Gericht bestimmt: PV-Installation ist nur Fachpersonal erlaubt
Eintragung in der Handwerksrolle ist erforderlich
von Lydia Flaß drucken
Das Oberlandesgericht Koblenz hat entschieden, dass Planung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Photovoltaikanlagen auf Dächern nur von Betrieben mit Eintragung in der Handwerksrolle des Dachdecker- oder Elektrotechnikerhandwerks angeboten und ausgeführt werden dürfen. Geklagt hatte ein Wirtschaftsverband gegen ein Unternehmen, das PV-Leistungen inklusive Montage und Wartung ohne entsprechende Zulassung beworben hatte. Das Gericht bestätigte Unterlassungsansprüche; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Absicht dahinter klingt vertraut: Sicherheit, Qualität, Fachwissen. Wer auf dem Dach arbeitet, soll Fehler vermeiden. Daran ist erst einmal nichts Überraschendes. Überraschend ist eher, wie schnell aus einem praktischen Sicherheitsargument ein Zutrittsverbot wird. Dann entscheidet nicht mehr Kompetenz im Markt, sondern die richtige Eintragung bei der Kammer. Der Rest heißt ordnungspolitische Hygiene. Bezahlt wird es trotzdem. Nur nicht dort, wo es beschlossen wird.
Solche Beschränkungen machen PV nicht sicherer, sondern knapper und teurer. Sie ziehen den Kreis der Anbieter enger, verringern Wettbewerb und erhöhen die Marktmacht der zugelassenen Betriebe. Wer weniger Konkurrenz hat, kann mehr verlangen. Ganz ohne bösen Willen. Der Markt reagiert. Auch dann, wenn Politik und Verbände das unhöflich finden.
Hinzu kommt die bekannte Bürokratiekante: Wer eine Anlage anbieten will, muss nicht nur montieren können, sondern erst einmal die passende Zulassung, Rolle und formale Zuordnung vorweisen. Das kostet Zeit, Geld und Nerven. Für kleine Betriebe und neue Anbieter ist das oft die eigentliche Hürde. Nicht die Arbeit auf dem Dach, sondern der Weg durch das System davor. Innovation sieht anders aus.
Besonders hübsch ist der neue Denkfehler mit der Wartung. Wenn selbst die Pflege der Anlage in denselben Käfig gezwängt wird, wächst aus einer technischen Aufgabe ein regulierter Standortvorteil für etablierte Handwerksbetriebe. Das klingt nach Professionalität. In der Praxis verschiebt es Verhandlungsmacht. Kunden zahlen am Ende für ein künstlich verengtes Angebot. Die Rechnung wird nicht kleiner, nur handwerklich versiegelt.
Natürlich lässt sich mit Sicherheitsrhetorik vieles rechtfertigen. Brandgefahr, Verkabelung, Ballastierung, Statik. Alles ernst zu nehmen. Doch aus Risiken folgt nicht automatisch ein Berufsmonopol. Wer jeden wirtschaftlichen Fehler mit Zulassungszwang beantwortet, baut keine Qualität auf. Er verwaltet Knappheit. Und macht aus einer wachsenden Technologie wieder ein Fall für die Kammer. Praktisch für die Zugelassenen. Unpraktisch für alle anderen.
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