30. Juli 2026 20:00

Veganes Essen als Menschenrecht Gericht verurteilt Staat zu 12.000 Euro

Fehlende Entscheidung und mangelhafte Versorgung als Rechtsverstoß

von Lydia Flaß drucken

Menschenrechte: Vegane Kost als Rechtsfrage
Bildquelle: Redaktion Menschenrechte: Vegane Kost als Rechtsfrage

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Schweiz wegen fehlender veganer Verpflegung für zwei Männer in staatlichen Einrichtungen verurteilt. Einer war in Untersuchungshaft, der andere in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Beide hatten aus ethischen Gründen veganes Essen verlangt, bekamen es nicht und scheiterten auch mit ihren Beschwerden vor den Schweizer Gerichten. Der EGMR sah darin Verstöße gegen Gewissensfreiheit und Recht auf wirksame Beschwerde und sprach Schadensersatz zu.

Die Sache klingt auf den ersten Blick nach Feinschliff im Menschenrechtskatalog. Tatsächlich ist sie ein gutes Beispiel dafür, wie aus individuellen Ansprüchen schnell eine Verwaltungsaufgabe mit Haftungsrisiko wird. Wer Menschen in staatliche Verwahrung steckt, erzeugt automatisch Sonderkosten, Sonderregeln und Sonderklagen. Das ist kein Wunder, sondern die Logik des Systems. Jede zusätzliche Pflicht wird am Ende irgendwo eingepreist. Bezahlt wird es trotzdem. Nur nicht dort, wo es beschlossen wird.

Das Urteil folgt einer hübschen politischen Versuchung: Aus einer persönlichen Überzeugung wird ein einklagbarer Versorgungsanspruch. Das klingt tolerant, produziert aber genau das Gegenteil von Einfachheit. Plötzlich müssen Verwaltungen nicht mehr nur unterbringen, sichern und dokumentieren, sondern auch noch Gewissensprofile prüfen, Essenswünsche verarbeiten und Rechtsmittelrisiken kalkulieren. Regulierung ist selten kostenlos. Sie sieht nur auf dem Papier so aus.

Besonders bemerkenswert ist die Botschaft an die Behörden: Nicht nur die Ablehnung zählt, sondern schon die fehlende formelle Entscheidung wird zum Problem. Mehr Verfahren, mehr Akten, mehr Haftung. Das bringt keine bessere Versorgung, sondern vor allem mehr Bürokratie. Wenn alles zur justiziablen Identitätsfrage wird, wächst der Verwaltungsapparat mit jedem weiteren Sonderfall. Am Ende verwaltet man Knappheit, die man vorher erst gerichtlich veredelt hat.

Natürlich kann man vegane Kost organisieren. In vielen Fällen dürfte das sogar pragmatisch lösbar sein. Aber aus einer Lösung wird noch kein Menschenrecht, das der öffentliche Apparat gefälligst fehlerfrei bereitzustellen hat. Sobald Gerichte daraus einen Anspruch machen, steigen die Anreize, jede Abweichung zu reklamieren und jede Nichtbearbeitung zu verklagen. Die Rechnung landet dann nicht bei den Klägern, sondern in den ohnehin überlasteten Strukturen.

Am Ende bleibt der bekannte Befund: Wo der Staat Menschen verwahrt, wird selbst das Mittagessen zur Rechtsfrage. Die Knappheit verschwindet nicht. Sie bekommt nur einen juristischen Beipackzettel.


Sie schätzen diesen Artikel? Die Freiheitsfunken sollen auch in Zukunft frei zugänglich erscheinen und immer heller und breiter sprühen. Die Sichtbarkeit ohne Bezahlschranken ist uns wichtig. Deshalb sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen. Freiheit gibt es nicht geschenkt. Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit.

PayPal Überweisung Bitcoin und Monero


Kennen Sie schon unseren Newsletter? Hier geht es zur Anmeldung.

Artikel bewerten

Artikel teilen

Kommentare

Die Kommentarfunktion (lesen und schreiben) steht exklusiv nur registrierten Benutzern zur Verfügung.

Wenn Sie bereits ein Benutzerkonto haben, melden Sie sich bitte an. Wenn Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich mit dem Registrierungsformular ein kostenloses Konto erstellen.