08. Juni 2026 15:00

Sogar von Grünen kommt Kritik Aufstand gegen NIUS-Zensur bei der BVG

Staatliche Kontrolle über Öffentlichkeit in Frage gestellt

von Naomi Braun-Ferenczi drucken

Werbung: BVG stoppt Plakatkampagne
Bildquelle: Redaktion Werbung: BVG stoppt Plakatkampagne

Die Berliner Verkehrsgesellschaft hat ihren Vermarkter aufgefordert, eine NIUS-Werbekampagne mit sofortiger Wirkung zu beenden. Auslöser war unter anderem der öffentliche Jubel der Grünen-Politikerin Antje Kapek, die die Kündigung als „Sieg der Zivilgesellschaft“ bezeichnete und fordert, Werberechte so anzupassen, dass bestimmte Inhalte und Organisationen von Anfang an ausgeschlossen werden können. Auch innerhalb der Grünen und aus anderen politischen Lagern kam daran Kritik auf.

Entscheidend ist die Frage der Zuständigkeit. Wer Werbung zulässt oder ablehnt, darf nach eigenen Kriterien entscheiden, solange er über sein eigenes Eigentum verfügt und Verträge frei schließt. Genau hier beginnt das Problem: Die BVG ist kein privates Unternehmen, das allein das Risiko seiner Entscheidungen trägt, sondern ein staatlich beherrschter Betrieb, der sich aus Zwangsabgaben und politischer Macht speist. Wenn ausgerechnet eine solche Struktur darüber befinden soll, welche Meinungen im öffentlichen Raum noch sichtbar sein dürfen, wird nicht nur ein Geschäftsvorgang geregelt. Es wird politisch selektiert, wer Zugang zu Öffentlichkeit bekommt und wer nicht.

Besonders aufschlussreich ist die Reaktion, die den Ausschluss von NIUS als moralischen Sieg feiert. Wer missliebige Stimmen nicht widerlegen, sondern aus den Sichtachsen des Alltags entfernen will, hat kein Problem mit Argumenten, sondern mit Freiheit. Artikel 5 des Grundgesetzes wird gern als Schutzschild der eigenen Seite behandelt, doch das angebliche Abwehrrecht gegen Zensur wird hier gedanklich in ein Instrument der Ausgrenzung umgedeutet. Sobald die falschen Inhalte betroffen sind, soll aus freier Verfügung plötzlich ein politisches Filterrecht werden.

Das ist kein Zeichen von Stärke, sondern von Herrschaftsdenken. Vertragsfreiheit bedeutet nicht Ergebnisgarantie. Sie bedeutet auch, dass man Niederlagen im offenen Wettbewerb aushalten muss. Wer Inhalte für falsch hält, kann widersprechen, entkräften, meiden, boykottieren. Wer dagegen mit politischem Druck Werbemöglichkeiten beschneidet, ersetzt die Auseinandersetzung durch Zugriff. Der Staat und seine Betriebe sind darin besonders gefährlich, weil sie Ressourcen verteilen, Regeln setzen und zugleich als moralische Instanz auftreten.

Die Grenze legitimer Gewalt verläuft dort, wo friedliche Verfügung über eigenes Eigentum kriminalisiert oder politisch vorselektiert wird. Diese Grenze wird hier nicht bewahrt, sondern aufgeweicht. Freiheit heißt, auch unerwünschte Stimmen zu ertragen. Wer nur die eigene Seite sprechen lassen will, schützt keine Demokratie. Er sucht Macht über den Diskurs.


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