutterstock Nach Amoktat von Graz: Österreichische Regierung will Waffenerwerb erschweren

In der steirischen Landeshauptstadt Graz ereignete sich am 11. Juni 2025 ein Schulmassaker, wie man es hierzulande bis dato nicht erlebt hat. Ein 21-jähriger ehemaliger Schüler eines Bundesoberstufenrealgymnasiums tötete innerhalb von sieben Minuten neun ihm persönlich unbekannte Schüler und eine Lehrerin und verletzte elf weitere schwer, ehe er Suizid beging. Der Täter hatte beide Tatwaffen (eine Flinte und eine Glock-Pistole) rechtmäßig erworben.

Ohne noch irgendwelche Tathintergründe zu kennen, traten prompt die üblichen Verdächtigen auf den Plan und machten das „viel zu liberale Waffengesetz“ für das Blutbad verantwortlich. Allen voran die Bürgermeisterin der Stadt Graz, eine orthodoxe Kommunistin, die ein totales Waffenverbot im Lande forderte. Nur die Polizei und das Militär sollten ihrer Meinung nach über Schusswaffen verfügen (schließlich waren ja auch im sowjetischen Gulag nur die Wärter bewaffnet).

Die Mainstream-Medien griffen flugs in ihre Schubladen und veröffentlichten für derlei Fälle bereitgelegte Horrormeldungen zur Zahl der legal in privater Hand befindlichen Waffen im Lande. Es handelt sich um rund 1,5 Millionen Stück, verteilt auf sämtliche per Gesetz definierte Waffenkategorien. 374.141 Personen sind als Waffenbesitzer registriert.

Weniger prominent fielen indes die Hinweise darauf aus, dass die Mehrzahl der Bluttaten im Lande keineswegs mit Schusswaffen, sondern mit Messern und anderen Gegenständen des täglichen Bedarfs begangen werden – Gewalttaten also beim Fehlen einer Feuerwaffe nicht unmöglich werden. Dass dann, wenn doch einmal geschossen wird – anders als im aktuellen Fall –, überwiegend illegal beschaffte Waffen (deren Zahl auf zwischen 1,5 und zwei Millionen Stück geschätzt wird) eingesetzt werden, wird – falls überhaupt – ebenfalls nur am Rande vermerkt. 

Auffallend wenig Beachtung wurde im Fall des Grazer Massakers darüber hinaus dem Umstand zuteil, dass ein massives Behördenversagen im Hintergrund stand. Dem Täter wurde nämlich bei der Musterung für den Wehrdienst Untauglichkeit aufgrund psychischer Auffälligkeit attestiert. Das ist insofern interessant, weil bis vor nicht allzu langer Zeit Wehrdienstverweigerern der Erwerb einer Waffenbesitzerlaubnis (WBK) verweigert wurde – was nur nach einer entsprechenden Meldung ans für die Administration des Waffengesetzes zuständige Innenministerium (respektive dessen nachgeschaltete Behörden) möglich war. Im vorliegenden Fall aber beruft man sich auf den „Datenschutz“, der es angeblich unmöglich gemacht hätte, die Waffenbehörden über die psychische Instabilität des Täters zu informieren (was zur Verweigerung der Ausstellung einer WBK hätte führen müssen).

Nach diesem eklatanten Staatsversagens werden sich nun – wie zum Hohn – wieder einmal alle rechtstreuen Bürger, die es gewohnt sind, ihre Waffen nicht auf dem Schwarzmarkt zu besorgen, auf zusätzliche Behördenschikanen einstellen müssen.

Die „Wirksamkeit“ legistischer Maßnahmen zur Eindämmung oder Verhinderung von Gewalttaten sei hier anhand dreier Punkte illustriert.

Der erste davon betrifft halbautomatische Büchsen vom Typ „Ruger Mini 14“ im Kaliber .223 Rem. Diese Waffen waren – wie alle Langwaffen – frei erwerbbar. Infolge eines der unermesslichen Ratschlüsse des Innenministeriums wurden diese Waffen eines Tages als „Kriegsmaterial“ deklariert und damit für den privaten Besitz illegal. Den Eigentümern, die sie auf Basis des geltenden Gesetzes erworben hatten, wurde es freigestellt, diese entweder (entschädigungslos!) abzugeben oder um eine Sonderbewilligung (des Verteidigungsministeriums!) anzusuchen, die in aller Regel auch gewährt wurde. Nach Auskünften des Fachhandels wurde aber nur für einen sehr kleinen Teil dieser Waffen (die inzwischen auf die Waffenkategorie B zurückgestuft wurden) Sonderbewilligungen beantragt und noch weniger abgegeben. Das bedeutet, dass sich Tausende dieser halbautomatischen Büchsen seit Jahrzehnten illegal in Privathand befinden – ohne dass damit je ein Fall eines Missbrauchs dokumentiert wurde (jedenfalls nicht in Österreich).

Der zweite Fall betrifft sogenannte „Pumpguns“ (Vorderschaft-Repetierflinten), die im Jahr 1994 verboten wurden. Rund 100.000 Stück davon befanden sich nach Auskunft des lizensierten Waffenhandels zum Zeitpunkt des Verbots in Privathänden. Wie im Fall des Mini 14 wurde den Eigentümern auch hier die Möglichkeit einer Sonderbewilligung angeboten. Nur ein Bruchteil der „Pumpguns“ wurde registriert oder abgegeben. Vielfach aus Unwissenheit, mit Sicherheit aber auch deshalb, weil die Bürger dem Gesetzgeber nicht mehr über den Weg trauen. Schließlich sind nicht registrierte Waffen nicht ganz so einfach zu konfiszieren wie registrierte. Wie dem auch sei: Seit 1994 habe ich von keinem Fall eines Missbrauchs dieser nun auch in rauen Mengen illegalen Waffen gehört.

Im dritten Beispiel geht es um Waffenverbotszonen, die sich bei Journalisten und Politikern gleichermaßen größter Beliebtheit erfreuen. Wo Waffen verboten sind, kann ja schließlich nichts mehr passieren, so die bestechende Logik dahinter. Trotzdem kam es am 3. Juni 2025 in einer Messerverbotszone, nämlich am Gellertplatz im mittlerweile zum orientalischen Ghetto verkommen Bezirk Wien-Favoriten, zu einer Messerattacke auf zwei Personen. Für die Waffen-weg-Fraktion ist es immer wieder überraschend zu erleben, dass Gewalttäter sich weder ums Waffengesetz noch um Verbotszonen scheren.

Allein die drei genannten Beispiele sollten den politisch Verantwortlichen, vor allem aber der stets empörungsbereiten Linksjournaille deutlich machen, dass für Gewalttaten nicht die Tatmittel, sondern die handelnden Personen verantwortlich sind. Bei „Amokläufen“ handelt es sich in den meisten Fällen übrigens um psychisch gestörte Täter. Und natürlich kann auch bei diesen Tätern nie ausgeschlossen werden, dass sie sich legal nicht zugängliche Tatmittel auf dem Schwarzmarkt besorgen.

Dass Waffenverbotszonen, besonders Schulen, eine magische Anziehungskraft auf irre Gewaltverbrecher ausüben (weil sie dort nämlich keine Gegenwehr zu fürchten haben!), sollte sich langsam auch bis zum politisch-medialen Komplex herumgesprochen haben. Gesetzesaktionismus führt jedenfalls – siehe oben – zu rein gar nichts! 


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